Umsetzung des EPPSG (Studierenden-Energiepreispauschalgesetz)

Zum 21. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG)
in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, allen Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zukommen zu lassen, um auch sie von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten.
Aktueller Stand: Die Zugangscodes wurden an das studentische E-Mail-Postfach versandt.
Stand: 24.03.2023
Alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an der MHH immatrikuliert waren, haben Anspruch auf die EPPSG.
Eine weitere Voraussetzung ist (das Bestehen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts) der Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland zu diesem angegebenen Zeitpunkt.
Die Umsetzung des EPPSG liegt in der Verantwortung der Länder. Mit dem Ziel einer schnellen und einfachen Durchführung der Zahlung stellen Bund und Länder gemeinsam sicher, dass Berechtigte ihren Antrag auf die Einmalzahlung auf einer zentral bereitgestellten bundesweiten Online-Plattform stellen können, so dass der Betrag von 200 EURO innerhalb des Antrags ausgezahlt wird.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ist für die Umsetzung an den niedersächsischen Hochschulen zuständig.
- Erstellung einer Berechtigungsliste durch das Studierendensekretariat und das Education Team des MIT
- Übermittlung verschlüsselter Daten an die verantwortliche Institution (MWK) bis zum 3. März 2023
- Plausibilitätsprüfung der Daten und Übergabe an das Bewerbungsportal durch die zuständige Institution
- Genehmigung durch die zuständige Institution
- Übermittlung der Zugangscodes per E-Mail an das studentische E-Mail-Postfach
- Zeitversetzte Übermittlung (14 Tage später) einer PIN per E-Mail an das studentische E-Mail-Postfach
- Einreichung des Antrags durch Studierende
- Wichtiger Hinweis: Über den Zeitpunkt der Übermittlung der Zugangscodes und PINs können wir derzeit keine Auskunft geben. Wir bitten Sie, diesbezügliche Anfragen zu unterlassen. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr studentisches E-Mail-Postfach sowie diese Website für weitere Informationen.
Unter einmalzahlung200.de finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie Ansprechpartner zur Unterstützung im Bewerbungsprozess.
Bewerbungsportal: antrag.einmalzahlung200.de
Für die Registrierung im Bewerbungsportal benötigt die berechtigte Person zudem einen BundID-Account, den sie vorab einrichten muss.
Die Bewerbung mit hoher Vertraulichkeit erfolgt mittels Zugangscode + BundID (Authentifizierung erfolgt hier mit der Online-ID-Funktion, der European eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat - die schnellste Option für Antragsteller)
Durch die Nutzung der schnellen Version stehen den Antragstellern alle Zugangsdaten mit dem von der MHH zur Verfügung gestellten Zugangscode und der BundID mit hoher Vertraulichkeit zur Verfügung, um den vollständigen Antrag einreichen zu können.
Bewerbungsportal: antrag.einmalzahlung200.de
Für die Registrierung im Bewerbungsportal benötigt die berechtigte Person zudem einen BundID-Account, den der Antragsteller vorab einrichten muss.
Die Bewerbung mit geringer Vertraulichkeit erfolgt mittels Zugangscode + BundID (Registrierung mit Benutzername, Passwort und E-Mail-Adresse - die langsamste Option für Bewerber)
Bei der langsameren Variante benötigen Bewerber neben dem Zugangscode der Bildungseinrichtung und der BundID mit geringem Vertrauen auch eine PIN der Bildungseinrichtung, um über alle Zugangsdaten für eine vollständige Bewerbung zu verfügen.
Wenn Sie aufgrund einer Exmatrikulation nicht auf Ihr studentisches E-Mail-Konto zugreifen können, erhalten Sie den Zugangscode sowie den PIN-Code per Post.
Datenschutzinformation nach Art. 13 und 14 DS-GVO, § 8 NDSG
des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur als Bewilligungsbehörde, die im Land
Niedersachsen zuständig ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Einmalzahlung für
Studierende nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)
- Datenschutzinformation für Antragstellende -
1. Überblick und Anwendungsbereich
Im Februar 2023 hat das Land Niedersachsen dem Nds. Ministerium für Wissenschaft und
Kultur (kurz „MWK“) bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der
Bearbeitung von Anträgen auf Einmalzahlung nach dem Studierenden-
Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) übertragen. So ist das MWK im Gebiet des Landes Niedersachsen für die Bearbeitung der Verfahren nach § 1 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (Nds. EPPSG-DVO) zuständig.
