Geschäftsstelle Ombudswesen und Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP)

Aufgaben und Serviceleistungen

Foto: Karin Kaiser / MHH
  • Beratung bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis
  • Vorprüfung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
  • Mediation bei wissenschaftlichen Konflikten
  • GWP-bezogene Konfliktberatung und Mediation für Promovierende und PostDocs
  • Regelmäßige Präsenz-Lehrveranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis
  • Auffrischungsveranstaltungen oder Themen-spezifische Schulungen zur guten wissenschaftlichen Praxis für einzelne Arbeitsgruppen, Institute oder Kliniken (auf Anfrage)
  • Äquivalenzprüfung von externen GWP-Nachweisen für Promovierende
  • stichprobenartige Prüfung von Dissertationen und Habilitationen im Hinblick auf gute wissenschaftliche Praxis
  • Angebot einer einmaligen präventiven Plagiatsprüfung für Promovierende vor Abgabe einer Qualifikationsarbeit in Eigenregie
  • Beispiel für eine individualisierbare Betreuungsvereinbarung

 


Kontakt

Foto: Annika Morchner / MHH

Dr. rer. nat. Olga Halle
Leitung Geschäftsstelle

Phone:+49 (0) 511 532 6002
E-Mail: ombudsstelle[at]mh-hannover.de


Ombudsperson für die Wissenschaft

Aufgaben

Die Ombudsperson der Medizinischen Hochschule Hannover vermittelt bei wissenschaftlichen Konflikten und nimmt bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten Anzeigen entgegen. Bei  vermuteter Befangenheit der lokalen Ombudsperson, kann sich ein Hinweisgeber auch an die Stellvertretendene Ombudsperson oder an den Ombudsman für die Wissenschaft wenden. Parallele Anzeigen bei beiden Stellen oder "Revisionen" durch den Ombudsman für die Wissenschaft sind nicht möglich, denn beide Instanzen arbeiten gleichberechtigt. Zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Ombudswesen.

Die Leiterin der Geschäftsstelle Ombudswesen bietet eine niedrigschwellige Konfliktberatung für Promovierende und PostDocs an.

Anzeigen von möglichen Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis nimmt die Ombudsperson vertraulich mündlich oder schriftlich entgegen und leitet ggf. eine sogenannte Vorprüfung im Rahmen eines Ombudsverfahrens ein. Die Vorprüfung wird mit einem Empfehlungsbericht an die/den Präsidentin/en abgeschlossen, die/der bei weiter bestehendem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ein förmliches Verfahren unter Einbeziehung der GWP-Kommission einleiten kann.

Die Ombudsperson und die stellvertretende Ombudsperson werden vom Senat der MHH für eine Amtszeit von 5 Jahren ernannt.

Im August 2020 wurde Herr Prof. Dr. med. Thomas A. Werfel für eine weitere Amtszeit als Ombudsperson der MHH und Herr Prof. Dr. med. Michael Gebel als sein Stellvertreter durch den Senat der MHH bestätigt.

Herr Prof. Werfel und Herr Prof. Gebel gehören dem Netzwerk der Niedersächsischen Ombudspersonen an, dessen Mitglieder sich in regelmäßigen Abständen treffen, um sich zu Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und dem Vorgehen bei Konflikten und GWP-Verstößen auszutauschen.

 

MHH Ombudspersonen

Prof. Dr. Thomas Werfel, Ombudsperson der MHH

Prof. Dr. Thomas Werfel

Ombudsperson

Direktor der Klinik für Dermatologie,
Allergologie und Venerologie

 


Prof. Dr. M. Gebel, Stv. Ombudsperson der MHH

Prof. Dr. Michael Gebel

Stv. Ombudsperson

OA in der Klinik für Gastrologie,
Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie


GWP Präsenzveranstaltungen für Promovierende

Für die Einreichung der Dissertation ist ein Nachweis über die Teilnahme an der Vorlesungsreihe ODER einem Workshop erforderlich. Die Teilnahme sollte möglichst zu Beginn der Promotionsarbeit erfolgen.

GWP Veranstaltungen für Betreuende von Qualifikationsarbeiten

Der Nachweis über die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für die Habilitation erforderlich.

Umgang mit akademischen Graden und Titeln

GWP an der MHH