MHH Enterprise Clinical Research Data Warehouse

Allgemeines

Das Enterprise Clinical Research Data Warehouse der MHH ist eine fachübergreifende Plattform für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke.

Der Datenbestand dieses ECRDW besteht aus konsolidiertem, qualitativ hochwertigem Daten aus heterogenen klinischen Primärsystemen der MHH (vorrangig stationär behandelte Patienten mit Forschungseinwilligung [Rechsgrundlage]).

Beratung

Für die Evaluation Ihres Projektes mit zentralen Daten aus dem MHH Enterprise Clinical Research Data Warehouse oder Hannover Unified Biobank (HUB) stellen Sie uns bitte eine Anfrage.

So geht's:

  • MHH-Mitarbeiter: nutzen Sie bitte das MHH IT-Auswertungsformular, welches Sie auf der MHH IT SharePoint Seite (Intranet) unter Anträge finden.
  • MHH-Externe: Füllen Sie die das Formular für Kundenanfragen elektronisch aus. Ihre Anfrage wird direkt an uns weitergeleitet und von einem Use and Access Committee bewertet.

Anwendungsfälle

Das ECRDW bietet Ihnen die folgenden Anwendungsfälle für eine Projektdurchführung:

  • Kohortenidentifikation anhand von Parametern (z.B. Diagnosecodes, Orte, Zeiträume): anonymisierte Feasibility-Anfragen ambulanter und stationärer Patienten oder Fallzahlen je nach Rechtsgrundlage
  • Anreicherung Ihrer Datenbestandes um weitere Parameter (z.B. Laborwerte)
  • Datenlieferung mit anonymisierten Datenbeständen (für stat. Erhebungen)

Rechtsgrundlage

Das ECRDW bedient Anfragen aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:

  • Broad Consent und Forschungszustimmung: Patienten mit stationärer Aufnahme an der MHH wählen die Verwendung ihrer Daten zu Forschungszwecken aktiv aus. Diese Zustimmung gilt 5 Jahre oder bis zum Widerspruch
  • Niedersächsisches Datenschutzgesetz: laut §13 NDSG dürfen personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecke auch ohne explizite Zustimmung (Broad Consent) verwendet werden, wenn kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Personen entgegensteht oder das öffentliche Interesse an der Forschung überwiegt und die Daren anonymisiert werden. Eine Anfrage nach §13 NDSG benötigt eine gesonderte Begründung

FAQ