Die neue MHH-Krankenversorgung entsteht am Stadtfelddamm
Neu bauen - das stand schon lange fest. Nur wo? Darüber wurde lange debattiert. Am 1. April 2019 hat die Landesregierung bei einem Pressegespräch die Standortentscheidung für den Klinik-Neubau schließlich verkündet: Das Universitätskrankenhaus der Zukunft soll am Stadtfelddamm entstehen. Dort steht ein Baufeld von rund 16 Hektar zur Verfügung, auf dem im Zuge der umfassenden baulichen Neuentwicklung der MHH die zentralen Gebäude der Krankenversorgung errichtet werden sollen.


Fragen und Antworten zum Neubau
Das 250 Meter lange, elfgeschossige Bettenhaus der MHH wurde 1971 in Betrieb genommen und ist mittlerweile sehr in die Jahre gekommen. Eine Sanierung wäre aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da der Sanierungsbedarf bei über 80 Prozent liegt. Hinzu kommt, dass die Raumgrößen, Geschosshöhen und Zuschnitte nicht mehr den Anforderungen entsprechen, die die moderne Medizin an die Infrastruktur stellt.
Die jetzt geplante Standortvariante westlich des Stadtfelddamms birgt viele Vorteile. Die Bauzeit ist wesentlich kürzer: Statt der geschätzten 17 Jahre wie an der Karl-Wiechert-Allee (KWA) sehen die Planungen für einen ersten voll funktionsfähigen Inbetriebnahmeabschnitt dort zehn Jahre vor. An der KWA hätten die notwenigen Baufelder jeweils erst nach Ersatzneubau und Abriss der Bestandsbebauung wie Parkhaus und Verwaltungsgebäude zur Verfügung gestanden, die Neubauten der Universitätsmedizin wären in einem aufwändigen Kaskadenmodell realisiert worden. Es wäre zu einer stark gestaffelten Bautätigkeit, komplizierten Rochaden verschiedener medizinischer Funktionen mit Interimszuständen, zu schwierigen Verknüpfungen mit Bestand, Umbaunotwendigkeiten und erhöhten Betriebsaufwendungen gekommen. Zudem hätten die beengten Platzverhältnisse auf dem Campus bei laufendem Betrieb zu Gefährdungen, Einschränkungen und Verzögerungen geführt.
Avisiert ist ein Baustart im Jahr 2022, wenn bis dahin alle Planungen abgeschlossen sind.
Die Investitionskosten für einen ersten vollfunktionsfähigen Inbetriebnahmeabschnitt der MHH-Krankenversorgung belaufen sich auf geschätzte 1,05 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Kosten der neuen Baugesellschaft und ein angemessener Risiokopuffer.
Die MHH ist ein Betrieb des Landes Niedersachsen. Das Land Niedersachsen hat ein Sondervermögen eingerichtet, in dem bisher mehr als eine Milliarde Euro angespart sind. Allerdings soll aus dem Sondervermögen auch der Klinik-Neubau der Universitätsmedizin Göttingen beglichen werden.
Wie genau der Neubau aussehen wird, weiß derzeit noch niemand. Die auf den Plänen eingezeichneten Umrisse der Neubauten entsprechen aber dem Platzbedarf den mehrere Gutachten für den Neubau ermittelt haben. Dabei wurden prognostizierte Veränderungen in der Medizin beachtet. Der Klinikneubau soll neun Prozent mehr Betten haben als heute, nämlich 1.604 Betten. Die Zahl der Intensivplätze soll deutlich steigen – von derzeit 8,8 Prozent auf dann 15,7 Prozent. Realisiert werden soll das auf einer um 20.000 Quadratmeter größeren Fläche von insgesamt 156.000 Quadratmetern Nutzungsfläche.
