Die Pflege von Angehörigen ist eine kraft- und zeitraubende Aufgabe, die von immer mehr Menschen übernommen wird - häufig zusätzlich zu weiteren familiären und beruflichen Herausforderungen.
Die MHH möchte Ihre Beschäftigten bei diesen Herausforderungen unterstützen. Dazu finden Sie auf dieser Seite viele nützliche Tipps und Informationen rund um das Thema "Pflege von Angehörigen". Wir stellen Ihnen Material für den Notfall, aber auch für die langfristige Organisation einer Pflege zur Verfügung.
Was tun, wenn Angehörige pflegebedürftig werden? Erst- und Folgeinformationen zu diesem Thema können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch im Gleichstellungsbüro erhalten.
Sollten Sie Fragen haben oder wünschen Sie eine persönliche Beratung, kontaktieren Sie uns!
Hilfs- und Unterstützungsangebote in der Corona-Pandemie
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Unterstützung für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich befristet bis zum 31. März 2021
§ 150 SGB XI
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Überwindung von Versorgungsengpässen, durch die SARS-CoV-2-Pandemie, für andere Hilfen, die nicht zwingend nach landesrecht anerkannt sind oder zur Tages- und Nachtpflege, den ambulanten Pflegediensten oder der Kurzzeitpflege zählen, zur Kostenerstattung einsetzten z. B. haushaltsnahe Dienstleitungen.
Alle Pflegebedürftigen können nicht in Anspruch genommene Leistungen des Entlastungsbetrages aus dem Jahr 2019 bis zum 31. Dezember 2020 verlängern, so dass diese nicht verfallen.
Das Pflegeunterstützungsgeld kann auch für eine Versorgungslücke in der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Die Beschäftigten müssen dies glaubhaft schildern, dass sie die Pflege bzw. Pflegeorganisation aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie übernehmen und keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber haben oder Leistungen nach dem SGB V oder SGB VII erhalten sowie die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht anderweitig sichergestellt werden kann (z.B. Pflegeperson ist ausgefallen, ambulanter Pflegedienst hat keine Kapazitäten). Das Pflegeunterstützungsgeld wird von 10 auf 20 Tage erhöht.
Das Pflegezeitgesetz wird dementsprechend angepasst, so dass das Recht der Arbeit fernzubleiben zur Organisation einer akuten Pflegesituation von 10 auf 20 Tage erhöht wird.
Pflegebegutachtungen
Ab dem 01.10.2020 können die (Erst-) Begutachtungen wieder in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen stattfinen. Die Bearbeitungsfrist des Antrages auf Pflegebedürftigkeit beträgt wieder 25 Arbeitstage.
Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz werden flexibilisiert, so dass Familienpflegezeit an die Pflegezeit anschließen kann.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Der Betrag von 40 Euro wird vorbehaltlich bis zum 31. Dezember 2020 auf 60 Euro monatlich für den Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz) als Kostenerstattung erhöht. Alternativ gibt es Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen und die Artikel zu Ihnen nach Hause liefern, wie z.B. PflegeBox oder PflegePaket.
Verschiedene Organisationen in Hannover versuchen Menschen in der aktuellen Krise zu unterstützen.
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Hilfe anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an die verlinkten Organisationen.
Leitfaden für pflegende Angehörige an der MHH

Unser Leitfaden für pflegende Angehörige soll eine Hilfestellung für Beschäftigte der MHH sein, die neben ihrer Erwerbstätigkeit Angehörige pflegen. Die Broschüre wurde vollständig neu überarbeitet und ist seit November 2019 in der aktualisierten Fassung erhältlich.
Wir senden Ihnen auch gerne ein Exemplar zu.
Tipps für MHH-Beschäftigte mit Pflegeverantwortung
Es geschieht plötzlich und unerwartet - ein Familienmitglied erleidet einen gesundheitlichen Zusammenbruch und ist bis auf weiteres ein Pflegefall. Was nun? Wer ist zu informieren? Was muss ich tun? Für diesen Ernstfall soll die folgende Checkliste für den akuten Pflegefall eine Hilfestellung sein. Sie finden hier kurze Erstinfomationen auf einer Seite zusammengefasst.
