Klinische Studien
Im CCC Hannover bieten wir unseren Patient*innen eine Vielzahl von klinischen Studien an. In klinischen Studien werden neuartige und noch nicht zugelassene Medikamente untersucht, neue Kombinationen oder Dosierungen bereits zugelassener Medikamente analysiert oder aber neue Behandlungsstrategien für Krebserkrankungen (z.B. Strahlentherapie oder Chirurgie) eingesetzt. Dabei können unterschiedliche Ziele verfolgt werden, wie z.B. die Verringerung von Nebenwirkungen, Verlängerung der behandlungsfreien Zeit oder der Überlebenszeit, Erhöhung der Heilungsraten oder Verbesserung der Lebensqualität.
Für komplexe klinische Studien und Studien in der Frühphase der klinischen Entwicklung steht das klinische Forschungszentrum (CRC – Clinical Research Center) als Partner zur Verfügung. In dieser einzigartigen Einrichtung werden unsere Studienteilnehmer*innen von einem qualifizierten Studienteam in Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal des jeweiligen Organkrebszentrums unter Nutzung eines eigenen Ambulanzbereiches, mehrerer modern eingerichteter Stationen, fortschrittlicher medizinischer Geräte und einer hochmodernen Biobank behandelt.

Für Patient*innen, die sich allgemein über klinische Studien in der Krebsbehandlung informieren möchten oder die über die Teilnahme an einer klinischen Studie nachdenken, beantworten wir nachfolgende Fragen zu klinischen Studien:
- Was sind Therapiestudien?
- Warum werden Studien durchgeführt?
- Wie werden Studien durchgeführt?
- Wie wird die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in Studien gewährleistet?
- Wie laufen Studien praktisch ab?
- Soll ich an einer Studie teilnehmen?
Eine Liste der aktuellen Studien im CCC Niedersachsen und in der Region finden Sie auf der Studienplattform des CCC Niedersachsen.
Bei Fragen rund um klinische Studien oder einer Teilnahme, kontaktieren Sie uns gerne über studien-ccc@mh-hannover.de.
Fragen zu klinischen Studien
Die nachfolgenden Informationen ersetzen nicht die notwendige Aufklärung, die bei einer Teilnahme an Studien durch den jeweiligen Prüfarzt bzw. Prüfärztin erfolgen muss.
Klinische Studien sind vielschichtig und umfassen Studien mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten (z.B. Implantaten) sowie Studien, in denen Diagnoseverfahren untersucht werden. Weiterhin gibt es Beobachtungsstudien (Registerstudien), in denen keine bestimmte Behandlung vorgeschrieben ist, sondern klinische Behandlungsdaten von Patient*innen erfasst werden, um u.a. Erkrankungsverläufe oder die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten zu analysieren.
Alle klinischen Studien sind Teil eines langwierigen, sorgfältig geplanten und kontrollierten Prozesses in der Krebsforschung, der strengen gesetzlichen Regeln unterliegt. Deren Ziel ist es, klinisch-wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten und vor allem die Therapieergebnisse einer bestimmten Erkrankung zu verbessern, was z.B. höhere Heilungsraten oder niedrigere Nebenwirkungsraten umfasst.
Bei klinischen Studien in der Krebsbehandlung sind die Studienteilnehmer*innen in der Regel Patient*innen mit Krebserkrankungen. Erhalten die Teilnehmer*innen die Studientherapie im Rahmen der Behandlung, so handelt es sich um eine Therapiestudie. Dabei werden neue Behandlungsformen (z.B. neue Medikamente oder deren Kombinationen mit und ohne andere Therapiemaßnahmen) untersucht.
Therapiestudien können auch als Therapieoptimierungsstudien durchgeführt werden, die darauf zielen, bereits erprobte Therapieverfahren zum Nutzen der Patient*innen ständig weiterzuentwickeln, um Heilungschancen zu vergrößern und die Lebensqualität zu verbessern. Hierbei werden oft zugelassene Medikamente mit nachgewiesener Wirksamkeit eingesetzt und hinsichtlich
- deren Dosierung und zeitlicher Abfolge,
- der Kombination mit weiteren Medikamenten
- oder des Einsatzes zusätzlicher Behandlungsformen (z.B. Bestrahlung, Operation, Chemotherapie)
untersucht. Da der Unterschied zur Standardbehandlung in der Regel bei diesen Therapieoptimierungsstudien nicht sehr groß ist, ist das Risiko für Studienpatient*innen dementsprechend gering.