Um auf der Basis der klinischen Leistungszahlen den Flächenbedarf zu ermitteln, wurden gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern Standardmodule für die wichtigsten Kernfunktionen des Klinikums definiert. Ziel der Standardmodule ist es, aus den Kernräumen funktionierende Einheiten mit etwa Leitstelle, Wartezonen, aber auch Nebenräumen wie Toiletten oder für logistische Abläufe zu bilden. Bestandteil aller Standardmodule sind auch spezifische Räumlichkeiten für die patientennahe Lehre und Forschung. Aus den Standardmodulen wiederrum wurden funktional zusammengehörende Cluster entwickelt und auf eine sinnhafte und gut betreibbare Grundfläche projiziert.
Modulare Planungsstruktur heißt das Stichwort dazu: Der Grundaufbau ist gekennzeichnet durch eine flexible, modulare Struktur, die sich aus einem Grundraster von zum Beispiel 8,10 bis 8,40 Meter ergibt. Diese Rasterung ermöglicht Raumstrukturen, die sich an einem Vielfachen von 8 Quadratmetern orientieren. Somit stehen Räume z.B. von 16, 24, 32 und 64 Quadratmetern zur Verfügung, die fast allen Bedürfnissen eines modernen Krankenhausbetriebs gerecht werden. Zukünftige Nutzungsänderungen sind damit ohne große Umbaumaßnahmen umsetzbar. Das Design im Neubau lässt eine größtmögliche Flexibilität zu.
Nein, nach den derzeitigen Planungen sind drei Abschnitte geplant. Im ersten Abschnitt werden die Kinderklinik als Mutter-Kind-Zentrum, ein Zentrum für Notfallmedizin, ein Herz-Lungen-Zentrum und ein erster Teil eines Kopf-Zentrums verwirklicht. In diesem Abschnitt würden damit ca 62.000 Quadratmeter hochtechnisierte Nutzungsfläche gebaut. Im zweiten Abschnitt sollen dann die restlichen Betten und OP-Säle verwirklicht werden. Nutzer wären das Zentrum für Viszeralmedizin, das Onkologische Zentrum und die übrigen medizinischen Bereiche der MHH.
Der Flugplatz für Hubschrauber kann problemlos auf dem Neubaugelände realisiert werden, einschlägige gesetzliche Vorgaben werden erfüllt. Die An- und Abflugsektoren können so gewählt werden, dass optimale Ausrichtungen im Hinblick auf Hindernisse oder die Ausbreitung von Fluglärm vorliegen.
Eine Tunnelanbindung unter dem Stadtfelddamm hindurch an die bestehenden Gebäude auf dem Campus ist technisch realisierbar. Für Patienten erfolgt der Transport zwischen Neubau und Bestand in einer brückenartigen Magistrale.
Die Gebäude mit einem hohen Sanierungsstau, allen voran das Bettenhaus (K6) oder der parallel gebaute Untersuchungs-, Behandlungs- und Forschungsbau (K5) werden zurückgebaut, wenn sie freigezogen sind. Aus der Carl-Neuberg-Straße soll ein grüner Boulevard mit hoher Aufenthaltsqualität und der Campus zusätzlich mit zahlreichen Grünflächen gestaltet und strukturiert werden. Diese Maßnahmen dienen als Regenwasserspeicher und sollen die mit dem Neubau einhergehende Bodenversiegelung kompensieren.
Mit dem Klinik-Neubau westlich des Stadtfelddamms besteht für den MHH-Campus eine einmalige Chance. Das Gelände soll zu einem Gesundheits- und Wissenschaftscampus entwickelt werden. Das Land, die Stadt und die MHH erhoffen sich damit Kristallisationspunkte für die Ansiedlung von weiteren medizinisch-technischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu setzen. Viele sehen darin die größte Entwicklungschance in der 54-jährigen Geschichte der MHH. Für Niedersachsen, Hannover und den Stadtteil könnten sich daraus völlig neue Optionen ergeben.
