PJ Mai 20: MHH Studierende_M3 Sommer 21_Verschiebung der Bekanntgabe der Prüfungsgruppen/Prüfungsorte
Aus organisatorischen Gründen muss die Bekanntgabe der Prüfungsgruppenkonstellationen/Prüfungsorte für das M3 Sommer 21 auf Mittwoch, den 10.03.21, verschoben werden.
Sie können die Informationen an diesem Tag ab 10 Uhr unter der Durchwahl -9042 telefonisch abfragen. Halten Sie bitte Zettel und Stift bereit.
Wir hoffen, bis zu diesem Zeitpunkt Planungssicherheit zu haben, ob die vom Gesundheitsministerium erlassene Verordnung, die u. a. die Durchführung des M3 unter COVID19-Bedingungen regelt, über den 31.03.21 hinaus verlängert wird.
Meldepflicht von COVID-19-Quarantäne
Bitte denken Sie auch daran, dass jeder Fall von Fehlzeiten durch COVID-19-Quarantäne dem PJ-Büro unverzüglich zur Dokumentation per E-Mail mitzuteilen ist.
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Im 6. Jahr Ihres Studiums absolvieren Sie nach Bestehen des 2. Abschnitts der ärztlichen Prüfung das Praktische Jahr. Das PJ-Büro kümmert sich um alle Studierenden, die an einer deutschen Universität immatrikuliert sind.
Ihre Ansprechpartner im PJ-Büro sind Britta Minx und Angela Tonn (Vertretung).
Studierende, die an einer ausländischen Universität eingeschrieben sind, kontaktieren bitte die Kolleginnen im International Office, sofern Sie Ihr PJ direkt an der MHH absolvieren möchten, oder bewerben sich direkt bei dem entsprechenden Lehrkrankenhaus.
Tel.: +49 (0) 511 532-9042
Fax: +49 (0) 511 532-169042
E-Mail: Studentensekretariat.PJ@mh-hannover.de
So finden Sie uns:
Carl-Neuberg-Str. 1, D - 30625 Hannover
Vorklinisches Lehrgebäude (I 2), Erdgeschoss (Ebene S0, Raum 1110)
Eingang: Von der Carl-Neuberg-Straße unter der zweiten Brücke rechts in das Gebäude gehen.
Aufgrund der aktuellen COVID19-Situation entfallen bis zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen alle Sprechstunden vor Ort.
- Wir sind für Sie per E-Mail und für ausführliche Beratungen auch telefonisch erreichbar.
- Persönliche Beratungstermine können in dringenden Einzelfällen telefonisch vereinbart werden.
- PJ-Bescheinigungen mit erforderlichen Unterlagen können mit adressiertem und 1,55 Euro freifrankiertem Rückumschlag per Post (am besten per Einschreiben) eingereicht werden. Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt! Alternativ können die Unterlagen in den Briefkasten neben dem PJ-Büro eingeworfen werden.
Informationen zum Praktischen Jahr (PJ)
Allgemeine Informationen
Präsentation
Übersicht der PJ-Tertialdaten MHH Akademische Lehrkrankenhäuser und Kliniken/Institute der Medizinischen Hochschule Hannover Ansprechpartner_innen zum PJ in den Kliniken/Instituten der MHH Antrag auf Benutzerzugang und Systemzugänge für Studierende im PJ an der MHHGilt nur für Studierende, die ihr PJ/Tertial direkt an der MHH absolvieren, nicht für die akademischen Lehrkrankenhäuser.
Anträge auf Zulassung zur M2- und M3-PrüfungDie M3-Prüfung (mdl.-prakt. Prüfung) findet gemäß ÄAppro in den Monaten Mai/Juni (für die PJ-Kohorte Mai) oder November/Dezember (für die PJ-Kohorte November) statt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie zu Beginn des 2. Tertials per Rundmail.
Dean's LetterBitte die rot markierten Stellen ausfüllen und dann zur Bearbeitung per E-Mail an info.studium@mh-hannover.de senden.
