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CROSS-OVER-LEBENDSPENDE

 

Derzeit warten über 6.500 Patientinnen und Patienten in Deutschland auf eine Spenderniere, wobei die aktuelle Wartezeit auf eine postmortal gespendete Niere im Durchschnitt 6 bis 8 Jahre beträgt.

Eine lebensrettende Alternative zur postmortalen Organspende ist für Nierenwartende die Lebendspende.

In Deutschland ist etwa jede fünfte Nierenspende eine Lebendspende, die in §8 des Transplantationsgesetzes (TPG) geregelt wird.

Auf der Basis dieser Gesetzgebung kann eine Lebendspende in der Regel von nahe stehende Personen erfolgen (Vorliegen eines Näheverhältnisses). In einigen Fällen führen jedoch medizinische Gründe (z.B. Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeiten) auch bei einer Bereitschaft zu Lebendnierenspende dazu, dass eine Transplantation unmöglich ist.

 

 

 

Eine Lösung hierfür ist eine Überkreuzspende (Cross-Over-Lebendspende). Dabei geht das Organ nicht von der spendenden Person an die entsprechend nahestehende Person, sondern „über Kreuz“ an eine besser passende Person eines zweiten Transplantationspaares, das untereinander ebenfalls nicht ausreichend kompatibel ist.

Die spendende Person des Transplantationspaares 1 spendet dementsprechend ihr Organ an die empfangende Person des Transplantationspaares 2 und im Gegenzug andersherum.


 

Eine Cross-Over-Lebendspende ist in Deutschland zwar prinzipiell erlaubt, aber aufgrund der Voraussetzung des Vorliegens eines Näheverhältnisses kaum umsetzbar.

In Ländern mit modernerem Transplantationsrecht als in Deutschland geht die Cross-Over-Lebendspende sogar noch viel weiter. Die Notwendigkeit zur Lebendnierenspende ist in Deutschland vor allem eine Folge des durch das deutsche Transplantationsgesetz verursachten Organmangels (keine Widerspruchsregelung). Bei der Lebendspende ist es in der Regel unvermeidlich, besonders viele Mismatche in Kauf zu nehmen. Dies erschwert durch Immunisierungen nachfolgende Transplantationen (Re-Transplantationen). In Ländern mit höher entwickelten Transplantationsprogrammen wird daher grundsätzlich eine Cross-Over-Lebendspende angestrebt, um die Anzahl der Mismatche so klein wie möglich zu halten und dadurch die Aussichten auf eine erfolgreiche Re-Transplantation deutlich zu verbessern.  

Es erscheint daher besonders widersprüchlich, dass ausgerechnet in Deutschland mit einem gesetzlich bedingten Organmangel auch die Cross-Over-Lebendspende als ein möglicher Ausweg behindert wird.

Eine Hilfe für Betroffene stellen Cross-Over-Lebendspende-Datenbanken dar, in denen sich Paare registrieren können, um immunologisch geeignete Spender-Empfänger-Paare zu finden.

In Deutschland besteht die Möglichkeit einer Registrierung in einer Cross-Over-Lebendspende-Datenbank. Das dieser Datenbank zugrunde liegende Computerprogramm wurde an der Stanford Universität (USA) entwickelt und dient bereits als Grundlage für viele Cross-Over-Programme weltweit.

Eine Cross-Over-Lebendspende wird dann entweder durch Schaffung eines künstlichen Näheverhältnisses oder durch Kooperation mit ausländischen Transplantationsprogrammen ermöglicht.