Das Verkehrsgutachten empfiehlt, Patientinnen und Patienten sowie Gäste über intelligente Verkehrsleitsysteme zu vier neuen Parkhäusern zu lenken. Es hält zudem den Ausbau des Stadtfelddamms für zwingend notwendig. Über die Rudolf-Pichlmayr-Straße und den Stadtfelddamm sollte der Großteil des Individualverkehrs, der auch derzeit schon aus Norden kommt, zur Klinik hin führen. Zudem könnte man damit die derzeit parallele Führung von Rettungstransporten und Individualverkehr entzerren.
Die fußläufigen Verbindungen zur derzeitigen Stadtbahnhaltestelle „Medizinische Hochschule“ oder der Bushaltestelle „Misburger Straße“ sind mit einer Entfernung von mehr als 1.000 Metern zu lang. Kurzfristig müsste die Linienführung – etwa der Buslinie 137 – in den Stadtfelddamm erfolgen. Der Umstieg von der Stadtbahn in den Bus soll möglichst ohne Zeitverlust erfolgen, indem sich die Buslinie an die Zehn-Minuten-Taktung der Stadtbahnlinie anpasst. Gleich mehrere Punkte sprechen aber dafür, eine weitere Anbindung an das Stadtbahnnetz aus Richtung Norden ins Auge zu fassen: Die jetzige Stadtbahnlinie 4 ist an ihrer Kapazitätsgrenze; die meisten Patientinnen, Patienten, Besucherinnen und Besucher kommen aus Richtung Norden. Daher erscheint eine Anbindung an die Linie der Podbielskistraße sinnvoll. Das Land Niedersachsen, die MHH, die Stadt und die Region Hannover arbeiten gemeinsam darauf hin, dass ein erweiterter MHH-Gesundheits- und Wissenschaftscampus einen Stadtbahnanschluss erhält.
Der Baustellenverkehr muss über den bis dahin ausgebauten Stadtfelddamm geführt werden. Eine Nutzung der Carl-Neuberg-Straße würde zum einen in Spitzenzeiten zu einem Verkehrschaos führen, zum anderen käme es zu Problemen mit Rettungswagen, die die Notaufnahme anfahren.
Das von der MHH in Auftrag gegebene Artenschutzgutachten hat ergeben, dass für Brutvögel keine artenschutz-rechtlichen Konflikte gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu erwarten sind. Mögliche Fledermausquartiere und weitere Brutplätze gefährdeter Vogelarten im Baumbestand und in Gebäuden müssen im Zuge einer weiteren Planung ermittelt und artenschutzrechtlich berücksichtigt werden. Diese stehen der Beplanung nicht grundsätzlich entgegen, da geeignete vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen wie etwa das Aufhängen von Fledermauskästen oder der Erhalt von Baumbeständen möglich und umzusetzen sind.
Die Planer der MHH haben bereits im Jahr 1969 vorausgedacht und das jetzt ins Auge gefasste Areal am Stadtfelddamm als Sondergebiet für die Erweiterung der MHH ausgewiesen. Damit ist seit 50 Jahren klar, dass die dortigen Kleingärten und die von der Stadt verpachteten Grabelandparzellen nur auf Zeit Bestand haben werden. Das Land Niedersachsen, die Stadt Hannover und der Bezirksverband der Kleingärtner suchen gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen. Der Bezirksverband will leerstehende Gärten in anderen Kolonien vermitteln. Ausweichflächen, um die gesamte Gartenkolonie „umzusiedeln“ gibt es laut der Stadt Hannover aber nicht. Und: Da die Gärten im Bebauungsplan nie als Dauerkleingärten ausgewiesen wurden, besteht auch kein Anspruch auf Ersatzlandgestellung gemäß §14 Bundeskleingartengesetz.
Betroffen sind die Grabelandkolonien Hoffmannsruh, Luttermanns Land und Nußriedegraben sowie der Kleingartenverein Kleeblatt.
Die Kündigungen für die Grabelandflächen ist zum 31. Oktober 2019 erfolgt. Die Grabelandflächen wurden vom Land Niedersachsen übernommen.
