Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
Aufgaben
Auf Anweisung der Hochschulleitung übermittelt die Ombudsperson Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens der GWP-Kommission, welche eine förmliche Untersuchung gemäß den GWP-Grundsätzen der MHH durchführt. Die förmliche Untersuchung unterliegt zum Schutz von Hinweisgebenden und Beschuldigten, auch über das Verfahrensende hinaus, strengster Vertraulichkeit.
Die Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission) besteht aus 5 Mitgliedern, von denen je eines von den 4 Sektionen der MHH benannt wird; hinzu kommt ein Experte / eine Expertin für das Rechtswesen. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, die Wiederwahl ist möglich.
Kontakt
Geschäftsstelle der GWP-Kommission
Dr. rer. nat. Olga Halle
Phone: +49 511 532 6002
E-Mail: gwp-kommission[at]mh-hannover.de
GWP-Kommission
Stimmberechtigte Mitglieder
Frau PD Dr. Natalia Ronkina (Institut für Zellbiochemie; Sektion I)
Frau Prof. Dr. Anna-Maria Dittrich (Klinik für Päd. Pneumologie, Allergologie u. Neonatologie; Sektion II)
Herr Prof. Dr. Christopher Gutenbrunner (Klinik für Rehabilitationsmedizin; Sektion III, stellvertr. Vorsitzender)
Frau PD Dr. Stefanie Sperlich (Forschungs- und Lehreinheit Med. Soziologie; Sektion IV)
Herr Dr. Jan-Hendrik Simon (Stabsstelle Recht)
Beratende Mitglieder
Frau Prof. Dr. Meike Stiesch (Forschungsdekanin; Klinik für Zahnärztliche Prothetik)
Frau Prof. Dr. Karin Weissenborn (Ombudsperson; Klinik für Neurologie)
Herr Prof. Dr. Thomas Andreas Werfel (Stellvertretende Ombudsperson; Klinik für Dermatologie, Allergologie u. Venerologie)
Stand 11.10.2025