Herzlich willkommen auf der Seite des Datenschutzes der Medizinischen Hochschule Hannover

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ein zentraler Bestandteil für die tägliche Aufgabenerfüllung. Die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten und Informationen sind von essentieller Bedeutung und müssen angemessen geschützt werden. Der Datenschutz hat daher für die MHH oberste Priorität. Der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten durch Beschäftigte, sowohl papiergestützt als auch in den dafür vorgesehenen digitalen Systemen ist essentiell, um die Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen.
 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt dem Verantwortlichen im Artikel 5 Absatz 2 eine sog. "Rechenschaftspflicht" auf. Das bedeutet, dass eine Verpflichtung besteht, die in Artikel 5 Absatz 1 DSGVO genannten Grundsätze einzuhalten und deren Einhaltung nachzuweisen. Folgende Datenschutzziele sind gegeben:

  • Zweckbindung/Datenminimierung: Personenbezogene Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und dürfen grundsätzlich nicht in einer mit diesen Zwecken nicht vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden. Sie müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
  • Verfügbarkeit: Ein hohes Maß an Verfügbarkeit wird gewährleistet durch das leistungsoptimale Erbringen von erwünschten IT-Dienstleistungen eines Systems in der dafür vorgesehenen Zeit. Die Hard- und Software einschließlich der Daten stehen dann zur Verfügung, wenn sie tatsächlich gebraucht werden.
  • Integrität: Die Nutzerinnen/Nutzer können sicher sein, dass die Daten richtig, d. h. inhaltlich korrekt und ebenso vollständig sind. Die jeweiligen Informationen werden dabei nur durch Befugte und gleichfalls nur in der dafür vorgesehenen Weise be- und verarbeitet.
  • Speicherbegrenzung: personenbezogene Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es der jeweilige Zweck bzw. die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorsehen. Erlischt entweder der Zweck oder die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, sind die personenbezogenen Daten unverzüglich und unwiderruflich zu löschen.
  • Transparenz: Die einzelnen Verfahrensschritte während der Datenverarbeitung sind vollständig, aktuell und werden so dokumentiert, dass sie in zumutbarer Zeit ebenfalls nachvollzogen werden können. Die betroffene Person ist vollständig über den Umgang mit ihren Daten aufgeklärt.

 

Genau dazu ist der Behördliche Datenschutzbeauftragte eine vom Präsidium der MHH ernannte Person, die in ihrem Auftrage die Aufgaben des Datenschutzes an der MHH ​koordiniert, überwacht und vorantreibt. Zu seinen Aufgaben gehören auch:

  • Zentraler Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
  • Erstellung von Dokumentationen zum Datenschutz (z.B. ein Datenschutzhandbuch)
  • Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeiter_innen zum Datenschutz

Der Datenschutzsbeauftragte arbeitet eng mit dem Informationssicherheitsbeauftragten, der IT-Abteilung (MIT) und den dezentralen Ansprechpartnern für Datenschutz  und den IT-Sicherheitsansprechpartner_innen der Abteilungen zusammen.​

Für ihr Anliegen zum Thema Datenschutz an der MHH, wenden Sie sich an:                        

Medizinische Hochschule Hannover
OE 0007 - Joachim Barke
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
 

Allgemeine Mailadresse: Datenschutz@mh-hannover.de

 

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Haben Sie Fragen oder sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten der MHH zu wenden:

Datenschutzbeauftragter der MHH, OE 0007, Carl-Neuberg-Strasse 1, 30625 Hannover

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In (Bundesland) ist die zuständige Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.

 

Wenn Sie von Ihrem Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO als Patient der MHH machen wollen,
wenden Sie sich bitte an PatientendatenanfragenDSGVO@mh-hannover.de
 

Datenschutzregelungen für IT-Zugänge