Verantwortlichkeiten

Bei Auftreten einer unerwünschten Wirkung während der Transfusion ist diese sofort zu unterbrechen bzw. abzubrechen und der transfundierende Arzt zu benachrichtigen. Dieser entscheidet über weitere Maßnahmen. Bei jedem unerwünschten Ereignis bei oder nach der Applikation von Blutprodukten muss ein Zusammenhang mit deren Anwendung in Betracht gezogen werden. Besteht der Verdacht einer Kausalität, werden die weitere Abklärung sowie die Verfahren zur Umsetzung der Meldepflichten eingeleitet.

Jede diagnostizierte unerwünschte Wirkung wird dem Transfusionsbeauftragten und dem Transfusionsverantwortlichen gemeldet, die über das weitere Vorgehen entscheiden:

  • Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern und Verwechslungen
  • Einleitung gesetzlich vorgeschriebener Meldepflichten