Körperspende & Vermächtniswesen
Die Körperspende ermöglicht zukünftigen Ärztinnen und Ärzten eine umfassende
und gute anatomische Ausbildung. Wir sind dankbar, dass sich Menschen hierzu zur
Verfügung stellen. Auf dieser Seite können Sie sich über die Möglichkeit
informieren, sich als Körperspender/Körperspenderin bei uns registrieren zu lassen.
Sie können bei uns ein entsprechendes Formular anfordern.
Fragen und Antworten zur Körperspende
Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine Absichtserklärung und kein Vertrag. Das bedeutet, dass
Vermächtnisgeber und Vermächtnisnehmer jederzeit ohne Nennung von Gründen
zurücktreten können. Dazu bedarf es einer kurzen schriftlichen Nachricht. Ein
Vermächtnis zur Körperspende kann grundsätzlich von Personen ab 50 Jahren
angenommen werden.
Was ist der Sinn der Körperspende?
Die Anatomie ist die Lehre vom Bau des gesunden Körpers. Sie ist eine Grundlage
für das Studium der Medizin und Zahnmedizin. Deshalb ist die Anatomie der MHH
auf die Unterstützung durch Körperspender angewiesen. Nicht nur zu Beginn des
Studiums, sondern auch in der späteren Facharztweiterbildung und Forschung sind
Körperspenden von großer Bedeutung für die Hochschule
Wer eignet sich als Körperspender?
Das Anatomiestudium soll die erforderlichen Kenntnisse des Körperaufbaus
vermitteln. Das ist am besten an gesunden Körpern möglich. Genauso wie bei
Organspenden ist nicht jeder als Spender geeignet. Unter folgenden Bedingungen
kann eine Körperspende nicht angenommen werden:
- Es liegt eine schwere infektiöse Erkrankung vor.
- Ein Unfall mit einhergehender starker Zerstörung des Körpers ist die Todesursache.
- Zwischen dem Todeszeitpunkt und der möglichen Überführung des Leichnams zur MHH liegt eine zu große Zeitspanne, wodurch der Körper nicht mehr für die Konservierung geeignet ist.
- Es wurde nach dem Tod eine pathologische oder gerichtsmedizinische Sektion vorgenommen.
- Der Eintritt des Todes erfolgt deutlich außerhalb des Einzugsgebietes (derzeit bis 200 km).
Was muss nach dem Tod geschehen?
1. Zunächst muss ein Arzt den Tod durch Ausstellung eines Totenscheins bestätigen.
2. Danach ist die MHH zu informieren.
3. Die MHH veranlasst die Überführung des Leichnams in die Anatomie der MHH.
4. Die Hinterbliebenen werden gebeten, den Tod beim Standesamt beurkunden zu lassen.
Was geschieht mit meinem Körper in der Anatomie?
Damit der Körper für die Forschung und Lehre verwendet werden kann, ist es
erforderlich, ihn vor der natürlichen Verwesung zu schützen. Deshalb wird der
Leichnam konserviert. Zwar wird die Verwesung durch die Injektion der
Konservierungslösung schnell gestoppt, aber trotzdem ist der Leichnam erst nach
etwa einem halben Jahr für den Anatomiekurs oder für die Forschung verwendbar.
Die Studierenden präparieren während des Anatomiekurses den Leichnam in vielen
Schritten.
Wird mein Körper beerdigt?
Da durch die Konservierung des Leichnams die natürliche Verwesung verhindert
wird, ist eine Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Leichnam wird nach der
Präparation in einem Kremierungssarg an das Krematorium überführt. Für die Lehre
und Forschung können einzelne Körperteile zurückbehalten werden. Nach der
Einäscherung wird die Urne anonym in einer Urnengemeinschaftsanlage auf einem
Friedhof unserer Wahl (z. Z. Stadtfriedhof in Celle) beigesetzt.
Wer trägt welche Kosten?
Die MHH trägt die Kosten für die Konservierung und die Aufbewahrung des Körpers.
Der Körperspender selbst oder eine Sterbeversicherung trägt die Kosten (abhängig
von der Entfernung des Wohnortes von der MHH) für folgende Maßnahmen:
- Überführung des Leichnams in die MHH.
- Überführung des Leichnams in einem Kremierungssarg und
- Einäscherung des Leichnams.
- Beisetzung einschl. Friedhofsgebühren (Nutzungsrecht und Pflege).
Dank- und Gedenkfeier der Studierenden
Zum Dank und Gedenken an die Körperspender findet jedes Jahr im Anschluss an
den Präparierkurs eine Feierstunde in der Medizinischen Hochschule Hannover statt.
Die Gedenkfeier wird von den Studierenden-Pastoren mit den Studierenden
gestaltet. Auch die Angehörigen sind zu dieser Dank- und Gedenkfeier herzlich
eingeladen.