Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sind Freiwilligendienste, in denen sich Frauen und Männer außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen 6 und 18 Monaten in sozialen und gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern engagieren.
Die Aufgaben der Freiwilligen bestehen aus zumeist ganztägigen, praktischen Hilfstätigkeiten. Der Freiwilligendienst ist sozialversichert und wird professionell begleitet.
Häufig gestellte Fragen
Junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können im BFD auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.
- Altersgrenzen:
Im BFD können sich Freiwillige, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, ohne Altersgrenze nach oben engagieren.
Das FSJ als Jugendfreiwilligendienst kann man maximal bis 27 ableisten.
- Träger | Einsatzstelle
Beim BFD ist der Träger das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und die Einsatzstelle die MHH.
Beim FSJ ist die MHH sowohl Einsatzstelle als auch der Träger.
• fachliche Anleitung durch eine Fachkraft in dem jeweiligen Einsatzbereich,
• kostenlose Seminare (25 Tage im Jahr) sowie 26 Tage Urlaub,
• Taschengeld sowie evtl. Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung (die Höhe ist abhängig vom Einsatzbereich),
• ein qualifiziertes Zeugnis nach Abschluss des Freiwilligendienstes,
• eine pädagogische Betreuung, die für alle Anliegen, Frage- und Hilfestellungen den Freiwilligen u.a. in regelmäßigen
Sprechzeiten und Rückmelderunden zur Verfügung steht,
• kostenlose Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – die Kosten übernimmt die MHH,
• vergünstigte Üstra-Fahrkarten über das MHH-Firmenabo oder die Jugendnetzcard
• nach der Schule oder Studium praktisch tätig sein wollen,
• Zeit bis zum Studien- oder Ausbildungsbeginn sinnvoll überbrücken möchten,
• noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruflich gehen soll und neue Arbeitsgebiete kennenlernen möchten,
• berufstätig sind, sich aber umorientieren möchten,
• ohne Druck Arbeitserfahrungen sammeln möchten.
Das BFD richtet sich darüber hinaus noch an Menschen, die
• im Rahmen einer Auszeit etwas für andere Menschen tun möchten oder
• sich nach dem Berufsleben für das Gemeinwohl engagieren möchten.
Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf max. 6 Monate verkürzen oder auf höchstens 18 Monate verlängern.
Nein, es kann sich jederzeit beworben werden.
Auch dann kannst du am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass du über einen Aufenthaltstitel verfügst, der dich zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
Die Teilnahme an den Begleitseminaren ist verpflichtend. Insgesamt sind während eines zwölfmonatigen Einsatzes 25 Seminartage verpflichtend. Bei einer längeren bzw. kürzeren Vertragsdauer werden die Seminartage entsprechend angepasst (z. B. 6 Monate = 15 Seminartage). An der MHH finden in der Regel vier der fünf Seminarwochen vor Ort ohne Übernachtungen statt.
Ja. Als Wartezeit für ein Studium zählt jedes Semester, in dem man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. Also gilt die Zeit im BFD auch als Wartezeit. Je nach dem, für welches Studium du dich bewirbst, kannst du durch Ableisten eines Dienstes deine Zulassungschancen verbessern.
Universitäten und Hochschulen können Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die BFD-Dienstzeit als Pflegepraktikum anerkennen, wenn der BFD auf einer Bettenstation im Pflegebereich abgeleistet wird. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Wenn Du den Freiwilligendienst bereits angetreten hast und dann eine Zusage für einen Studien- oder Ausbildungsplatz bekommst, hast du die Möglichkeit, den Freiwilligendienst zu kündigen bzw. aufzulösen.
Am Ende des BFD bekommst du ein Zeugnis, das eine qualitative Bewertung deiner Arbeit beinhaltet. Ebenso kannst du jederzeit für Behörden oder Ähnliches eine Bescheinigung über deinen Freiwilligendienst bekommen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Unter bestimmten Umständen kannst du den Freiwilligendienst auch in Teilzeit ableisten, zum Beispiel, wenn du einen Sprachkurs besuchst oder einen Angehörigen pflegst.
Wie sich die wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Tage verteilt ist abhängig von der jeweiligen Einsatzstelle. Im Krankenhaus gibt es viele Bereiche, in denen auch am Wochenende und im Schichtdienst gearbeitet wird. Freiwillige werden aber nicht im Nachtdienst eingesetzt.
Zum einen steht dir in deinem Einsatzbereich ein_e Betreuer_in zur Verfügung, an den/die du dich bei Fragen zu den alltäglichen Arbeitsabläufen wenden kannst. Zum anderen steht dir das Team vom Büro für die Freiwilligendienste bei allen Fragen rund um das Thema „Freiwilligendienst“ gerne zur Seite.
Jeder Freiwillige erhält eine Einarbeitung in seinem jeweiligen Einsatzbereich. Je nach Einsatzbereich kann diese Einarbeitung unterschiedlich lang ausfallen.
Der allgemeinrechtliche Anspruch (Altersgrenze) auf Kindergeld besteht auch während der Ableistung eines Freiwilligendienstes.
Freiwillige im BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden von der MHH übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familienversicherung ruht für die Zeit des Freiwilligendienstes und kann – zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben.
Inwieweit die private Krankenversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes "ruhend" gestellt werden kann, muss mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung vor dem BFD geklärt werden.
Eine Nebenbeschäftigung ist möglich, allerdings muss diese beantragt und genehmigt werden. Zuständig hierfür ist das Büro für die Freiwilligendienste. Der zeitliche Umfang einer Nebentätigkeit darf 8 Stunden pro Woche sowie die tägliche Arbeitszeit inkl. des BFD von 10 Stunden nicht überschreiten.
Die Beantragung von Wohngeld ist für Freiwillige im BFD prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des BFD mit der Wohngeldbehörde geklärt werden.
Eine Unterkunft kann seitens der MHH leider nicht gestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, einen Platz im Studentenwohnheim zu beantragen.