Die Auszahlung der Einmalzahlungen nach dem EPPSG kann elektronisch unter der URL www.einmalzahlung200.de beantragt werden. Im Rahmen der Abwicklung der Auszahlungen beschränkt sich die Zuständigkeit des MWK auf Antragsberechtigte aus Niedersachsen. Bei der Abwicklung der Zahlungen nach dem EPPSG ist das MWK nur teilweise für das Verfahren zuständig bzw. übernimmt nur teilweise die entsprechenden Datenverarbeitungsaufgaben und ist insoweit nur teilweise datenschutzrechtlich Verantwortlicher, wie sich aus Ziff. 1.1-1.2 ergibt.
Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Auszahlungen der Einmalzahlungen nach dem EPPSG erfolgt in zwei voneinander getrennten Abschnitten:
- Verarbeitungsabschnitt „Antragssystem“ (Verantwortlichkeit des MID Sachsen-
Anhalt, s. Ziff. 1.1).
- Verarbeitungsabschnitt „Fachverfahren EPPSG“, einschließlich Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte und Datenaufbewahrung (Verantwortlichkeit des MWK, s. Ziff. 1.2). Dieser Verarbeitungsabschnitt umfasst auch die Versendung von Kassendateien zur Vorbereitung der Auszahlung der Geldbeträge durch die Bundeskasse.
1.1. Verarbeitungsabschnitt „Antragssystem“
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch („online“) über die Website mit der URL www.einmalzahlung200.de. Die Antragstellenden können ihren Antrag dort im eigenen Namen stellen.
Die Datenschutzerklärung des MID Sachsen-Anhalt für die Antragstellung ist abrufbar unter www.einmalzahlung200.de/datenschutz.
1.2. Verarbeitungsabschnitt „Fachverfahren EPPSG“ (automatisierte
Antragsbearbeitung; Bescheiderlass und -bekanntgabe)
Das MWK ist die Bewilligungsbehörde für Antragstellende im Land Niedersachsen. Die gestellten Anträge werden dem MWK vom MID Sachsen-Anhalt zugeleitet. Das MWK prüft die Anträge der Antragstellenden vollautomatisiert und erlässt Bescheide über die Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen. Das MWK ist auch für die Versendung von Kassendateien an das BMBF zur Vorbereitung der Auszahlung der Geldbeträge durch die Bundeskasse zuständig. Diese Verarbeitungstätigkeiten des MWK erfolgen auf einer Verarbeitungsplattform, die – unter strikter Trennung der Datenhaltung und Zugriffsrechte – durch technische Schnittstellen mit dem Antragssystem (siehe Ziff. 1.1) verbunden ist.
2. Verantwortlicher
Diese Datenschutzinformationen gelten nur, soweit das MWK für den
Verarbeitungsabschnitt „Fachverfahren EPPSG“ und ggf. die Kommunikation mit Antragstellenden (Ziff. 1.2.) datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
In diesen Fällen ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der
Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz „DS-GVO“) für die Verarbeitung personenbezogener Daten die
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon: 0511 1202599
E-Mail: pressestelle@mwk.niedersachsen.de
3. Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten des MWK
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu Händen der Datenschutzbeauftragten -persönlich/vertraulich-
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon: 0511 1202501
E-Mail: datenschutz@mwk.niedersachsen.de
4. Quellen der Daten, Datenkategorien, Zwecke und Rechtsgrundlage
4.1. Folgende Daten über die antragstellende Person übermitteln die Ausbildungsstellen im Zuständigkeitsbereich des MWK an diese für die Zwecke des Verfahrensabschnitts „Fachverfahren EPPSG“:
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum sowie die PIN in verschlüsselter Form
- Hash des jeweiligen individuellen Zugangsschlüssels
Das MWK pflegt diese verschlüsselten personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Nds. EPPSG-DVO in das IT-System ihres Fachverfahrens ein. Dies dient der Vorbereitung der automatisierten Abwicklung im Falle einer Antragstellung.
