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Arzneimittelbeauftragter und Arzneimittelbeirat

Sicherheit - Wirtschaftlichkeit - Unabhängigkeit

Arzneimittelbeauftragter der MHH

Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth ist Arzneimittelbeauftragter der MHH

Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth
Copyright: Stichtenoth, Dirk O./ KlinPharm/MHH

Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth berät das Präsidium in allen QM-Aufgaben im Verantwortungsbereich „Arzneimittelsicherheit- Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)“. Es besteht eine enge fachübergreifende Zusammenarbeit mit Klinikern aus der MHH und ermächtigten Praxen in Diagnostik und Behandlung von Patienten. Das Amt des Arzneimittelbeauftragten verlangt ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Neutralität, nur so ist eine fachlich-ärztliche Bewertung nach Kriterien einer evidenzbasierten Medizin möglich.

 

Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth
Direktor
Institut für Klinische Pharmakologie
Medizinische Hochschule Hannover
Arzneimittelbeauftragter der MHH


Der Arzneimittelbeirat

Der Arzneimittelbeirat ist die Arzneimittelkommission der MHH.

Mitglieder sind die leitenden Ärztinnen und Ärzte und Pflegedienstleitungen der an der MHH vertretenen Fachrichtungen, die Vertretungen der Institute für Klinische Chemie, Mikrobiologie, Toxikologie, Klinische Pharmakologie und der Zentralapotheke.

Der Vorsitz des Arzneimittelbeirats liegt beim ärztlichen Arzneimittelbeauftragten der MHH. Frau Dr. rer. biol. hum. Heike Alz, Zentralapotheke der MHH, ist Geschäftsführerin des Arzneimittelbeirats.

 

Aufgaben

Als unabhängiges Gremium gewährleistet der Arzneimittelbeirat ein Optimum an Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität in der Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Aspekte. Ziel ist die Prävention arzneimittelbezogener Risiken und Sicherstellung eines verantwortungsvollen, evidenzbasierten Umgangs mit Arzneimitteln auf allen Ebenen des Medikationsprozesses. 

Der Arzneimittelbeirat gibt Empfehlungen in der Anwendung von Arzneimitteln und legt fest, welche Arzneimittel in der Klinik durch die Krankenhausapotheke als Standard zur Verfügung stehen und routinemäßig verordnet werden können. Die MHH-Arzneimittelliste (MHH-SharePoint!) wird nach jeder Arzneimittelbeiratssitzung aktualisiert. Gemeinsam mit klinischen und klinisch-theoretischen Abteilungen werden Richtlinien für eine sichere und ökonomische Arzneimitteltherapie für spezifische Krankheitsbilder erarbeitet.

Weitere Informationen und Formulare zum Arzneimittelbeauftragten und Arzneimittelbeirat in MHH-SharePoint!

 

Antragstellung

Der Arzneimittelbeirat tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Anträge für die „Listung (MHH-SharePoint!) bestimmter Arzneimittel werden an den Arzneimittelbeauftragten gestellt. Ein Antrag muss zwei Wochen vor der nächsten Sitzung dem Arzneimittelbeauftragten vorliegen. Die Entscheidung wird anhand von Ergebnissen klinischer Studien mit hoher methodischer Qualität getroffen.

 

Transparenz und Unabhängigkeit

Der Arzneimittelbeauftragte veröffentlicht seine potentiellen Interessenskonflikte jährlich in der ersten Beiratssitzung. Seit 2007 ist es für Mitglieder des Arzneimittelbeirats und Antragsteller Pflicht, Interessenskonflikte gegenüber dem Arzneimittelbeauftragten offen zu legen. Die Informationen werden vertraulich behandelt.