Die Kündigungen für die Kleingärten erfolgen zum 30. November 2020. Dann müssen die Gärten geräumt sein.
Die Pächterinnen und Pächter der betroffenen Kleingärten haben laut Kleingartengesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Das Land arbeitet eng zusammen mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V., um zu raschen und einvernehmlichen Lösungen zu kommen.
Die Höhe der Entschädigungen richtet sich nach der Bewertungsrichtlinie der Stadt Hannover und wird von unabhängigen, geschulten Wertermittlern bestimmt und in einem detaillierten Schätzprotokoll dokumentiert. Der Wert bemisst sich auf Grundlage der geltenden Bewertungshöchstgrenzen und ergibt sich etwa aus der Anzahl und Qualität des vorhandenen Bewuchses und der baulichen Anlagen, soweit diese zulässig sind.
Die Bewertungsrichtlinie ist pauschaliert und unabhängig von den tatsächlichen Investitionen. Sie obliegt Bewertungshöchstgrenzen und dem Sachwertverfahren gemäß Wertermittlungsverordnung zum Baugesetzbuch. Es wird von den Normalherstellungskosten ausgegangen. Arbeitsleistungen werden nicht berücksichtigt, ausgenommen für Lauben und Zäune. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die Errichtung des Gartens und der Laube so niedrig wie möglich gehalten werden, indem mit sparsamsten Mitteln und in Selbst- und Nachbarhilfe gearbeitet wird. Dies folgt dem obersten Grundsatz der Wertermittlung: der Beibehaltung des sozialen Charakters des Kleingartenwesens.
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Ersatzlandgestellung gemäß §14 Bundeskleingartengesetz. Die betroffenen Gärten sind im Bebauungsplan nicht als Dauerkleingärten festgesetzt, sondern bereits seit 1969 als Sondergebiet für die Erweiterung der MHH ausgewiesen. Damit gelten sie nicht als Dauerkleingärten.
Auch die Stadt und der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner sind an einvernehmlichen Lösungen gelegen. Derzeit gibt es in Hannover einige freie Kleingärten, auch in umliegenden Kolonien. In der näheren Umgebung stehen derzeit sieben Gemüseländer und stadtweit weitere 20 Gemüseländer als Ersatz zur Verfügung. Informationen zu freien Kleingärten gibt es beim Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V., E-Mail info@bzvhannover.de.
Bei Fragen können sich Betroffene wenden an das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), Waterloostraße 4, 30169 Hannover.
- Für Kleingärtner ist Ansprechpartner Bernd Heikes, Referat BL 42/Landesliegenschaftsfonds (LFN), E-Mail: bernd.heikes@nlbl.niedersachsen.de, Telefon (0511) 101-3549.
In guter Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der MHH, der UMG und aus der Landesverwaltung wurden universitäre Bau- und Medizinstandards etabliert. Diese tragen dazu bei, die notwendige Zukunftsfähigkeit des Neubaus zu gewährleisten. Nur mit einer hohen Flexibilität, Modularität und Standardisierung können die Gebäude schnell und kostengünstig an zukünftige medizinische Entwicklungen angepasst werden.
Die zwischen dem Land Niedersachsen und den Kliniken getroffene „Vereinbarung über die zentrale Steuerung betreffend der Nachholung von Investitionen bei der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin der Universität Göttingen“ wurde im Juni 2020 von den Beteiligten Hochschulen sowie dem Finanzministerium und dem Wissenschaftsministerium unterzeichnet. Sie regelt, wie die Umsetzung der beiden Großprojekte künftig organisiert wird.
Seit dem 01.06.2019 übernimmt eine Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen (DBHN) die Interessen des Landes wahr. Die Aufgabe der DBHN ist die zentrale Steuerung und Kontrolle der Bauvorhaben der MHH und der UMG.
Die operative Umsetzung der Bauprojekte übernehmen zwei an den Hochschulklinikstandorten zu gründende, rechtlich- und organisatorisch selbstständige Baugesellschaften. Diese werden mehrheitlich von den jeweiligen Hochschulen gehalten. Zur Durchführung der Vorhaben wird ihnen die Bauherrenverantwortung übertragen. Die Gründung der MHH-BauG ist für Ende 2020 geplant.
