Lehre | Sachkunde
An der MHH findet eine sehr umfangreiche tierexperimentelle Aus-, Fort- und Weiterbildung statt.
Wir bieten Studierenden im Rahmen ihres Curriculums sowohl Vorlesungen und Kurse als auch Laborpraktika an. Das Angebot wird durch Kurse zur Erlangung der Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz ergänzt.
Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 haben sich auch Änderungen an die Anforderung für die Erlangung der Sachkunde ergeben.
So muss künftig jeder, der an tierexperimentellen Arbeiten beteiligt ist die erforderlichen „Kenntnisse und Fähigkeiten“ nachweisen (TierSchG §7(1)2 und TierSchVerV §§ 2,3 und 16, sowie Anlage 1).
Erforderlich sind theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten.
Zur Erlangung der
- theoretischen Kenntnisse: Erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesungsreihe „Grundlagen der Versuchstierkunde“ oder
Lecture “Basics in Laboratory Animal Science”. - praktischen Fähigkeiten: Kurs „Grundmodul tierexperimenteller Techniken“ oder Practical course “Basic Laboratory Animal Module“.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesungsreihe ist Voraussetzung für die Teilnahme am „Grundmodul tierexperimentelle Techniken“. Der Kurs wird 2 Tage umfassen und mehrfach pro Semester angeboten werden.
Vertiefende Fähigkeiten sollen in praktischen Aufbau-Modulen vermittelt werden, die nur von den Personen benötigt werden, die entsprechende Tätigkeiten durchführen wollen.
Zusätzlich bieten wir auch verschiedene Laborpraktika an.