PJ-OrdnungDie Vergabe der PJ-Plätze an der MHH und ihren Lehrkrankenhäusern erfolgt für Studierende deutscher Universitäten ausschließlich über das bundesweite PJ-Portal, also über ein Online-Tool. Nähere Informationen über Ihre Buchungsmöglichkeiten und -fristen finden Sie direkt unter www.pj-portal.de, nachdem Sie sich dort mit Ihrer studentischen Mailadresse registriert haben.
WICHTIG: Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer studentischen Mailadresse, NICHT mit Ihrer privaten!
Besonderheit Wahlfach Allgemeinmedizin: externe Bewerber_innen können sich nur nach im Vorfeld erfolgter Absprache mit dem Institut für Allgemeinmedizin (Frau Dr. Nadine Egner, E-Mail: allgemeinmedizin@mh-hannover.de) und mit dem PJ-Büro über das Online-Tool anmelden. Die Absprache sollte mindestens 9 Monate vor Beginn des PJ-Jahres geschehen.
- Ablaufplan PJ-Portal MHH-Studierende: PJ Mai 2020
- Ablaufplan PJ-Portal MHH-Studierende: PJ November 2020
- Ablaufplan PJ-Portal MHH-Studierende: PJ Mai 2021
- Ablaufplan PJ-Portal MHH-Studierende: PJ November 2021
Bei Antritt Ihres PJ müssen Sie über eine gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung (Infektionsgefährdung und Feuchtarbeit) verfügen, die Sie auf Verlangen in der Personalabteilung des Akademischen Lehrkrankenhauses oder direkt in der Klinik der MHH einreichen, an dem/der Sie Ihr(e) Tertial(e) ableisten.
Die Untersuchung ist beim betriebsärztlichen Dienst Ihrer Heimatuniversität durchzuführen. Die Bescheinigung muss bis zum Ende Ihres M3-Prüfungszeitraums gültig sein (bis 30.06. bei der PJ-Kohorte Mai, bis zum 31.12. bei der PJ-Kohorte November, jeweils nach Ende des 3. Tertials).
Bitte denken Sie daran, dass jeder Fall von Fehlzeiten durch COVID-19-Quarantäne dem PJ-Büro unverzüglich zur Dokumentation per E-Mail mitzuteilen ist.
Eine Auslands-PJ-Beratung ist in Ihrem eigenen Interesse vor der Bewerbung verpflichtend. Kommen Sie daher während der Sprechzeiten vorbei, damit Ihre Fragen detailliert besprochen werden können. Lesen Sie bitte zur Vorbereitung das Merkblatt des AStA zum Auslands-PJ aufmerksam durch.
Die zweisprachige Bescheinigung fürs PJ im Ausland finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Erasmusprogramm und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des International Office.
Wenn Sie ein oder mehrere Tertiale an der MHH oder einem ihrer Lehrkrankenhäuser absolvieren, benutzen Sie bitte die Tertialbescheinigungen, die Sie hier runterladen können. Auch die zweisprachige Bescheinigung fürs PJ im Ausland finden Sie unter diesem Link.
Wenn Sie ein oder mehrere Tertiale an einem externen Lehrkrankenhaus absolvieren, benutzen Sie bitte die Tertialbescheinigungen der Gastuniversität(en). Beachten Sie bitte: die Bescheinigung(en) dürfen weder Logo noch Briefkopf der Gastuniversität/des Lehrkrankenhauses enthalten. Verwenden Sie im Zweifelsfall das Blanko-Formular aus der Approbationsordnung.
Das Unterschriftsdatum darf Ihr letzter Arbeitstag sein. Sofern Sie Fehlzeiten am Endes eines Tertials nehmen, kann dies also auch schon vor dem offiziellen Tertialende sein. Beachten Sie aber, dass der Tertialzeitraum dennoch wie in der Übersicht angegeben sein muss.