In der Vereinbarung der zentralen Steuerung zur Nachholung von Investitionen bei der MHH und der UMG sind folgende Planungsstufen der zentralen Steuerung vereinbart:

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages (AfHuF) hat den Masterplan „MHH 2025 – Ein neuer Medizincampus entsteht“ am 24. Juni 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Masterplan wurde von der MHH am 03. März 2020 beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) sowie bei der Dachgesellschaft Bauvorhaben Niedersachsen (DBHN) zur Prüfung und Bewertung eingereicht. Die Masterplanung ist die Phase 1 der zentralen Steuerung und als strategisches Gesamtzielbild aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre, Administration, technischer Infrastruktur und Interimsmaßnahmen zu verstehen. Mit dieser Entscheidung des AfHuF ist eine weitere wichtige Hürde genommen, um finanzielle Mittel aus dem Sondervermögen für die Arbeit der zu gründenden MHH-Baugesellschaft beantragen zu können. Darüber hinaus bietet die Masterplanung MHH 2025 eine gute Grundlage für die weitere Bauliche Entwicklungsplanung.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages hat am 08. Juli.2020 rund 20 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für die Planung des Neubaus der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) bewilligt. Der Haushaltsausschuss des Parlaments hat damit der Gründung einer Baugesellschaft der MHH zugestimmt. Die projektunabhängigen Kosten der Baugesellschaft belaufen sich für einen Zeitraum von zehn Jahren auf insgesamt 17,25 Millionen Euro. Darüber hinaus hat der Ausschuss 3,2 Millionen Euro für die bauliche Entwicklungsplanung der MHH freigegeben.
Zum Thema „Campusübergreifende bauliche Entwicklung“ wurde eine neue Arbeitsgruppe (AG) eingerichtet. Diese soll dabei helfen, eine gesamthafte bauliche Planung für den Campus zu erstellen, um eine geordnete bauliche Entwicklung des Gesamtcampus (Neubau, Umnutzung, Abriss und Interimsbauten) sicherzustellen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um nicht durch einzelne Baumaßnahmen spätere Maßnahmen zu behindern. Die hier erarbeiteten Grundlagen werden zudem für die städtebauliche Einbindung der Neubauplanungen der Universitätsmedizin in den Gesamtcampus benötigt.
Nach Gründung der Baugesellschaft beginnt Anfang 2021 die Bauliche Entwicklungsplanung. Ziel dieser Phase ist die Darstellung einer funktionstüchtigen neuen Krankenversorgung. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, werden die betriebsorganisatorische Beziehungen zwischen den einzelnen Funktionen der Krankenversorgung genau untersucht und optimiert. Dies bedarf eine enge Einbindung der zukünftigen MHH-Nutzer in die Bedarfsplanung.
Kleine Geschichte des Neubaus
Oktober 2016: Ministerpräsident Stephan Weil kündigt in einem Zeitungsinterview an, den baulichen Mängeln an der MHH und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) mit einem Milliardenprojekt zu begegnen. Man müsse eine Lösung „ohne Flickschusterei“ finden. Eine Lenkungsgruppe soll kreative wie praktikable Lösungen finden. Ihr gehören Vertreter des Wissenschafts- und des Finanzministeriums, der Oberfinanzdirektion sowie der beiden universitätsmedizinischen Einrichtungen an.
Februar 2017: Das Präsidium der MHH bekennt sich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erstmals öffentlich zu einem Neubau.
April 2017: Die rot-grüne Landesregierung bringt ein sogenanntes Sondervermögen auf den Weg, aus dem die Klinik-Neubauten der MHH und der Universitätsmedizin Göttingen finanziert werden sollen. In einer ersten Tranche fließen 600 Millionen Euro in das Sondervermögen –Haushaltsüberschüsse aus dem Vorjahr.
