Anregungen, Kritik, Beschwerden und Reklamationen an die Labore des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene der MHH

 

Es ist unser Ziel Ihnen, allen Patienten, deren betreuenden Ärzten und anderen Nutzern unseres Labors, einen optimalen Service zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie dennoch einmal nicht mit uns zufrieden sein, wenden sie sich gerne mit Anregungen, Kritik, Beschwerden oder Reklamationen an uns.
Hierzu stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung:

1. Diagnostisches Labor der Medizinischen Mikrobiologie (Medizinisches Labor)
    Team Qualitätsmanagement des Instituts für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene
    Tel. (05 11) 5 32-43 68
    E-Mail mik@mh-hannover.de

2. Labor der Krankenhausygiene (Prüflabor)
    Sekretariat des Fachbereichs Krankenhaushygiene
    Tel. (05 11) 5 32-51 72
    E-Mail mik.hygienelabor@mh-hannover.de

Die Bearbeitung von Beschwerden („Beschwerdeverfahren“) erfolgt für das Prüflabor und das Medizinische Labor gemäß den folgenden, grundsätzlichen Aspekten:

  1. Erhalt der Beschwerde
    a) Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihre Beschwerde eingegangen ist. 
    b) Nach Sichtung Ihrer Beschwerde werden wir klären, ob diese sich auf unsere Tätigkeit bezieht. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie informieren und, soweit möglich, mitteilen, an wen Sie sich wenden können. Ggf. werden wir notwendige weitere Informationen von Ihnen anfordern.
    c) Sie erhalten Nachricht, dass Ihre Beschwerde in Bearbeitung ist und bei Bedarf Fortschrittsberichte. Die Bearbeitung erfolgt umgehend werktäglich.
    d) Sie können sich auf eine transparente und nachvollziehbare Bearbeitung der Beschwerde verlassen.
     
  2. Klärung der Beschwerde
    a) Die Untersuchung und Klärung Ihrer Beschwerde erfolgt allzeit und vollumfänglich vertraulich, unparteilich und ohne negative Folgen für die Beschwerde führende Partei nach einem  standardisierten, qualitätsgesicherten internen Verfahren. Der in Frage stehende Sachverhalt wird eruiert, auf Fehler oder nicht sachgerechte Bearbeitung hin sachlich geprüft. Soweit notwendig und     möglich werden Fehler korrigiert. Soweit sinnvoll, werden daraus abgeleitete Änderungen der Verfahren im Labor umgesetzt. Die Maßnahmen werden vom Qualitätsmanagement und abschließend  von der Institutsleitung geprüft.
    b) Die Klärung der Beschwerde erfolgt unvoreingenommen durch autorisiertes Personal (Qualitätsbeauftragte, Bereichsleiter betroffener Laborbereiche, Institutsleitung, ggf. im Benehmen mit anderen  Stellen der MHH).

 3. Klärung der Beschwerde
     a) Sie erhalten ein abschließendes Feedbackzur Beschwerde unter Angabe von (sofern zutreffend) den abgeleiteten Maßnahmen.
     b) Ihnen steht (sofern notwendig) ein Einspruch zu der Bearbeitung der Beschwerde zu. Dieser wird wiederum von uns bearbeitet.

  Bei Fragen und offenen Punkten können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.