Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Zentrale Forschungseinrichtung Elektronenmikroskopie der Medizinischen Hochschule Hannover (ZFE-EM)

  • Die Nutzung der ZFE-EM steht primär allen Instituten, Abteilungen und Kliniken der Medizinischen Hochschule Hannover offen. Eine dauerhafte Nutzung der ZFE-EM an der MHH durch externe akademische oder kommerzielle Nutzer ist nicht möglich. Die externe rein akademische Nutzung zu Forschungszwecken kann im Einzelfall, je nach Auslastungssituation vereinbart werden, sofern es sich um einen klar absehbaren Rahmen im Zusammenhang mit einem definierten Forschungsprojekt handelt. In diesem Fall werden die doppelten Gebühren wie für interne Nutzung erhoben, zzgl. Mehrwertsteuer. Ein Nutzungsrecht der ZFE-EM, bezogen auf ein Serial-Block-Face-Rasterelektronenmikroskop und ein Focussed-Ion-Beam-Rasterelektronenmikroskop, besteht für der Tierärztlichen Hochschule Hannover zugehörige Anwender gemäß den Bedingungen für Angehörige der Medizinischen Hochschule Hannover.
  • Die Laboreinrichtungen und Geräte können -nach Einweisung- durch die Arbeitsgruppen selbstständig genutzt werden.
  • Die Arbeiten im ZFE-EM unterliegen den Richtlinien der "guten wissenschaftlichen Praxis", wie sie verbindlich durch die Medizinische Hochschule Hannover festgelegt sind.
  • Im Falle von Überbuchungen entscheiden die Verantwortlichen der ZFE-EM in Abstimmung mit den Nutzern über die Vergabe von Nutzungszeiten.
  • Arbeiten mit Gefahrstoffen und radioaktivem Material dürfen ausschließlich nach den hierfür geltenden Richtlinien in den ausgewiesenen S1-Bereichen durchgeführt werden. Die Vorgaben der MHH zu Arbeitssicherheit und Datenschutz sind ebenso einzuhalten. Weitere Infomationen sowie die entsprechenden Formblätter und Hinweise werden von dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit,  der Abteilung für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, der Strahlenschutzbeauftragten der MHH und den Beauftragten für Datenschutz zur Verfügung gestellt.
  • Buchungs- und Nutzungsbedingungen der Geräte sind Bestandteil der obligatorisch durchgeführten Einweisung und werden jedem Nutzer in schriftlicher Form ausgehändigt. Die verbindlichen Betriebsanweisungen sind einzuhalten. Für die Buchung stehen online-Buchungskalender auf dem Exchange-Server der MHH zur Verfügung. Hierfür muß der Nutzer über eine MHH-Email-Adresse verfügen, die beim Zentrum für Informationsmanagement (ZIMt) beantragt werden kann.
  • Probenvorbereitung: Die Vorbereitung der Proben erfolgt entsprechend der Fragestellung, der gewählten Technik und der Natur der Probe. Die Mitarbeiter des ZFE-EM stehen hier gerne beratend zur Seite.
  • Die Zentralen Forschungseinrichtungen der MHH folgen den Empfehlungen der European Science Foundation zum Betrieb von Gerätezentren; "Basic Requirements for Research Infrastructures in Europe".

     

    Gebührenordnung für die Nutzung der Elektronenmikroskopie in der Zentralen Forschungseinrichtung Elektronenmikroskopie der Medizinischen Hochschule Hannover

    Der Medizinischen Hochschule Hannover direkt zugehörige Anwender der Elektronenmikroskopie zahlen pro Arbeitsgruppe eine nach Stunden der Gerätenutzung berechnete Pauschale für die Bereitstellung und Instandhaltung der Geräte. Für der Tierärztlichen Hochschule Hannover zugehörige Anwender gelten diese Gebühren bezogen auf ein Serial-Block-Face(SBF)-Rasterelektronenmikroskop und ein Focussed-Ion-Beam(FIB)-Rasterelektronenmikroskop.

    Verbrauchsmittel für Probenpräparation werden gesondert berechnet. Die Präparation erfolgt zur Analyse in der ZFE-EM.

    Die Stundenpauschale für die Gerätenutzung beträgt 60 € / Stunde für Geräte der Geräteklasse II (Standard-TEM, SBF-SEM oder FIB-SEM jeweils im Standard-FESEM-Betrieb) sowie 75 € / Stunde für ein Cryo-Tomographie-Transmissions-Elektronenmikroskop (Geräteklasse III). Für am SBF-SEM generierte Volumendaten werden pro Datensatz einmalig 120 € plus zuzüglich 50 € pro Tag automatisierter Laufzeit berechnet. Für am FIB-SEM generierte Volumendaten werden pro Tag 240 € berechnet. Für Aufnahmen am Mikro-CT werden pro generiertem 3D-Datensatz 100 € Grundgebühr zzgl 20 € pro Stunde automatisierter Aufnahmezeit berechnet.

    Für die Nutzung der Elektronenmikroskope wird, alternativ zur stundenweisen Berechnung, ein Jahrespauschalpreis (Flatrate) angeboten. Dieser beträgt für Geräte der Geräteklasse II 3600 € / Jahr und für ein Cryo-Tomographie-Transmissions-Elektronenmikroskop der Geräteklasse III (incl. freier Nutzung der Geräte der Geräteklasse I und II) 5400 € / Jahr. Bei Buchung einer Flatrate entfällt der Stundenpreis und die Nutzung ist für 1 Jahr frei. Flatrates gelten jeweils für alle Mitglieder einer Arbeitsgruppe mit eigener Kostenstelle. Die Kosten für SBF-generierte Volumendaten sind in der Flatrate inbegriffen, für FIB-SEM werden bei gebuchter Flatrate der GKII/III statt 200 €/Tag 100 €/Tag berechnet.

    Zusätzlich zu den Gerätenutzungsgebühren werden für Verbrauchsmittel pro durch die ZFE-EM eingebetteter Probe 24 € berechnet, pro Durchlauf der Kritisch-Punkt-Trocknungsanlage sowie pro Durchlauf einer Gold-Besputterung jeweils 24 € (unabhängig von der in den Geräten pro Durchlauf eingesetzten Probenanzahl).

    Eine Einführung in die Nutzung der Geräte ist vor der Buchungsfreigabe verpflichtend, sie wird einmalig mit 200 € für ein Elektronenmikroskop der Geräteklasse II oder ein Mikro-CT bzw. mit 300 € für ein Cryo-Tomographie-Transmissions-Elektronenmikroskop der Geräteklasse III berechnet. Die Einführung erfolgt immer durch Mitglieder der ZFE-EM und wird für jede/n einzelne/n Nutzer/in einzeln durchgeführt. Die Einweisung berechtigt die eingewiesene Person zur Gerätenutzung und verpflichtet sie gleichzeitig zur Beachtung der jeweiligen Gerätenutzungsordnung. 

    Bei jeder an die ZFE-EM herangetragenen Anfrage werden zunächst in einem Eingangsgespräch das entsprechende Projekt und die darin enthaltene Fragestellung erörtert. Die Gerätenutzung erfolgt eigenständig, mit der erforderlichen technischen Anleitung. Benötigt der Nutzer / die Nutzerin darüber hinaus personelle und/oder thematische Unterstützung, so kann im gegenseitigen Einverständnis eine wissenschaftliche Kooperation vereinbart werden. Hierüber wird in Absprache, je nach erforderlichem wissenschaftlichem Beitrag der Mitarbeiter der ZFE-EM, gemeinsam entschieden.

    gez. Prof. Dr. med. Christian Mühlfeld & Dr. Jan Hegermann