In den vergangenen Jahrzehnten haben klinische Studien zu deutlichen Fortschritten in der Diagnostik und Therapie von Krebserkrankungen geführt. Diese haben zu einer deutlichen Verbesserung der Überlebenschancen und Lebensqualität bei den meisten Krebsformen beigetragen. Dennoch sind die Therapieergebnisse für viele Behandlungssituationen noch nicht zufriedenstellend und eine weitere Verbesserung ist notwendig. Dies gilt für neu diagnostizierte Erkrankungen, die nicht auf die Standardbehandlung ansprechen, und vor allem für Patient*innen, bei denen eine Streuung (Metastasen) oder ein Rückfall der Erkrankung (Rezidiv) auftritt. Um neue Therapieverfahren in der Breite einsetzen zu können, müssen diese im Rahmen von klinischen Studien erprobt werden.
Die Durchführung derartiger Therapiestudien gewährleistet, dass neue Behandlungsformen in kontrollierter Form bewertet werden, damit Vorteile überzeugend nachgewiesen und mögliche Risiken erkannt werden können. Es ist zwar denkbar, dass einzelne Ärzt*innen aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung den Eindruck gewinnen, dass die eine oder andere Behandlung erfolgversprechend ist, dies kann jedoch ohne klinische Studien nicht überprüft werden. Für eine möglichst objektive Bewertung (in der Fachsprache “Evidenz“ genannt“) ist es notwendig, die Vorteile einer Behandlung an einer ausreichend großen Zahl von Patient*innen im Rahmen einer statistisch exakt geplanten und ausgewerteten Studie zu zeigen.
Gesetzliche Vorschriften und Kontrollmechanismen sorgen dafür, dass dabei die Sicherheit der Patient*innen gewährleistet wird.
Für alle klinischen Studien gelten in Deutschland und auch international strenge gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, an die sich alle Ärzt*innen und andere Personen halten müssen, die Patient*innen im Rahmen klinischer Studien behandeln bzw. an der Entwicklung klinischer Studien teilhaben. Diese sind in Deutschland hauptsächlich im Arzneimittelgesetz (AMG) und im Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt. Darüber hinaus gibt es ein für Europa genau festgelegtes Verfahren, das durchlaufen werden muss, bevor neue Behandlungsformen an Patient*innen getestet werden. Therapiestudien sind also der letzte Schritt eines Forschungsprozesses, beginnend mit wissenschaftlichen Laboruntersuchungen (prä-klinische Studien) bis hin zur Genehmigung durch die zuständige Bundesbehörde (BfArM), um neue Therapien bei allen Erkrankten in der Regelversorgung einsetzen zu dürfen.
Erst wenn die Ergebnisse aus den Labortests überzeugende Daten erbringen, die für die Vorteile eines neuen Medikaments sprechen, darf dieses in einem geordneten Stufenprogramm - sogenannten Phasen - am Patienten bzw. der Patientin getestet werden. Mögliche Risiken werden vor Beginn der Studie streng durch Ethik-Kommissionen und Behörden überprüft, die besonders auf die Sicherheit der Studienteilnehmer achten.
Phase I Studien
In Phase I Studien wird ein neues Therapieverfahren, das in prä-klinischen Studien vielversprechende Ergebnisse erbracht hat, zum ersten Mal beim Menschen eingesetzt. Hierbei wird die Verträglichkeit des Medikaments, seine Verteilung und sein Abbau im Körper zunächst an einer kleinen Gruppe von Patient*innen untersucht. Es wird überprüft, welche Dosis sicher verabreicht werden kann. Da unerwartete Nebenwirkungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können, dürfen an Phase I Studien nur Patient*innen teilnehmen, bei denen alle Möglichkeiten der Standardbehandlung bereits ausgeschöpft sind. Gleichzeitig besteht jedoch die Chance, als erstes Zugang zu einem neuen, wirksamen Medikament zu erhalten.
