Fragen zur Körperspende
Ein Vermächtnis ist eine Absichtserklärung und kein Vertrag. Das bedeutet, dass Vermächtnisgeber und Vermächtnisnehmer jederzeit ohne Nennung von Gründen zurücktreten können. Dazu bedarf es einer kurzen schriftlichen Nachricht. Ein Vermächtnis zur Körperspende kann grundsätzlich von volljährigen Personen angenommen werden.
Die Anatomie ist die Lehre vom Bau des gesunden Körpers. Sie ist eine Grundlage für das Studium der Medizin und Zahnmedizin. Deshalb ist die Anatomie der MHH auf die Unterstützung durch Körperspender angewiesen. Nicht nur zu Beginn des Studiums, sondern auch in der späteren Facharztweiterbildung und Forschung sind Körperspenden von großer Bedeutung für die Hochschule
Das Anatomiestudium soll die erforderlichen Kenntnisse des Körperaufbaus vermitteln. Das ist am besten an gesunden Körpern möglich. Genauso wie bei Organspenden ist nicht jeder als Spender geeignet. Unter folgenden Bedingungen kann eine Körperspende nicht angenommen werden:
- Es liegt eine schwere infektiöse Erkrankung vor.
- Ein Unfall mit einhergehender starker Zerstörung des Körpers ist die Todesursache.
- Zwischen dem Todeszeitpunkt und der möglichen Überführung des Leichnams zur MHH liegt eine zu große Zeitspanne, wodurch der Körper nicht mehr für die Konservierung geeignet ist.
- Es wurde nach dem Tod eine pathologische oder gerichtsmedizinische Sektion vorgenommen.
- Der Eintritt des Todes erfolgt deutlich außerhalb des Einzugsgebietes.
- Zunächst muss ein Arzt den Tod durch Ausstellung eines Totenscheins bestätigen.
- Danach ist die MHH zu informieren.
- Die MHH veranlasst die Überführung des Leichnams in die Anatomie der MHH.
- Die Hinterbliebenen werden gebeten, den Tod beim Standesamt beurkunden zu lassen.
Damit der Körper für die Forschung und Lehre verwendet werden kann, ist es erforderlich, ihn vor der natürlichen Verwesung zu schützen. Deshalb wird der Leichnam konserviert. Zwar wird die Verwesung durch die Injektion der Konservierungslösung schnell gestoppt, aber trotzdem ist der Leichnam erst nach etwa einem halben Jahr für den Anatomiekurs oder für die Forschung verwendbar. Die Studierenden präparieren während des Anatomiekurses den Leichnam in vielen Schritten.
Da durch die Konservierung des Leichnams die natürliche Verwesung verhindert wird, ist eine Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Leichnam wird nach der Präparation in einem Kremierungssarg an das Krematorium überführt. Für die Lehre und Forschung können einzelne Körperteile zurückbehalten werden. Nach der Einäscherung wird die Urne anonym in einer Urnengemeinschaftsanlage auf einem Friedhof unserer Wahl (z. Z. Stadtfriedhof in Celle) beigesetzt.
Die MHH trägt die Kosten für die Konservierung und die Aufbewahrung des Körpers.
Der Körperspender oder Bürge trägt die Kosten (z. Z. 1200 €) für folgende Maßnahmen:
- Überführung des Leichnams in die MHH (Bestattungsunternehmen).
- Überführung des Leichnams in einem Kremierungssarg und
- Einäscherung des Leichnams (Krematorium).
- Beisetzung einschl. Friedhofsgebühren (Nutzungsrecht und Pflege).