September 2017: Ein Gutachten der MMI Schweiz AG kommt zu dem Ergebnisdass ein Neubau einer Sanierung im Bestand vorzuziehen ist. Für den Neubau schlägt das Gutachten zwei Standorte vor, die auf ihre Eignung geprüft werden sollten: entweder an der Karl-Wiechert Allee, wo jetzt noch das Parkdeck und Verwaltungsgebäude stehen, oder westlich des Stadtfelddamms, wo jetzt noch Kleingärten sind.
September 2017: Das Wissenschaftsministerium richtet einen Wissenschaftlichen Beirat Universitätsmedizin Niedersachsen ein, um die geplanten Baumaßnahmen an der MHH und der UMG wissenschaftlich begleiten zu lassen. Dem Beirat gehören Professor Dr. Hans-Jochen Heinze (Vorsitz), Irmtraut Gürkan, Professor Dr. Jürgen Schölmerich, Professor Dr. Karl Max Einhäupl, Professorin Dr. Gabriele Schackert und Professor Dr. Dr. Uwe Koch-Gromus an.
März 2018: Der Wissenschaftliche Beirat Universitätsmedizin Niedersachsen spricht sich für einen MHH-Neubau westlich des Stadtfelddamms aus, wenn die bautechnischen Überprüfungen positiv verliefen. Es sei nicht sinnvoll, eine neue MHH zwischen das derzeitige Bettenhaus und die Karl-Wiechert-Allee zu quetschen, sagt der Vorsitzende Professor Dr. Hans-Jochen Heinze.
April 2018: Die Landesregierung beschließt, aus dem Haushaltsüberschuss 2017 weitere 300 Millionen Euro dem Sondervermögen zuzuführen.
Juni 2018: Das Wissenschaftsministerium richtet einen Baubeirat ein, der die Bauvorhaben baufachlich begleiten soll. Den Vorsitz übernimmt Dipl.-Ing. Olaf Hasselmann, der von 1998 bis 2010 Aufsichtsrat der Hochtief AG und von 2002 bis 2010 zudem Vizepräsident des Verbandes der Bauindustrie Niedersachsen/Bremen war. Weitere Mitglieder sind Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Dieter Jacob, Prof. Dr.-Ing Katharina Klemt-Albert, Dipl.-Ing. Lars Leppers, Dipl.-Kauffr. Barbara Schulte, Dipl.-Ing. Edzard Schultz und Prof. Dr.-Ing. Rainer Wanninger.
April 2019: Das Landeskabinett hat sich für den Standort des MHH-Klinik-Neubaus westlich des Stadtfelddamms entschieden.
April 2019: Die Neubauvorhaben an MHH und UMG sollen zentral gesteuert werden. Das betont Wissenschaftsminister Björn Thümler gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Haushalt der Landesregierung. Mit beiden hochschulmedizinischen Einrichtungen sei eine Vereinbarung getroffen worden. Demnach wird zur Wahrnehmung der Interessen des Landes eine Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen (DBHN) GmbH gegründet, einer 100-prozentingen Landestochter. Die operative Umsetzung der Bauprojekte übernehmen zwei an den Hochschulstandorten ansässige, rechtlich und organisatorisch selbstständige Baugesellschaften. Sie werden mehrheitlich von den jeweiligen Hochschulen gehalten.
Mai 2019: Der Rat der Stadt Hannover stimmt am 28. Mai 2019 der Veräußerung des Areals am Stadtfelddamm an das Land Niedersachsen zu.
Juni 2019: Am 3. Juni wird der notarielle Gründungsakt der neuen landeseigenen Dachgesellschaft vollzogen, wie Wissenschaftsminister Björn Thümler mitteilt. Geschäftsführer wird Burkhard Landré. Als bisheriger Direktor der „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“, hat er das Land bei der Vorbereitung des Großprojektes beraten und ist mit den Strukturen vertraut. Baubeginn soll im Jahr 2022 sein.