Schwangerschaft und Mutterschutz

Das Bild zeigt eine schwangere junge Frau im Grünen.
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Schwangere oder stillende Studierende können und sollten sich als erstes (vertraulich) an die Studiengangskoordination wenden.

Hier erhalten Sie erste Informationen und Handlungsanweisungen; gemeinsam besprechen wir, wie Sie Ihr Studium unter diesen Umständen möglichst verzögerungsfrei weiterführen können oder ob eine Beurlaubung für Sie sinnvoller wäre.

Fast alle unsere Module können Sie mit kleinen Änderungen in den praktischen Labor-Anteilen wie gewohnt absolvieren. Einen ersten Überblick über die Gefährdungspotenziale finden Sie hier in ILIAS.

 

 

 

Folgende Schritte sind nötig, sollten Sie bei sich eine Schwangerschaft feststellen:

1. Informieren Sie das Studierendensekretariat und melden die Schwangerschaft an. Die MHH ist verpflichtet, diese an das Gewerbeaufsichtsamt zu melden.

2. Sie entscheiden sich für oder gegen eine Unterbrechung des Studiums (Beurlaubung).

3. Möchten Sie das Studium weiterführen, erhalten Sie eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung, die Sie mit der Studiengangskoordination und den einzelnen Modulverantwortlichen besprechen und ausfüllen. Hier werden individuelle Schutzmaßnahmen oder ggf. Anpassungen der praktischen Arbeit bzw. Ersatzleistungen festgehalten.

4. Den Scan der ausgefüllten Checkliste senden Sie per E-Mail an das Studierendensekretariat und die Studiengangskoordination. Das Original verbleibt bei Ihnen.

Als Studierende haben Sie die Möglichkeit, auf die Mutterschutzfristen (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen danach) zu verzichten. Dies ermöglicht Ihnen die Teilnahme an Prüfungen und Lehrveranstaltungen in diesen Zeiten, um eine ungewollte Verlängerung des Studiums zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit während des Studiums an der MHH hat das Studierendensekretariat für Sie bereitgestellt.