Das Gleichstellungsbüro der MHH bietet seit 2010 halbjährlich eine Fortbildung zum Thema "Pflege von Angehörigen" an. Der nächste Kurs findet am 03. Dezember 2020 von 13.00 bis 18.00 Uhr (Raumangabe folgt) statt.
In dieser Veranstaltung erfahren Sie
- vom Personalmanagement der MHH, welche Optionen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bestehen,
- von der Gesetzlichen Krankenkasse, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können,
- von der Deutschen Rentenversicherung, wie Sie sich die Pflege einer/eines Angehörigen in Ihrem eigenen Rentenkonto gutschreiben lassen können und
- welche Besonderheiten bei der Pflege einer/eines Angehörigen mit Demenz auftreten können.
Informationen zu den Terminen finden Sie im Qualifizierungsprogramm der MHH. Bitte melden Sie sich über die WeiterbildungsAkademie oder wenn Sie Student_in sind, direkt im Gleichstellungsbüro an. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) ist am 1. Juli 2008 als Artikel 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Kraft getreten. Ziel der Pflegezeit ist es, den Arbeitnehmer/inne/n zu ermöglichen, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung aber sozialversichert von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen. Das Arbeitsverhältnis ist durch die Pflegezeit nicht gefährdet, da für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die maximale Pflegezeit beträgt sechs Monate bzw. drei Monate bei begrenzten Lebenserwartung. Es müssen mindestens 14 Stunden wöchentlich für die Pflege aufgewendet werden und die wöchentliche Berufstätigkeit darf 30 Stunden nicht überschreiten. Zudem muss mindestens der Pflegegrad 1 bzw. eine begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten nachgewiesen werden. Für die Inanspruchnahme der Pflegezeit muss diese zehn Tage vor dem Beginn schriftlich mit Umfang, Zeitraum und nachgewiesener Pflegebedürftigkeit beim Arbeitgeber angekündigt werden.
Zur Kompensation von Verdiensteinbußen besteht Anspruch auf ein zinsloses Darlehen (Quellen:BMFSFJ und "Wege zur Pflege" )
Die 10 wichtigsten Fragen & Antworten zur Familienpflegezeit beantwortet die Informationsbroschüre für Beschäftigte, Arbeitgeber/innen können sich in der Broschüre für Unternehmen informieren.
Das Familienpflegezeitgesetz setzt für Arbeitgeber/innen einen Anreiz, durch einen Entgeltvorschuss das Einkommen von Beschäftigten aufzustocken, die wegen der Pflege einer/s nahen Angehörigen für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Dadurch wird das Einkommen nur halb so stark reduziert wie die Arbeitszeit. Wenn beispielsweise Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden verringern, um Angehörige zu pflegen, erhalten sie ein Gehalt von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Zum Ausgleich müssen sie nach Beendigung der Familienpflegezeit wieder voll arbeiten, bekommen dann aber zunächst weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis die durch den Vorschuss vorab vergütete Arbeitszeit nachgearbeitet ist. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann den Vorschuss durch ein Bundesdarlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zinslos finanzieren.Das Ausfallrisiko, das durch Tod oder Erwerbsunfähigkeit der Pflegeperson entstehen kann, ist durch eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zertifizierte Familienpflegezeitversicherung abzudecken. Auch hier besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu beantragen, um Verdiensteinbußen auszugleichen. (Quellen: BMFSFJ und "Wege zur Pflege").
Notfallbetreuung bei Krankheit, Ausfall oder zur Entlastung der Pflegeperson
Die MHH ist seit dem 1. Oktober 2017 Partnerbetrieb von Fluxx. Mit einem Betreuungsnotdienst für pflegende Angehörige hat die MHH ihr Portefolio an familienunterstützenden Maßnahmen erweitert.
Fluxx übernimmt in Notfällen spontan die Betreuung von zu pflegenden Angehörigen, berät bei Betreuungsengpässen, begleitet außer Haus und stellt Fahrdienste zur Verfügung.
