Beurlaubung

Eine Hängematte, die in einem Zimmer hängt. Die Wände sind weiß, der Fußboden hat helles Holz. In der Hängematte liegen ein Kissen, das bedruckt ist wie eine Zeitung, und eine Decke. Die Hängematte besteht aus schwarz-weiß, längsgetreiftem Stoff und hat an der Seite gehäkelte Spitze.
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Bei einer Beurlaubung handelt es sich um eine Unterbrechung des Studiums, während derer keine Studienleistungen erbracht oder Lehrveranstaltungen belegt/besucht werden dürfen (Ausnahme: Auslandsstudium).

Bei Vorliegen eines besonderen Grundes ist eine Beurlaubung vom Studium möglich. Grundsätzlich können Sie sich für maximal 2 Semester beurlauben lassen. Eine Beurlaubung über 2 Semester hinaus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf einer individuellen Prüfung (s. § 8 der Immatrikulationsordnung).

Um sich beurlauben lassen zu können, müssen Sie innerhalb des Rückmeldezeitraums einen Antrag auf Beurlaubung mitsamt den erforderlichen Nachweisen beim Studierendensekretariat stellen.

Hinweis: Rückwirkende Beurlaubungen sowie Beurlaubungen für das 1. Fachsemester sind nicht möglich.


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