Sie können die PJ-Bescheinigungen zum Gegensiegeln entweder persönlich oder postalisch (am besten per Einschreiben) nach jedem Tertial im PJ-Büro vorlegen. Eingangsbestätigungen werden vom PJ-Büro nicht erteilt.
Folgende Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
1. die PJ-Bescheinigung im Original
2. das ausgefüllte Logbuch
3. die Teilnahmebescheinigung an der Onlineevaluation und
4. ein an Sie adressierter, mit 1,55 Euro freifrankierter Rückumschlag mind. im A5 –Format, sofern Sie die Unterlagen postalisch einreichen.
Nach jedem Tertial erfolgt eine anonymisierte Evaluation, an der sowohl interne als auch externe Studierende teilnehmen müssen. Dazu erhalten Sie zum Ende eines Tertials (1. & 2. Tertial: ca. 1 - 2 Woche vor Ende, 3. Tertial: ca. 4 Wochen vor Ende) per E-Mail einen Link zur Onlineevaluation vom Evaluationsbüro. Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie zusammen mit Ihrer Tertialbescheinigung und dem ausgefüllten Logbuch zum Gegensiegeln im PJ-Büro vorlegen müssen.
Die sogenannten Logbücher sind ab dem 01.04.2013 verpflichtend zu führen. In ihnen sind die Ausbildungsziele des jeweiligen Faches (Innere Medizin, Chirurgie, Wahlfach) niedergelegt. Der/die betreuende Ärzt_in hat die im Logbuch aufgeführten Tätigkeiten durch Unterschrift zu bestätigen. Nur auf Grundlage des ordnungsgemäß geführten Logbuches darf eine PJ‐Bescheinigung ausgestellt werden (siehe auch PJ-Ordnung der MHH).
Die Logbücher werden vom PJ-Büro vor Beginn des PJ an die Studierenden per Post verschickt. Achten Sie daher bitte darauf, immer Ihre aktuelle Adresse im PJ-Portal zu hinterlegen.
Die einzelnen Logbücher der MHH finden Sie zur Ansicht hier (pdf). Sie dienen lediglich der Informationen und sind nicht ausdruckbar!
Studierende, die das gesamte PJ oder einzelne Tertiale in Teilzeit absolvieren möchten, müssen nach vorheriger Beratung im PJ-Büro ihre Wünsche im Rahmen der Härtefallfristen buchen. Bitte beachten Sie: nicht alle Lehrkrankenhäuser stehen für ein PJ in Teilzeit zur Verfügung. Weitere Details hierzu erfahren Sie im PJ-Büro.
Ferner gibt es abweichende Regelungen bezüglich der Arbeits- und Fehlzeiten im PJ in Teilzeit.
Bei gesamtem PJ in Teilzeit:
- in 50 % pro Tertial 32 Wochen mit 20 Stunden Wochenarbeitszeit verteilt auf 5 Tage (Mo - Fr), Fehlzeiten im gesamten PJ 60 Tage, in einem Tertial max. 40 Tage;
- in 75 % pro Tertial in den Pflichtfächern Innere Medizin und Chirurgie 21 Wochen, im Wahlfach 22 Wochen mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit verteilt auf 5 Tage (Mo - Fr), Fehlzeiten im gesamten PJ 40 Tage, in einem Tertial maximal 27 Tage.
Bei Einzeltertialen in Teilzeit:
- in 50 % 32 Wochen mit 20 Stunden Wochenarbeitszeit verteilt auf 5 Tage (Mo - Fr), Fehlzeiten max. 40 Tage
- in 75 % 21 Wochen + 2 Tage mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit verteilt auf 5 Tage (Mo - Fr), Fehlzeiten max. 27 Tage.
Aufwandsentschädigung
Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kliniken/Institute, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Ebenso liegt es in deren Ermessen, ob sie für den Zeitraum von Fehltagen gezahlt wird. Die Maximalvergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Höchstsatz vom Bafög, d. h. die Gewährung von Geld-und Sachleistungen darf den Betrag von derzeit 744 €/Monat nicht überschreiten. Details hierzu können Sie direkt in den entsprechenden Kliniken/Instituten erfragen. Weitere nützliche Informationen finden Sie im Merkblatt des Personalmanagements.
