Umgang mit Onkologischen Patienten während der COVID-19 Pandemie
Kopf-Hals-Tumoren
Bei operativen Eingriffen mit erforderlicher Rekonstruktion sollte ein zweizeitiges Vorgehen mit sekundärer, zeitversetzter Rekonstruktion in Erwägung gezogen werden. Bei fehlenden Intensivkapazitäten soll für die Lokalkontrolle bei organerhaltender Behandlungsintension eine Strahlentherapie intensiviert in Erwägung gezogen werden.
In der palliativen Therapie ergibt sich ab Drittlinientherapie kein Vorteil für das Gesamtüberleben. Daher ist die Indikation in der Risiko/Nutzen-Abwägung zurückhaltend zu stellen.
Operative Behandlungen bei gastrointestinalen Tumoren haben in der Regel keine onkologischen Alternativen und sollen hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang entsprechend er üblichen Behandlungskonstellationen vorgenommen werden.
Alle anderen Behandlungskonzepte basieren auf den Empfehlungen der Leitlinien.
Die Verfügbarkeit von Intensivkapazitäten sowie Verfügbarkeit von Blutprodukten sind bei der OP-Planung mit Rekonstruktion zu beachten.
Patienten mit onkologischer Symptomatik sollen in unveränderter Weise behandelt werden. Alle anderen Nachbehandlungen und Follow up-Untersuchungen sollen verschoben werden, wenn dies klinisch vertretbar ist, und symptombezogen erfolgen.
Die Durchführung von Diagnostik bezogen auf lokale Tumorkontrolle soll einer kritischen Risiko/Nutzen-Bewertung unterzogen werden. Insbesondere der diagnostische Zusatzgewinn der Panendoskopie ist begrenzt. Daher soll wegen des besonderen Expositionsrisikos die diesbezügliche Indikation kritisch geprüft werden.
Bei Operationen mit knöcherner Beteiligung besteht eine verstärkte Bildung von Aerosol/Tröpfchenbildung. Die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen.