Auf dieser Seite finden Sie viele wichtige Informationen für Ihren Aufenthalt in Deutschland und an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zur Navigation der einzelnen Seitenkapitel können Sie auch die Navigation über diesem Textabschnitt verwenden. Bei Fragen nehmen SIe doch einfach Kontakt zu uns auf!
| Schritt 1 | Vorbereitung Ihrer Promotion | Informieren Sie sich zunächst über Promotionsmöglichkeiten an der Medizinischen Hochschule Hannover in Ihrem Fachgebiet. Prüfen Sie, welche Institute, Kliniken oder Forschungsgruppen zu Ihren wissenschaftlichen Interessen passen. Nutzen Sie dazu die Informationsangebote der MHH sowie unser FAQ zur Vorbereitung einer Promotion. |
| Schritt 2 | Ihre Bewerbung | Bewerben Sie sich direkt bei einer fachlich passenden Professur oder Forschungsgruppe der Medizinischen Hochschule Hannover um die Betreuung Ihrer Promotion. Senden Sie dazu in der Regel Ihren Lebenslauf, Ihre Zeugnisse sowie eine kurze Beschreibung Ihrer Forschungsidee. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQ zur Vorbereitung der Promotion. |
| Schritt 3 | Zulassung zur Promotion | Beantragen Sie gemeinsam mit Ihrer zukünftigen wissenschaftlichen Betreuungsperson die Zulassung zur Promotion bei der zuständigen Fakultät der Medizinischen Hochschule Hannover. Voraussetzung ist in der Regel ein geeigneter Hochschulabschluss sowie eine Betreuungszusage. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zur Zulassung zur Promotion. |
| Schritt 4 | Immatrikulation | Nach der Zulassung beantragen Sie die Einschreibung (Immatrikulation) als Promotionsstudierende*r an der Medizinischen Hochschule Hannover. Dies ermöglicht Ihnen den Zugang zu universitären Angeboten und Serviceeinrichtungen. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Immatrikulation. |
| Schritt 5 | Wochnungssuche | Suchen Sie sich frühzeitig eine passende Unterkunft in Hannover oder der Region. In Absprache mit Vermietenden kann gegebenenfalls bereits vor der Anreise ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Wohnungssuche. |
| Schritt 6 | Krankenversicherung | Schließen Sie vor Ihrer Einreise eine deutsche Krankenversicherung ab, die Ihren Aufenthalt in Deutschland vollständig abdeckt. Für die Einschreibung und das Visum ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zur Krankenversicherung. |
| Schritt 7 | Visum | Beantragen Sie ein nationales Visum („D-Visum“) zum Zweck der Promotion bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein, da die Bearbeitungsdauer mehrere Monate betragen kann. Bitte beachten Sie unsere FAQ zum Visum. |
| Schritt 8 | Fördermöglichkeiten | Falls Ihre Finanzierung noch nicht gesichert ist, informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten oder bewerben Sie sich auf passende wissenschaftliche Stellen an der Medizinischen Hochschule Hannover. |
| Schritt 9a | Familienzusammenführung | Beantragen Sie für Ihre Familienangehörigen ein nationales Visum zum Zweck der Familienzusammenführung. Informieren Sie sich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über besondere Voraussetzungen (z. B. Deutschkenntnisse, Wohnraum). Achten Sie außerdem auf einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für Ihre Familie. |
| Schritt 9b | Kinderbetreuung und Schule | Schritt 9b: Wenn Sie mit minderjährigen Kindern anreisen, nehmen Sie möglichst früh Kontakt zu den Beratungsstellen der Medizinischen Hochschule Hannover auf, um sich über Kinderbetreuung, Kindergärten oder Schulen in Hannover zu informieren. Bitte beachten Sie unsere FAQ zu Kinderbetreuung und Schule. |
| Schritt 1 | Wohnungssuche | Schließen Sie einen Mietvertrag für Ihre Unterkunft in Hannover oder der Region ab, falls dies nicht bereits vor Ihrer Einreise erfolgt ist. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQ zur Wohnungssuche. |
| Schritt 2 | Bürgeramt | Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim zuständigen Bürgeramt in Hannover an. Die Meldebescheinigung wird für verschiedene weitere Schritte benötigt, zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos. |
| Schritt 3 | Aufenthaltserlaubnis | Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Promotion bei der zuständigen Ausländerbehörde. Wenn Sie neben Ihrer Promotion arbeiten möchten, achten Sie darauf, dass Ihre Erwerbstätigkeit im Zusatzblatt Ihrer Aufenthaltserlaubnis entsprechend erlaubt ist. Auch für mitreisende Familienangehörige muss eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQ zu Aufenthalt und Arbeit. |
| Schritt 4 | Bankkonto | Eröffnen Sie ein Bankkonto bei einem deutschen Kreditinstitut. Hierfür benötigen Sie in der Regel Ihre Meldebescheinigung. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zum Bankkonto. |
| Schritt 5 | Einschreibung und Semesterbeitrag | Falls noch nicht erfolgt, schließen Sie Ihre Einschreibung als Promotionsstudierende*r an der Medizinischen Hochschule Hannover ab und zahlen Sie den Semesterbeitrag. Dadurch erhalten Sie Zugang zu den Angeboten der Hochschule sowie Ihr Semesterticket. |
| Schritt 6 | Einstellung und Beschäftigung an der MHH | Falls Sie erfolgreich eine Stelle an der Medizinischen Hochschule Hannover erhalten haben, schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag mit der zuständigen Personalabteilung ab. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Einstellung und Beschäftigung an der MHH. |
| Schritt 1 | Qualifizierungsangebote | Informieren Sie sich über Angebote zur sprachlichen Weiterbildung, zum Erwerb überfachlicher Kompetenzen sowie zur Vernetzung und sozialen Integration für Promotionsstudierende an der Medizinischen Hochschule Hannover. Dazu gehören beispielsweise Sprachkurse, Workshops, Karriereangebote sowie internationale Austausch- und Netzwerkveranstaltungen. Wir empfehlen Ihnen, sich in relevante Mailinglisten und Informationsverteiler (z. B. internationaler Service, Graduiertenprogramme oder fakultätsbezogene Angebote) einzutragen. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zu Unterstützungs- und Qualifizierungsangeboten. |
| Schritt 2 | Aufenthaltserlaubnis | Überprüfen Sie regelmäßig die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Sollte sich die Dauer Ihres Promotionsvorhabens verlängern, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Wenn Sie während Ihrer Promotion das Fachgebiet oder Ihre Betreuung wechseln, kann dies als Zweckänderung gewertet werden, sodass möglicherweise eine neue Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist. Auch wenn Sie während Ihrer Promotion eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, die über 120 volle oder 240 halbe Arbeitstage pro Jahr hinausgeht, müssen Sie dies mit der zuständigen Ausländerbehörde klären. Bitte denken Sie auch daran, die Aufenthaltserlaubnisse Ihrer mitreisenden Familienangehörigen rechtzeitig zu verlängern. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zu Aufenthalt und Arbeit. |
| Schritt 3 | Berufliche Perspektiven | Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre beruflichen Perspektiven nach Abschluss der Promotion, zum Beispiel:
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| Schritt 1 | Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis | Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Promotion in Deutschland können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis um bis zu 18 Monate beantragen. Diese Zeit dient dazu, einen qualifikationsadäquaten Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. |
| Schritt 2a | Wissenschatliche Karriere in Deutschland | Möchten Sie nach Ihrer Promotion in Hannover oder Deutschland bleiben und eine wissenschaftliche Karriere verfolgen, könnten weiterführende Positionen wie Postdoc-Stellen, Clinician Scientist Programme oder Forschungsprojekte an der Medizinischen Hochschule Hannover für Sie interessant sein. Bitte informieren Sie sich über entsprechende Möglichkeiten und Unterstützungsangebote für internationale Postdocs an der MHH. |
| Schritt 2b | Karriere außerhalb der Wissenschaft | Wenn Sie nach Ihrer Promotion in Hannover oder Deutschland bleiben und eine berufliche Laufbahn außerhalb der Wissenschaft, beispielsweise in der Industrie, im Gesundheitswesen, in der Beratung oder im öffentlichen Sektor anstreben, können Beratungsangebote und Karriereveranstaltungen der Medizinischen Hochschule Hannover sowie externer Partner für Sie hilfreich sein. Nutzen Sie Netzwerkveranstaltungen, Jobmessen und Karriereberatung, um passende berufliche Perspektiven zu entwickeln. |
| Schritt 3 | Alumni-Netzwerk | Möchten Sie auch nach Ihrer Promotion mit der Medizinischen Hochschule Hannover verbunden bleiben und über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und Karriereangebote informiert werden, laden wir Sie herzlich ein, sich in das Alumni-Netzwerk der MHH einzutragen. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche berufliche und persönliche Zukunft und freuen uns, wenn Sie der Medizinischen Hochschule Hannover weiterhin verbunden bleiben! |
| Schritt 1 | Alumni-Netzwerk | Auch nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland oder Umzug an einen neuen Standort können Sie mit der Medizinischen Hochschule Hannover in Kontakt bleiben. Wir laden Sie herzlich ein, sich im Alumni-Netzwerk der MHH zu registrieren, um über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und Kooperationsmöglichkeiten informiert zu bleiben. |
| Schritt 2 | Wohnungskündigung | Kündigen Sie Ihre Wohnung in Hannover rechtzeitig. Beachten Sie dabei unbedingt die Kündigungsfristen, die in Ihrem Mietvertrag festgelegt sind. |
| Schritt 3 | Kündigung Ihrer Krankenversicherung | Kündigen Sie Ihre deutsche Krankenversicherung rechtzeitig vor Ihrer Abreise. Achten Sie dabei auf die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und klären Sie, ab welchem Datum der Versicherungsschutz endet. |
| Schritt 4 | Exmatrikulation | Falls Sie als Promotionsstudierende*r eingeschrieben sind, beantragen Sie rechtzeitig Ihre Exmatrikulation bei der zuständigen Studierendenverwaltung der Medizinischen Hochschule Hannover. |
| Schritt 5 | Abmeldung beim Bürgeramt | Melden Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Bürgeramt in Hannover ab. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die in bestimmten Fällen (z. B. für Versicherungen oder Banken) benötigt wird. |
| Schritt 6 | Information der Ausländerbehörde | Informieren Sie die zuständige Ausländerbehörde über Ihre geplante Ausreise. Dies gilt gegebenenfalls auch für mitreisende Familienangehörige. |
| Schritt 7 | Schließung Ihres Bankkontos | Schließen Sie Ihr deutsches Bankkonto rechtzeitig vor Ihrer Abreise. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über das erforderliche Vorgehen und mögliche persönliche Vorsprachen. |