Einstellungsunterlagen
Die Einstellung und Abwicklung der Vertäge erfolgt über die entsprechende Klinik/das entsprechende Institut. Rückfragen hierzu richten Sie bitte direkt dorthin. Den Personalbogen für Studierende im PJ an der MHH können Sie hier runterladen.
Einsatzplanung
Die Details Ihres PJ/Tertials, wie z. B. mögliche Rotationen, Fehlzeiten, Arbeitszeiten etc. besprechen Sie bitte direkt mit den Ansprechpartner in den entsprechenden Kliniken/Instituten.
Aufwandsentschädigung
Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kliniken, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Ebenso liegt es in deren Ermessen, ob sie für den Zeitraum von Fehltagen gezahlt wird. Die Maximalvergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Höchstsatz vom Bafög, d. h. die Gewährung von Geld-und Sachleistungen darf den Betrag von derzeit 744 €/Monat nicht überschreiten. Details hierzu können Sie direkt in den entsprechenden Kliniken erfragen.
Einstellungsunterlagen
Die Einstellung und Abwicklung der Vertäge läuft über die Personalabteilung der jeweiligen Lehrkrankenhäuser. Rückfragen hierzu richten Sie bitte direkt dorthin.
Einsatzplanung
Die Details Ihres PJ/Tertials, wie z. B. mögliche Rotationen, Fehlzeiten, Arbeitszeiten etc. besprechen Sie bitte direkt mit den Ansprechpartner in den entsprechenden Lehrkrankenhäusern.
Derzeit erfolgt die Ausgabe der Schutzkleidung durch die Kleiderkammer nur nach vorheriger Terminabsprache. Dafür können Sie die Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0176 1532 2493 (wenn Sie hausintern telefonieren: 17-2493) erreichen. Vor der Terminabsprache müssen Sie den Berechtigungsschein per E-Mail im PJ-Büro beantragen.
Wenn Sie zum letzten Abschnitt Ihres Studiums, das Praktische Jahr (PJ), an die MHH wechseln möchten, müssen Sie zunächst ein Beratungsgespräch mit dem PJ-Büro vereinbaren. Anschließend müssen Sie sich über unser Onlineformular für ein höheres Fachsemester bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Einreichen von Unterlagen vor Beginn des PJ
Das PJ-Büro der MHH benötigt keine Unterlagen von Ihnen. Die Bestätigung über die bestandene M2-Prüfung erfolgt von Ihrer Heimatuniversität über das PJ-Portal.
Welche Unterlagen für die Einstellung benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Reiter (PJ-Tertial an MHH bzw. PJ-Tertial an Lehrkrankenhaus).
Einreichen von Unterlagen am Endes eines Tertials
Am Ende eines Tertials müssen Sie, wie im Anschreiben zum Logbuch dargelegt, unten stehende Unterlagen einreichen. Das beschriebene Procedere ist verpflichtend und gilt auch für externe Studierende, da Sie Ihr Tertial als Gast zu unseren Regeln absolvieren.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
1. die PJ-Bescheinigung im Original
2. das ausgefüllte Logbuch
3. die Teilnahmebescheinigung an der Onlineevaluation und
4. ein an Sie adressierter, mit 1,55 Euro freifrankierter Rückumschlag, mind. im A5-Format, sofern Sie die Unterlagen postalisch einreichen.
Unterkunft während des PJ
- PJ/Tertial an der MHH
Bei Fragen zu möglichen Unterkünften während Ihres PJ/Tertials an der MHH wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Hannover, das die Wohnheime verwaltet. - PJ/Tertial an Akademischen Lehrkrankenhaus
Wenn Sie Ihr PJ/Tertial an einem unserer Akademischen Lehrkrankenhäuser absolvieren, erfragen Sie Informationen zu möglichen Unterkünften bitte direkt bei den entsprechenden Häusern.