Phase II Studien
Auf der Basis der Ergebnisse der Phase I Studien wird in einer nachfolgenden Phase II die Wirksamkeit und passende Dosierung bei bestimmten Formen von Krebserkrankungen, zum Teil in Kombination mit anderen Medikamenten, überprüft. Ziel ist es außerdem, auftretende Nebenwirkungen systematisch zu erfassen.
Phase III Studien
Nach Abschluss der Phase II Studien und Festlegung einer optimalen Dosis soll in Phase III der sichere Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des untersuchten Medikaments erbracht werden. Dafür wird das neue Therapieverfahren mit einer bekannten Standardbehandlung verglichen. Häufig werden sogenannte randomisierte Prüfungen durchgeführt (s.u.). Für Phase III Studien werden große Patientenzahlen benötigt, die eine Durchführung in einer Vielzahl von Behandlungseinrichtungen notwendig macht (multizentrische Studien). Erst wenn sich im Rahmen dieser Phase III Studie ein Vorteil der neuen Therapieverfahren gegenüber den Standardbehandlungen nachweisen lässt, kann das neue Verfahren in die Regelversorgung übernommen werden.
Studienplan
Um eine hohe Zuverlässigkeit der mit einer klinischen Studie erzielten Ergebnisse zu erreichen, sollen äußere Faktoren, die Einfluss auf die Ergebnisse haben könnten, so bestmöglich ausgeschlossen werden. Dazu dienen:
- Ein- und Ausschlusskriterien
Vor Beginn einer Studie muss anhand eindeutiger Parameter (z.B. Krebsform, Stadium der Erkrankung, Begleiterkrankungen, Alter oder bisherige Krebstherapien) genau beschrieben werden, welche Patient*innen an der Studie teilnehmen können. Sie werden als Einschlusskriterien (Merkmale, die unbedingt vorhanden sein müssen) und Ausschlusskriterien (Merkmale, die einer Studienteilnahme entgegenstehen) bezeichnet. Die Festlegung dieser Ein- und Ausschlusskriterien gewährleistet, dass zur Beantwortung der Studienfragestellung nur Daten von Patient*innen mit vergleichbaren Erkrankungsmerkmalen herangezogen werden. Außerdem soll vermieden werden, dass Patient*innen bei einer Studienteilnahme nicht vertretbaren Belastungen und Risiken ausgesetzt werden (z.B. durch vorliegende Begleiterkrankungen). - Randomisierung
Zur Beantwortung von Fragestellungen in klinischen Studien ist es häufig notwendig, Patient*innen nach dem Zufallsprinzip (randomisierte Studien) zu einer von mehreren vorgesehenen, zuvor genau definierten Behandlungformen (Therapiearme) zuzuordnen. Damit wird die Vergleichbarkeit der Behandlungsergebnisse in den Therapiearmen sichergestellt. Oft wird in randomisierten Studien das neue, zu prüfende Therapieverfahren mit der bekannten Standardbehandlung oder einem Scheinmedikament (Placebo) verglichen. - Verblindung
Bereits das Wissen darum, eine vermeintlich wirksamere oder weniger wirksame Therapie zu erhalten, kann bei Patient*innen zu einer messbaren Verbesserung oder Verschlechterung der Krankheitszeichen führen, was die Ergebnisse der Studien verfälschen kann. Um diesen Effekt auszuschalten, erfahren die Patient*innen in verblindeten Therapiestudien erst am Ende der Behandlung, welches Präparat sie erhalten haben. Auch bei Ärzt*innen kann die Erwartungshaltung beim Einsatz eines neuen Medikaments unbewusst die Bewertung von Wirkungen und Nebenwirkungen beeinflussen. In sogenannten Doppelblind-Studien wissen daher weder Patient*in noch Ärzt*in, welche Behandlung der Patient bzw. die Patientin erhält.
Die Sicherheit der Patient*innen in klinischen Studien ist bereits bei der Planung einer Therapiestudie von wesentlicher Bedeutung und wird während der Studie ständig überwacht. Die schon erwähnten gesetzlichen Vorschriften und internationalen Regelungen sind verbindlich für alle Studienärzt*innen. Alle Mitglieder der Studienteams (Ärzte, Study Nurses, Dokumentare), die Patient*innen während der Teilnahme an einer Therapiestudie begleiten, müssen speziell geschult sein. Sie sind verpflichtet, nach den Regeln der sogenannten „Guten Klinischen Praxis“ (GCP von engl. good clinical practice) zu handeln. Dies sind international anerkannte, nach ethischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellte Regeln zur Durchführung von klinischen Studien. In ihrem Mittelpunkt stehen sowohl Kriterien zur Sicherung der Qualität der Studienergebnisse als auch die Information und der Schutz der Studienteilnehmer*innen.
