NEBEOP-Informationen

 

Weiterbildung zur Fachzahnärztin / zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

 

im Rahmen des

Network of Erasmus Based European Orthodontic Postgraduate Programmes (NEBEOP)

 

Projekt der Zahnärztekammer Niedersachsen und der Medizinischen Hochschule Hannover

 

Die Weiterbildung zur Fachzahnärztin bzw. zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgt an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) gemäß der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN). Unter der Schirmherrschaft der European Orthodontic Society (EOS) wird die Weiterbildung strukturell und qualitativ optimiert, und es erfolgt eine Vernetzung im Sinne einer dreijährigen modularisierten, europäisierten Weiterbildung durch Koordinierung der Lehre und durch Austausch von Lehrenden in Europa. Ziel ist es, das im November 2008 gegründete Network of Erasmus Based European Orthodontic Postgraduate Programmes (NEBEOP) weiter aufzubauen. Das NEBEOP wird unterstützt von der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie, dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden und von der Zahnärztekammer Niedersachsen.

Strukturierte Weiterbildungsprogramme, die von den jeweiligen Zahnärztekammern organisiert werden, ohne Patientenversorgung in einer Klinik gibt es zurzeit in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. An den Universitäten München, Würzburg, Erlangen und Regensburg sowie in Frankfurt und in Mainz finden kostenpflichtige Weiterbildungen mit externen Referenten ohne Behandlung von Patienten in einer Klinik statt.

In Kooperation der Zahnärztekammer Niedersachsen und der Medizinischen Hochschule Hannover führt die Klinik für Kieferorthopädie ein dreijähriges modularisiertes Weiterbildungsprogramm zur Erlangung der Bezeichnung „Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ durch. Eingangsvoraussetzung ist ein nachgewiesenes Jahr allgemeinzahnärztlicher Tätigkeit.

In diesem dreijährigen Programm werden die Grundlagen der Kieferorthopädie sowohl durch Unterricht an der Hochschule als auch durch klinische Tätigkeit in weiterbildungsberechtigten Praxen und in der Hochschule vermittelt: Die dreijährige Weiterbildung beginnt mit einer zweijährigen ganztägigen und hauptberuflichen Tätigkeit in einer weiterbildungsberechtigten Praxis und einem etwa wöchentlichen universitären Unterricht. Die weiterbildungsberechtigten Praxen haben eine Kooperation mit der Hochschule, beispielsweise durch eine Teilzeittätigkeit des Weiterbildungsberechtigten in der Klinik für Kieferorthopädie der MHH oder durch Beiträge des Weiterbildungsberechtigten zur Lehre im Weiterbildungsprogramm Kieferorthopädie der MHH. Es schließt sich für den Weiterzubildenden ein einjähriger ganztägiger und ausschließlicher Aufenthalt als Gastzahnärztin/Gastzahnarzt in der Klinik für Kieferorthopädie der MHH mit Behandlung von Patienten unter Supervision an.

Die Weiterzubildenden sind über drei Jahre in der weiterbildungsberechtigten Praxis angestellt und erhalten von dieser ein Entgelt. Parallel schließen sie einen Gastarztvertrag über drei Jahre mit der Klinik für Kieferorthopädie der MHH. Für die Weiterbildung mit externen Referenten wird von der MHH von jedem Teilnehmer ein Entgelt von 700 € monatlich über drei Jahre erhoben.

Mit einem derartig strukturierten Programm bieten die Zahnärztekammer Niedersachsen und die MHH eine strukturierte Weiterbildung in Praxen in Kombination mit einer fachspezifischen Weiterbildung in Theorie und Praxis in einer Hochschule unter der Schirmherrschaft der EOS an.

Weitere Information können im Internet unter “NEBEOP.org“ abgerufen werden.