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Herausnehmbarer Zahnersatz ist erforderlich, wenn nicht mehr genügend natürliche Zähne vorhanden sind, um eine festsitzende Versorgung mit Kronen und Brücken zu realisieren. Die Verankerung der dann erforderlichen Teilprothesen kann auf unterschiedliche Art erfolgen:
Die einfachste Möglichkeit der prothetischen Versorgung im teilbezahnten Kiefer ist die sogenannte Modellgussprothese, die über gegossene Klammern an den Zähnen verankert wird. Dies ist in vielen Fällen die sogenannte Regelversorgung, an der sich der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Eine ästhetisch hochwertigere und stabiler sitzende Prothese ist durch sogenannte Teleskopkronen möglich. Die Teleskopprothese bietet zusätzlich den Vorteil, dass sie bei Verlust weiterer Zähne auf einfache Art erweitert werden kann und somit eine langfristige Lösung darstellt. Zudem ist auch eine kombinierte Verankerung der Teleskopprothese auf natürlichen Zähnen und Implantaten möglich, um den Halt des Zahnersatzes zu verbessern.
Die Standardversorgung für den vollständig zahnlosen Kiefer ist die Totalprothese. Je nach individueller Situation ist auch hier die zusätzliche Verankerung der Prothese über Implantate möglich. Dabei können unterschiedliche Verankerungsmethoden, z.B. über sogenannte Locatoren oder Kugelköpfe, zur Anwendung kommen, die ähnlich wie ein Druckknopf funktionieren. Die Stabilisierung der Prothese auf den Implantaten kann auch über einen Steg oder Teleskopkronen erfolgen.
In jedem Fall wird bei der Planung und Anfertigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes besonderer Wert auf die korrekte Gestaltung der Bissposition gelegt. Nach der Eingliederung des Zahnersatzes empfehlen wir zudem regemäßige Nachkontrollen in Kombination mit einer professionellen Zahnreinigung, um den Zahnersatz langfristig funktionsfähig zu erhalten.