Dissertationen und Habilitationen
Hinweise zur Abgabe von Pflichtexemplaren
Je nach Promotionsordnung muss eine Anzahl an gedruckten Exemplaren sowie eine identische digitale Version der Dissertation an die Bibliothek geliefert werden. Nach Prüfung der eingereichten Exemplare seitens der Bibliothek ergeht eine entsprechende Meldung an das Promotionsbüro.
Für die gedruckten Exemplare gilt:
- DIN A-4 Format
- Klebebroschur (keine Spiralbindung)
Für die elektronische Version gilt:
- USB-Stick oder CD-ROM
- PDF-Datei (die ganze Arbeit in einer pdf-Datei, nicht passwortgeschützt und druckbar)
Ein Teil der gedruckten Exemplare werden an die deutsche Zentralbibliothek für Medizin (Köln) und an die Deutsche Nationalbibliothek (Frankfurt/Main) weitergegeben.
Seit dem Jahr 2015 verzichten die DNB sowie die ZBMed auf die Archivierung von gedruckten Dissertationen, wenn die Promotion online veröffentlicht wurde. Die in diesem Fall in der Bibliothek überzähligen Stücke werden an die Autoren zurückgegeben bzw. entsorgt.
Habilitationsschriften werden ebenso angenommen (siehe auch Hinweise zur Habilitation).
Gemäß der Promotionsordnungen besteht die Möglichkeit, die Dissertation verzögert (1-3 Jahre) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Entsprechende Anträge sind vollständig unterschrieben (die Unterschrift der Forschungsdekanin holt die Bibliothek ein) mit den Pflichtexemplaren in der Bibliothek einzureichen.
1. Verlängerungsantrag Sperrvermerk
Plagiatsanalyse für Promovierende
Die Bibliothek der Medizinischen Hochschule bietet allen Promovierenden der MHH an, ihre Doktorarbeit im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung ist ein zusätzliches Angebot zu der konventionellen Veröffentlichung mittels gedruckter Exemplare, ersetzt diese nicht und ist freiwillig.
Habilitationsschriften werden ebenso angenommen (siehe auch Hinweise zur Habilitation).
Sie erteilen Ihre Zustimmung zur elektronischen Veröffentlichung mit der Einwilligungserklärung zur Onlineveröffentlichung. Sie stimmen der Weitergabe des Inhaltes, der bibliographischen Angaben und personenbezogener Daten zu und bestätigen, dass Lizenzen zur Verbreitung des Inhaltes seitens Dritter eingeholt wurden (§53 Urheberrechtsgesetz). Den Vordruck erhalten Sie vom Promotionsbüro.
Die Einwilligungserklärung wird zusammen mit dem Datenträger im Format PDF und den Pflichtexemplaren in der Bibliothek abgegeben.
Grundsätzlich sind nach Abgabe des Datenträgers keine Änderungen mehr möglich.
Hinweise zum Urheberrecht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Promotion hat das Forschungsdekanat zusammengestellt.
Dort finden Sie auch die Hinweise zur guten wissenschaftlichen Praxis.
Weitere Informationen zum E-Learning-Kurs 'Gute wissenschaftliche Praxis' sind unter Promotionsbüro zu finden.
Pflichtexemplare: Anke Ölscher, Tel.: +49(0)511 532-3322
Online-Dissertationen: Sabine Knauer, Tel.: +49(0)511 532-5578