Prüfung durch Ethik-Kommission und Behörden
Bevor eine klinische Studie beginnen kann, muss sie von verschiedenen Behörden und Kommissionen nach medizinischen, wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten geprüft und genehmigt werden.
Ethik-Kommissionen sind unabhängige, qualifizierte Gremien, die sich aus Personen verschiedener Berufsgruppen, z.B. Wissenschaftler*innen, Ärzt*innen oder Jurist*innen, und Patientenvertreter*innen zusammensetzen. In Deutschland sind diese organisatorisch häufig den Ärztekammern zugeordnet. Vor Beginn einer klinischen Studie beurteilt eine Ethik-Kommission deren medizinischen, wissenschaftlichen und ethischen Stellenwert und prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Nur, wenn auch die Rechte und die Sicherheit von Patient*innen gewahrt werden, erhält die Studie eine Genehmigung.
Studien mit Arzneimitteln müssen außerdem durch eine Bundesoberbehörde - entweder das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) - genehmigt werden. Darüber hinaus wird die Studienmitarbeit der vor Ort verantwortlichen Ärzt*innen beim Regierungsbezirk der jeweiligen Bundesländer angemeldet. Diese lokalen Behörden prüfen regelmäßig die Studiendurchführung im Behandlungszentrum.
Ethik-Kommissionen und die Behörden können ihre Genehmigung zurückziehen, wenn sich während der Durchführung herausstellt, dass die Sicherheit der Patient*innen nicht gewährleistet ist.
Probandenversicherung
Eine Versicherung für Studienteilnehmer*innen (Probandenversicherung) muss für jede klinische Studie abgeschlossen werden, um ggf. auftretende Vermögensschäden für die Patient*innen abzusichern, die aufgrund der Studientherapie entstehen.
Überwachung der Patientensicherheit während der klinischen Studie
Während regelmäßig stattfindender Kontrolltermine werden bestimmte Sicherheitsparameter (z.B. durch Blutentnahme) abgefragt sowie ggf. auftretende Nebenwirkungen dokumentiert. Ethik-Kommission und Behörden werden über den Verlauf der Studie informiert und können bei auftretenden Nebenwirkungen über entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Anpassung des Studienprotokolls oder Abbruch der gesamten Studie, verfügen.
Bei Nebenwirkungen oder Unwohlsein während einer Studie hat der bzw. die Patient*in jederzeit die Möglichkeit, das verantwortliche Studienteam zu kontaktieren, um umgehend Hilfe zu erhalten.
Studienprotokoll
Bei jeder Studie gibt es eine*n ärztliche*n Studienleiter*in, der bzw. die für die Planung, Durchführung und Auswertung verantwortlich ist. Das vom Studienleiter*in mit einem Studienteam vor Beginn der Studie verfasste und von Ethikkommission und Behörden zu genehmigende Studienprotokoll beschreibt in der Regel:
- Begründung und Ziele der Studie
- Zahl der Patient*innen, die behandelt werden sollen
- Ein- und Ausschlusskriterien
- Beschreibung der Studientherapie und ggf. der verschiedene Therapiearme
- Auflistung der notwendigen Untersuchungen
- Informationen über erwartete Nebenwirkungen
- Zu dokumentierende Daten
- Patienteninformation
Alle Ärzt*innen, die an der bestimmten Studie teilnehmen, nutzen das gleiche Protokoll und stellen sicher, dass innerhalb der Studie alle Patient*innen in gleicher Weise behandelt werden und die so gewonnenen Ergebnisse auswertbar und vergleichbar sind.
