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Startseite Einrichtungen & Kliniken Institute der MHH Institut für Funktionelle und Angewandte Anatomie Körperspende Körperspende

Was ist ein Vermächtnis?

  • Ein Vermächtnis ist eine Absichtserklärung und kein Vertrag. Das bedeutet, dass Vermächtnisgeber und Vermächtnisnehmer jederzeit ohne Nennung von Gründen zurücktreten können.      

Was ist der Sinn einer Körperspende?   

  • Die Anatomie ist eine Grundlage für das Studium der Medizin und Zahnmedizin. Deshalb ist die Anatomie auf die Unterstützung durch Körperspender angewiesen. Zu Beginn des Studiums und in der späteren Facharztweiterbildung und Forschung sind Körperspenden von großer Bedeutung.

Wer kann Körperspender werden?      

  • Alle Personen ab 60 Jahre.

Wie wird man Körperspender?

  • In einer Absichtserklärung - Vermächtnis - vermacht man seinen Körper nach dem Ableben der Anatomie.
  • Vermächtnisformulare werden zugeschickt und müssen zwingend vom Vermächtnisgeber selbst unterschrieben werden. Das Vermächtnis darf nicht von einem Bevollmächtigten des Körperspenders unterschrieben werden.

Kosten der Körperspende (Überführung, Einäscherung Beisetzung)

  • Bis 50 km Entfernung   1250 €
  • 51 km - 100 km             1350 €
  • 101 km - 150 km           1450 €
  • 151 km - 200 km           1550 €

Wer trägt welche Kosten?

  • Die MHH trägt die Kosten für die Konservierung und die Aufbewahrung des Körpers.

Der Körperspender oder die Sterbeversicherung trägt die Kosten für folgende Maßnahmen:

  • Überführung des Leichnams
  • Kremierung des Leichnams
  • Anonyme Beisetzung der Urne in einer Ruhestätte auf dem Stadtfriedhof in Celle

Was geschieht nach meinem Tod?

  • Zunächst muss ein Arzt den Tod durch Ausstellung einer Todesbescheinigung bestätigen.
  • Danach ist die MHH zu informieren.
  • Die MHH veranlasst die Überführung des Leichnams in die Anatomie.

Was müssen meine Hinterbliebenen tun?

  • Die Hinterbliebenen werden gebeten, den Tod beim Standesamt mit der erhaltenen Todesbescheinigung des Arztes beurkunden zu lassen, sowie die Abmeldung bei Ämtern und Behörden in die Wege zu leiten.

Was geschieht mit meinem Körper in der Anatomie?

  • Damit der Körper für die Forschung und Lehre verwendet werden kann, ist es erforderlich, ihn vor der natürlichen Verwesung zu schützen. Deshalb wird der Leichnam konserviert.

Wird mein Körper beerdigt?

  • Da durch die Konservierung des Leichnams die natürliche Verwesung verhindert wird, ist eine Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben. Für die Lehre und Forschung können einzelne Körperteile zurüchbehalten werden.
  • Nach der Einäscherung wird die Urne anonym beigesetzt.

Was passiert, wenn mein Körper nicht mehr für die Anatomie geeignet ist (Unfall, infektiöse Krankheit)?

  • Die MHH sorgt für die Einäscherung und Beisetzung, wenn die Kostenübernahme geregelt ist, so dass den Hinterblebenen keine weiteren Kosten entstehen.

Was passiert, wenn ich im Ausland versterbe?

  • Die Überführung nach Deutschland muss durch die Hinterbliebenen beauftragt und bezahlt werden.
  • Unser Bestatter holt den Leichnam vom Flughafen Hannover ab und überführt ihn in die Anatomie.
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