Notfallsozialfonds für Studierende der MHH
Unterstützung bei finanzieller Notlage
Unverschuldet in Not geratene Studierende können eine finanzielle Unterstützung beantragen. Diese liegt bei maximal 1000 € pro Jahr.
Antragsberechtigt sind
- Medizinstudierende i.d.R. ab dem 3. Studienjahr, die die M1-Äquivalenz besitzen. Studierende der Studienjahre 3-5 sollten ca. 2/3 der Scheine vorweisen können.
- Zahnmedizinstudierende i.d.R. nach dem Physikum, ca. 2/3 der Scheine sollten vorhanden sein.
- Masterstudierende mit Leistungsnachweis nach dem 1. Fachsemester.
Nachweis der akuten Bedürftigkeit
Das Antragsformular ist auszufüllen, der finanzielle Notfall ist zu begründen und durch z.B. Kontoauszüge (Einnahme versus Ausgaben) und/oder eine eidesstattliche Erklärung zu belegen.
Antragsstellung
Das ausgefüllte Antragsformular inklusive der Nachweise per E-Mail vom studentischen E-Mail-Account an Frau Stefanie Bögeholz (boegeholz.stefanie@mh-hannover.de) im Studierendensekretariat schicken.
- Während ihres Mutterschutzes bis voraussichtlich Anfang Juli an Herrn Steffen Françozo Schrieber (FrancozoSchrieber.Steffen@mh-hannover.de)
Der Antrag wird zeitnah durch eine Kommission entschieden.