Umsetzung des EPPSG (Studierenden-Energiepreispauschalgesetz)

Glühbirne steckt Stecker in Steckdose
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Zum 21. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG)
in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, allen Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zukommen zu lassen, um auch sie von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten.

 

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Stand: 15.03.2023