Fluxx ist ein Angebot von Stadt und Region Hannover und kann 24 Stunden täglich, an 7 Tagen die Woche über das Fluxxfon 0511 168 32110 erreicht werden. Für MHH Beschäftigte kostet eine Kinderbetreuungsstunde 3 Euro. Studierende sind über das Studentenwerk Hannover als Partnerbetrieb von Fluxx mit einem Stundensatz von 2 Euro dabei.
Weitere Informationen gibt es unter www.fluxx-hannover.de und im Gleichstellungsbüro der MHH.
Der Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V. vermittelt kurzfristig rund-um-die Uhr-Betreuung für Senior_inn_en in der Häuslichkeit und Arztbesuche außer Haus. Aus Mitteln der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag können Betreuungsleistungen, Grundpflege oder haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden.
Studieren mit Pflegeverantwortung
Ein Studium ist ein Vollzeitjob, wenn neben dem Studium noch andere Verpflichtungen, wie etwa die Pflege einer/eines Angehörigen hinzukommen, ist es eine hohe körperliche und psychische Doppelbelastung. Die Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Pflegeverantwortung sind noch ausbaufähig, weil sie eher als Einzelfälle wahrgenommen werden und es an repräsentativen Studien sicher mangelt. Erste Ergebisse konnte der Diversity Report aus dem Jahr 2011 zeigen, danach sind 3,1 Prozent der Studierenden in die Pflege einer/eines Angehörigen eingebunden. Wenn Sie studieren und einen Angehörigen pflegen sind Sie also kein Einzelfall und Sie müssen dies nicht alleine schaffen!
Das Gleichstellungsbüro und/oder der/die Astareferent_in Soziales und Gleichstellung können Sie hierzu beraten und unterstützen!
Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende an der MHH
Studierende aller Fächer können sich von ihrem Studium für maximal zwei Semester (in begründeten Einzelfällen auch länger) beurlauben lassen, wenn sie eine nahe Angehörigen oder einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegrad pflegen. Studien- und Prüfungsleistungen dürfen während dieser Zeit nicht erbracht werden. Diese Information können Sie der Homepage des Studierendensekretariats der MHH entnehmen
Der Europäische Masterstudiengang Hebammenwissenschaft kann in Vollzeit oder Teilzeit studiert werden (vgl. § 6 Abs. 1 Studien- und Prüfungsortnung Europäischer Masterstudiengang Hebammenwissenschaft).
Studierende der Human- und Zahnmedizin werden bei der Zulassung zu Veranstaltungen bevorzugt behandelt, wenn Sie einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und Pflegetätigkeit erbringen (vgl. §14 Abs. 2 Studienordnung Humanmedizin; § 8 Abs. 5 Nr. 1 Studienordnung Zahnmedizin MHH).
Wenn die Fehlzeiten aus wichtigen Gründen überschritten worden sind, kann die/der zuständige Lehrverantwortliche ersatzweise den Teilnahmenachweis mit einer Kenntnisüberprüfung der Inhalte von den nicht besuchten Lehrveranstaltungen festlegen (vgl. §17 Abs. 2 Studienordnung Humanmedizin; § 10 Abs. 2 Studienordnung Zahnmedizin MHH).
Die Prüfungsleistungen können auch elektronisch erfolgen (Klausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Positionspapiere, Posterentwürfe, Protokolle und Masterarbeiten). Mündliche Prüfungen können auch online als Videokonferenz erfolgen (vgl. § 11 Abs. 1 und Abs. 6 Studien- und Prüfungsortnung Europäischer Masterstudiengang Hebammenwissenschaft).
In begründeten Einzelfällen im Studiengang Bevölkerungsmedizin und Gesundheitswesen (Public Health) kann auf Antrag die Abgabefrist der Masterarbeit verlängert werden (vgl. §4 Abs. 4 Prüfungsordnung Weiterbildungs-Masterstudiengang Bevölkerungsmedizin und Gesundheitswesen (Public Health).
Fluxx Notfallbetreuung: Fluxxfon_Nummer: 0511-16832110
Die MHH ist Partnerbetrieb von Fluxx, einem Betreuungsangebot der Landeshauptstadt und der Region Hannover. Fluxx übernimmt in Notfällen kurzfristig die Betreuung (nicht die Pflege) von zu pflegenden Angehörigen, berät bei Betreuungsengpässen, begleitet außer Haus und stellt Fahrdienste zur Verfügung. Studierende zahlen 2 Euro pro Stunde.