4.2. Folgende Daten über die antragstellende Person, die das MID Sachsen-Anhalt im Verarbeitungsabschnitt „Antragssystem“ verarbeitet (siehe Ziff. 1.1.), werden aus dieser Quelle an das MWK für die Zwecke des Verarbeitungsabschnitts „Fachverfahren EPPSG“ übermittelt:
- Stamm- und Kontaktdaten zur antragstellenden Person: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse; Angaben zum Wohnsitz (optional nach Wahl der antragstellenden Person), Telefon (optional nach Wahl der antragstellenden Person)
- Bankdaten: Kontoinhaber, IBAN
- Erklärungen der antragstellenden Person zu Tatsachen und Kenntnisnahmeerklärungen • Zugangsschlüssel
Das MWK verarbeitet diese personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Nds. EPPSG-DVO, indem sie die aus dem Antragssystem übermittelten Daten den ursprünglich durch die Ausbildungsstätten übermittelten Daten anhand des Zugangsschlüssels zuordnet, diese entschlüsselt und sodann die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem EPPSG prüft. Dies dient der Durchführung des Verwaltungsverfahrens.
-
- Das MWK nimmt zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Nds. EPPSG-DVO einen Abgleich der Antragsdaten der antragstellenden Person mit den Fachverfahren anderer zuständiger Stellen vor. Das MWK erhält von der jeweils zuständigen Stelle die Meldung, ob an die betroffene Person bereits eine Auszahlung vorgenommen wurde.
- Das MWK übermittelt an das Antragssystem unter datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit des MID Sachsen-Anhalt (Abschnitt I., Ziffer 1.1.) die Aktualisierung des Antragsstatus je Bearbeitungsfall. Dies ermöglicht, dass Antragstellende im Antragssystem Informationen zum Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen können.
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragstellenden zum Zweck der Vorbereitung und späteren Durchführung (Antragsbearbeitung) des Verfahrens im Rahmen des Fachverfahrens EPPSG ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 14 Abs. 1 Nds. EPPSG-DVO / § 3 NDSG i.V.m. § 1 EPPSG. Die öffentliche Aufgabe ergibt sich aus § 2 Abs. 2 EPPSG i.V.m. den Regelungen der Nds. EPPSG-DVO i.V.m. den Regelungen der „Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung eines digitalen Portals im Vollzug des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes“.
5. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
5.1 Auftragsverarbeiter des MWK als Empfänger auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DS-GVO
Art der
Verarbeitungstätigkeit
Auftragsverarbeiter als Empfänger
Sitzland des Dienstleisters
Rechenzentrumsbetrieb /
Hosting, einschließlich Software, Implementierung und Prozessdesign
init Aktiengesellschaft, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin als Auftragsverarbeiter des MWK
DE
5.2. Andere Verantwortliche als Empfänger
Art der
Verarbeitungstätigkeit
Andere Verantwortliche als Empfänger
Sitzland des Empfängers
Datenabgleich zur
Vermeidung mehrfacher
Antragstellung
Andere zuständige Stellen in den Fachverfahren
DE
Versendung von
Kassendateien zur
Vorbereitung der Auszahlung durch die Bundeskasse
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Kapelle-Ufer 1
D-10117 Berlin
DE
Aktualisierung des
Antragsstatus zur
Bereitstellung entsprechender
Informationen für die
Antragstellenden im
Antragssystem
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID)
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
DE
5.3. Automatisierte Entscheidungsfindung
Durch das MWK erfolgt im Regelfall der Antragsbearbeitung eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 Abs. 1 DS-GVO. Diese ist nach Art. 22 Abs. 2 lit. b DS-GVO i.V.m. § 35a VwVfG i.V.m. den Regelungen der Nds. EPPSG-DVO, insbesondere § 11 Nds. EPPSG-DVO, zulässig.
Durch das MWK erfolgt kein Profiling im Sinne von Art. 13 Abs. 2 lit. f DS-GVO oder Art. 14 Abs. 2 lit. g DS-GVO.
6. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die in Abschnitt 4. genannten personenbezogenen Daten bleiben innerhalb des IT-Systems „Fachverfahren EPPSG“ so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung des automatisierten Verfahrens erforderlich ist.
Darüber hinaus werden die Daten außerhalb des IT-Systems gespeichert, sofern dies für die Zwecke des Verwaltungsverfahrens sowie zur Erfüllung der jeweils einschlägigen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
7. Betroffenenrechte
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DS-GVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung,
- Recht auf Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO erfolgt
- Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die unter 2. genannte Datenschutzbeauftragte im MWK wenden.
Informationsblatt gemäß Art. 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Umsetzung des Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) Sehr geehrte Studierende,
zur Abfederung der Belastungen für die Wirtschaft und die Bevölkerung aufgrund des massiven Anstiegs der Energiepreise vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine, haben der Bund und die Länder als Entlastungsmaßnahme die Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler auf den Weg gebracht. Am 21.12.2022 ist das StudierendenEnergiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten, das den vorgenannten Personengruppen einen Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro gewährt.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die mit der Umsetzung des EPPSG verbundene Datenverarbeitung informieren.
I. Datenverarbeitung und Übermittlung
Zur Umsetzung des EPPSG werden der Vorname, der Nachname, das Geburtsdatum der Studierenden sowie eine PIN in verschlüsselter Form und der Hashwert des jeweiligen individuellen Zugangsschlüssels erfasst, in einer Liste gespeichert und dem Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) als für die Bewilligung zuständige Stelle (§ 1 Abs. 2 Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes – EPPSG-DVO) übermittelt. Dort werden diese verschlüsselten Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der EPPSG-DVO in das IT-
System des entsprechenden Fachverfahrens eingepflegt. Dies dient der Vorbereitung der automatisierten Abwicklung im Falle einer Antragstellung.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragstellenden zum Zweck der Vorbereitung und späteren Durchführung (Antragsbearbeitung) des Verfahrens im Rahmen des Fachverfahrens EPPSG ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 14 Abs. 2 EPPSG-DVO / § 3 NDSG i.V.m. § 1 EPPSG und 5 Abs. 1 und 2 NDSG. Die öffentliche Aufgabe ergibt sich aus § 2 Abs. 2 EPPSG i.V.m. den Regelungen der EPPSG-DVO i.V.m. den Regelungen der „Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung eines digitalen Portals im Vollzug des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes“.
Ohne die Übermittlung dieser Daten ist die Stellung eines Antrags auf Auszahlung der Energiepreispauschale i.H.v. 200,00 € nicht möglich.
II. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Hochschule bzw. Berufsakademie hat die Liste mit anspruchsberechtigten Studierenden nach Beendigung des Bewilligungsverfahrens, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2024 zu löschen (§ 14 Absatz 2 Satz 2 EPPSG-DVO).
III. Betroffenenrechte
Sie können folgende Rechte geltend machen:
- Auskunft/ Akteneinsicht
- Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft bzw. Akteneinsicht über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Berichtigung
Sind bei uns gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig, haben Sie gem. Art. 16 DSGVO das Recht, diese berichtigen bzw. vervollständigen zu lassen.
- Löschung
Art. 17 DSGVO normiert das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Dieses Recht steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist oder Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen haben.
- Einschränkung der Verarbeitung
Gem. Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen
Daten verlangen, wenn
-
- die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen
- wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen
- oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben
- Widerspruch
Sie können bei Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ein Widerspruchsrecht geltend machen. Gem. Art. 21 DSGVO ist jedoch zu berücksichtigten, ob schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
- Datenübertragbarkeit
Ist die Verarbeitung Ihrer Daten mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens erfolgt, haben Sie gem. Art. 20 DSGVO das Recht, die Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
- Beschwerde
Art. 77 DSGVO normiert ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover. E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.
Eine Beschwerde hat über das auf der Homepage der Landesbeauftragten für den Datenschutz eingestellte Beschwerdeformular zu erfolgen.
V. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Die datenverarbeitende Stelle ist die Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover. Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter der Emailadresse info.studium@mh-hannover.de.