Patientenaufklärung und Einwilligung
Vor Aufnahme in eine Studie muss der bzw. die betroffene Patient*in ausführlich mündlich und schriftlich über alle Aspekte der Studie, vorhersehbare Risiken, Vor- und Nachteile und andere Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Auch die Rechte des bzw. der Patient*in als Teilnehmer*in an einer Therapiestudie werden erklärt und die vertrauliche Behandlung der Patientendaten wird zugesichert. Der bzw. die Patient*in erhält ausreichend Bedenkzeit für die Entscheidung über die Teilnahme. Nur wenn der bzw. die Patient*in auf der Basis umfassender Informationen der Studienteilnahme zustimmt und dies mit einer Unterschrift bestätigt, kann er bzw. sie in einer Therapiestudie behandelt werden. Ist der bzw. die Patient*in nicht einverstanden, wird das Behandlungsteam eine Behandlungsmöglichkeit nach den jeweils aktuellen Standards anbieten.
Studiendurchführung
Klinische Studien werden meist an spezialisierten Kliniken oder in Schwerpunktpraxen durchgeführt, da dafür spezialisiertes und besonders geschultes Personal notwendig ist. Ärzt*innen, Pflegekräfte und Studienpersonal achten darauf, dass die Vorschriften des Studienprotokolls möglichst genau eingehalten und der Therapieverlauf, sämtliche Untersuchungsergebnisse sowie mögliche Nebenwirkungen fortwährend schriftlich dokumentiert werden.
Nach der Einwilligung und Prüfung aller Ein- und Ausschlusskriterien, kann eine Aufnahme in die Studie erfolgen. Im Verlauf der Studie werden die Studienteilnehmer*innen zu genau vorgegebenen Zeitpunkten (Visiten) und nach festgelegten Algorithmen untersucht. Dies ist häufig sehr engmaschig und es fallen zusätzliche Arztbesuche und Untersuchungen an. Diese dienen in erster Linie der besseren Überwachung des Behandlungsverlaufs und sind damit letztlich auch im Sinne des bzw. der Patient*in. Zahl und Art der Untersuchungen einschließlich der Verlaufskontrollen sind im Studienprotokoll festgelegt und werden den Patient*innen vor der Studienteilnahme erläutert.
Studienpatient*innen haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den Fortgang der Studie zu informieren. Da die Studienteilnahme freiwillig ist, können Patient*innen auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen ihre Studienteilnahme beenden, ohne dass dadurch Nachteile für die weitere Behandlung entstehen. In diesem Fall sollte der bzw. die Patient*in jedoch dringend Rücksprache mit dem behandelnden Studienarzt halten und nicht einfach die Behandlung abbrechen. Dies dient auch in einem solchen Fall der eigenen Sicherheit.
Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Studie muss häufig zu einem Zeitpunkt gefällt werden, zu dem der bzw. die betroffene Patient*in durch die Eröffnung der Diagnose und seinen Gesundheitszustand besonders belastet ist. In vielen Fällen muss die Behandlung rasch begonnen werden, um die Erkrankung zurückzudrängen. Dennoch ist es notwendig, alle verfügbaren Informationen und Hilfen in Anspruch zu nehmen und nach gründlicher Überlegung selbst die Entscheidung zu fällen.
Die Entscheidung zur Teilnahme an einer klinischen Studie liegt ausschließlich bei den betroffenen Patient*innen. Eine Entscheidung dagegen hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Behandlung, diese wird nach den etablierten Standards vorgenommen. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Studienteilnahme ist auch zwischen möglichen Vor- und Nachteilen abzuwägen:
Mögliche Vorteile
- Zugang zu neuen Behandlungsmethoden bevor sie allgemein verfügbar sind
- Behandlung und Versorgung durch ausgewiesene Spezialisten, einschließlich der beteiligten (inter)nationalen Expert*innen
- besonders engmaschige Kontrolle des Gesundheitszustands
- genaue Information über die geplante Behandlung und über ihre Vor- und Nachteile
- Gelegenheit, einen Beitrag zum Fortschritt in der Krebsforschung zu leisten
Mögliche Nachteile
- neue Medikamente und Behandlungsformen können unvorhersehbare Nebenwirkungen oder Risiken haben
- das untersuchte Therapieverfahren bietet möglicherweise keine Vorteile oder bringt sogar schlechtere Ergebnisse als die bekannte Standardtherapie
- durch die engmaschige Überwachung des Gesundheitszustands fallen häufiger Arztbesuche an und es werden in der Regel zusätzliche Untersuchungen erforderlich
- da eine bestimmte Studien nicht an jedem Krankenhaus durchgeführt wird, kann die Behandlung ggf. nicht heimatnah erfolgen