Finanzielles für Studierende mit Pflegeverantwortung
Studierende mit Pflegeverantwortung, die eine Angehörige oder einen Angehörigen mit einem Pflegegrad versorgen, können sich von den Studiengebühren befreien lassen (§ 12 Abs. 3 Nr. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz)).
Studierende, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad drei in der häuslichen Umgebung betreuen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) können für einen angemessenen Zeitraum (maximal 2 Semester) eine Verlängerung des BAföG-Bezuges beantragen, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten worden ist. Die Verlängerung des BAföG-Bezugs ist eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung, die Anhand des nachgewiesenen Pflegegrades und einer glaubhaften Erklärung der Studentin oder des Students erfolgt. Eine finanzielle Erhöhung der Förderung, wie bei Studierenden mit Kind, ist nicht möglich.
Studierende mit einem Stipendium werden bei der Pflege von Angehörigen noch nicht berücksichtigt, da sich die Stipendienvorgaben meist an den Regeln des BAföG orientieren (vgl. Gröning, Katharina 2018). Das BAföG-Änderungsgesetz ist erst im Juli 2019 in Kraft getreten, daher wird eine Angleichung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die/der zu pflegende Angehörige mindestens den Pflegegrad 2 besitzt. Die Pflege muss an wenigstens 10 Stunden innerhalb von sieben Tagen (geringstenfalls 2 Tage wöchentlich) erfolgen. Die berufliche Tätigkeit ist auf maximal 30 Stunden wöchentlich begrenzt. Ein Studium zählt nicht als berufliche Tätigkeit, daher können Studierende Rentenbeiträge erhalten! Die Pflegeversicherung zahlt die Versicherungsbeiträge erst dann, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind und hierdurch der Status einer Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung gegeben ist. Die Beitragshöhe wird durch den Pflegegrad und das Ausmaß der Pflegetätigkeit bestimmt.
(vgl. § 44 SGB XI)
Bei der Überschreitung des 30-igsten Lebensjahr fallen Studierende aus der günstigen studentischen Krankenversicherung heraus.
Durch das MDK-Reformgesetz wurde die Begrenzung bis zum 14-Fachsemester gestrichen und eine Ausnahme hinzugefügt, danach können Hinderungsgründe anerkannt werden und somit die Mitgliedschaft verlängert werden. Die Pflege von Angehörigen, Kindererziehung, Erkrankung (mind. 3 Monate), Behinderung, Gremienarbeit und andere sind Gründe für eine Verlängerung.
(vgl. § 190 Absatz 9 Nr. 2 Satz 2 SGB V)
Hinderungsgrund Pflege von Angehörigen:
"Familiäre und persönliche Gründe Familiäre Gründe sind z. B. Erkrankungen und Behinderungen von Familienangehörigen, soweit dadurch eine Betreuung oder Pflege durch den Studenten erforderlich war. Hier ist eine Verlängerung der Versicherungspflicht um den Zeitraum möglich, um den eine Teilnahme am Studium nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich war. Auch bei eigener Erkrankung oder Behinderung des Studenten kann eine Verlängerung anerkannt werden, sofern dadurch eine Teilnahme am Studium nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich war."
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Für diesen Fall sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Angehörigen oder Ihrem Angehörigen Regelungen im Betreuungsfall, zur Patient/inn/enverfügung und zur Vorsorgevollmacht treffen und von einer Notarin oder einem Notar aufsetzen. Tipps, Formulare, Textbausteine und Kontovollmachten können Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums der Justiz und Verbraucherschutz finden.
Das Ethik-Komitee der MHH bietet Beratungen für Mitarbeiter_innen, Patient_innen und Angehörige zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Kriseninterventionen.
Bei der Landeshauptstadt Hannover können Sie ebenfalls Beratungen zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erhalten.
