Kommission für gute wissenschaftliche Praxis

Aufgaben

Auf Anweisung der Hochschulleitung übermittelt die Ombudsperson Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens der GWP-Kommission, welche eine förmliche Untersuchung gemäß den GWP-Grundsätzen der MHH durchführt. Die förmliche Untersuchung unterliegt zum Schutz von Hinweisgebenden und Beschuldigten, auch über das Verfahrensende hinaus, strengster Vertraulichkeit.

Die Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission) besteht aus 5 Mitgliedern, von denen je eines von den 4 Sektionen der MHH benannt wird; hinzu kommt ein Experte / eine Expertin für das Rechtswesen. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, die Wiederwahl ist möglich.

Kontakt

Geschäftsstelle der GWP-Kommission
Dr. Olga Halle
Phone: +49 511 532 6002
E-Mail: gwp-kommission[at]mh-hannover.de


GWP-Kommission