Aufhebung der pandemiebedingten Maßnahmen

Stand: 01.03.2023

Ab dem 01.März 2023 sind die pandemiebedingten Maßnahmen weitgehend nicht mehr erforderlich.

·         Eine  generelle Maskenpflicht besteht nicht mehr.

·         Eine generelle Testpflicht für Mitarbeitende, Studierende, Patienten und Besucher besteht nicht mehr.

·         Mitarbeitende, Studierende,  Patienten und Besucher mit respiratorischen Symptomen sind verpflichtet, einen chirurgischen Mund-Nase-Schutz zu tragen.               

Sollten Studierende bei einem Selbsttest ein Corona-positives Testergebnis erhalten, dürfen sie nur mit einem chirurgischen Mund-Nase-Schutz die MHH betreten und an den Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen teilnehmen; wir empfehlen in diesem Fall vorsorglich das Tragen einer FFP2-Maske.

Ihr Studiendekanat