Die berufundfamilie Service GmbH stellt uns als Zertifikatträger der "audit familiengerechte hochschule" eine sehr umfassende Notfallmappe zur Verfügung. Die Notfallmappe kann am PC oder per Hand ausgefüllt werden und verschafft Ihnen und Ihren Angehörigen einen umfassenden Überblick der wichtigsten persönlichen Unterlagen für den Ernstfall. Sie sollten auf einen sicheren Aufbewahrungsort achten.
Wissenswertes / Artikel
Die BARMER-Ersatzkrankenkasse hat nun ihren Pflege-Reportfür das Jahr 2018 veröffentlicht. Dieser Report legt den Schwerpunkt auf die Gesundheit von pflegenden Angehörigen. Folgende Fragen werden im Report beantwortet:
- Wer übernimmt die Pflege?
- Wer wird gepflegt?
- Wie geht es den pflegenden Angehörigen?
Der von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) und der Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) gemeinsam entwickelte Ratgeber "Entlastung für die Seele - Ein Ratgeber für Pflegende Angehörige" gibt den pflegenden Angehörigen einen umfassenden Überblick über die Ursache von möglichen Beschwerden und zeigt Auswege auf.
Mit dem Pflegetagebuch können Sie sich einen Überblick über den täglichen Zeitaufwand für pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung Ihrer Angehörigen oder Ihres Angehörigen verschaffen. Diese Dokumentation ist ein gutes Hilfsinstrument z.B. für die Einstufung in eine Pflegestufe. Das Pflegetagebuch sollte über zwei Wochen geführt werden. Im Internet finden Sie dazu verschiedene Vorlagen und Broschüren. Eine Vorlage bietet die Barmer Pflegversicherung.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) hat eine sehr ausführliche Grundsatzstellungnahme für den Bereich "Menschen mit Demenz – Begleitung, Pflege und Therapie" verfasst.
Kontakt und Beratungsstellen
Das Bundesministerium für Gesundheit Der Fachbereich Senior_innen ServiceZentrum der Landeshauptstadt Hannover Senior_innen- und Pflegestützpunkte der Region Hannover Die Wege zur Pflege
Auf der Internetseite vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend erhalten Sie Antworten auf Fragen wie z. B. Wie wird Pflege organisiert? Welche Einrichtungen oder Dienste gibt es? Welche Kosten entstehen? Wie funktioniert die Familienpflegezeit?
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen Der Pflegenotruf des Sozialverbandes NiedersachsenDas Pflege-Notruftelefon berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege, unterstützt bei der Konfliktlösung und vermittelt weiterführende Hilfen. Alle Anrufe werden vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Das Pflege-Notruftelefon Niedersachsen ist unabhängig und keiner Behörde oder Einrichtung unterstellt.
Servicenummer 0180 2000 872
Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
(pro Anruf Kosten von sechs Cent)
Weitere Informationen
Pflege und Beruf
Das Personalmanagement der MHHHinweise des Personalmanagements der MHH für Tarifbeschäftigte zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Der Kommunaler Senior_innenservice HannoverDie Region Hannover beantwortet auf dieser Seite die dringendsten Fragen zu Pflege und Beruf kurz und eingängig.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenAusführliche Informationen rund um die Familienpflegezeit.
Die Landeshauptstadt Hannover Das Bundesministerium für Gesundheit Ältere Menschen – Themenseite des Bundesfamilienministeriums Europäisches Parlament und RatRichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates,2019.
Weitere Informationen
Vorsorge
Das Ethik-Komitee der MHHDas Ethik-Komitee der MHH bietet Beratungen für Mitarbeiter_innen, Patient_innen und Angehörige zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Kriseninterventionen.
Die Landeshauptstadt HannoverHier können Sie Beratungen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erhalten.
Die Landeshauptstadt HannoverInformationen und Beratungen rund um das Thema Betreuung und Pflege bietet die Internetseite der Landeshauptstadt Hannover.
Das Bundesministerium für Justiz und VerbraucherschutzBroschüren, Formulare und Textbausteine für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Weitere Informationen
Wohnen
Die Landeshauptstadt HannoverDie Region Hannover hat auf dieser Internetseite Informationen, Publikationen und praktische Hinweise für Bürgerinnen und Bürger zum Thema Pflege und Wohnen im Alter zusammengestellt.
Der Kommunale Senior_innenservice HannoverDer Kommunale Seniorenservice Hannover gibt hier eine Übersicht aller interessanten Angebote für Senior_innen in der Landeshauptstadt.
Das NiedersachsenbüroDas Niedersachsenbüro unterstützt und berät bei der Umsetzung von altengerechten Wohnprojekten.
Die smarte barrierefreie MusterwohnungDer Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover bietet die Möglichkeit, sich eine „smarte barrierefreie Musterwohnung“, welche bauliche und technische Anpassungen sowie Ambient Assisted Living (AAL) enthält, anzuschauen.
Die KfW-BankDie KfW-Bank finanziert mit einem zinsgünstigen Kredit barrierereduzierenden und diebstahlsichernden Umbauten.
Der Fachbereich Senior_innen der Landeshauptstadt HannoverDer Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover hat ein Handbuch zum Wohnen mit technischer Unterstützung erstellt.
PflegepaketeÜber diese Internetseite können Sie eine Vielzahl von Pflegemitteln einmal im Monat kostenlos beziehen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Senioren-OrganisationenCheckliste "Das richtige Pflege- und Seniorenheim"
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Senioren-OrganisationenCheckliste "Betreutes Wohnen"
Weitere Informationen
Organisation einer Betreuungs- oder Pflegeperson
Der PflegelotseDer Pflegelotse ist eine Suchmaschine, welche vom Verband der Ersatzkassen entwickelt wurde, um eine ambulante oder stationäre Pflegeversorgungsform zu finden. Hier werden alle Pflegeanbieter erfasst, die Verträge mit den Pflegekassen haben.
Das Land NiedersachsenDas Land Niedersachsen informiert auf dieser Seite über alle niedrigschwelligen Betreuungsangebote und stellt eine Liste zur Verfügung, in der Sie nach Angeboten in Ihrer Nähe suchen können.
Die Weisse ListeEine Hilfestellung zur Auswahl eines geeigneten Pflegeheimes oder Pflegedienstes.
Ratgeber zur Beschäftigung von ausländischen BetreuungskräftenDie Verbraucherzentrale hat einen Ratgeber zur Beschäftigung von ausländischen Betreuungskräften erarbeitet, welcher kostenlos zum Download zur Verfügung steht.
KurzdDossier "Migration und Pflege" der Bundeszentrale für politische BildungWeitere Informationen
Unterstützung für pflegende Angehörige
Der PflegeCoachDer PflegeCoach ist ein Onlinepflegekurs für pflegende Angehörige mit den Themenbereichen häusliche Pflege, Alzheimer und Demenz sowie Wohnen und Pflege im Alter. Die Anmeldung ist für alle pflegenden Angehörigen unabhängig von der Krankenkasse nutzbar.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den E-Learning Kurs Demenz entwickelt, die auch als Broschüre abgerufen werden kann.
FluxxDie MHH ist Partnerbetrieb von Fluxx, einem Betreuungsangebot der Landeshauptstadt und der Region Hannover. Fluxx übernimmt in Notfällen kurzfristig die Betreuung von zu pflegenden Angehörigen, berät bei Betreuungsengpässen, begleitet außer Haus und stellt Fahrdienste zur Verfügung.
NotmütterdienstDer Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V. vermittelt kurzfristig rund-um-die Uhr-Betreuung für Senior_inn_en in der Häuslichkeit und Arztbesuche außer Haus. Aus Mitteln der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag können Betreuungsleistungen, Grundpflege oder haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden.
Internetportal für pflegende AngehörigeDies ist ein Internetportal für Angehörige, die ältere Menschen pflegen. Angehörige finden hier persönliche Unterstützung und Begleitung bei seelischer Belastung durch den Pflegealltag.
Beratung für pflegende AngehörigeDie Seite bietet Beratung für pflegende Angehörige in Niedersachsen.
Pflegen und leben - ein Service- und Onlineberatungsportal für pflegende Angehörige Wegweiser Demenz - Informationsportal für Demenzerkrankungen Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken Wir pflegen - bundesweite Interessenvertretung für pflegende Angehörige