Voraussetzungen zur Aufnahme einer Begleitperson
Die Kosten der Mitaufnahme trägt dann Ihre Krankenkasse, wenn einer der nachfolgend aufgelisteten medizinischen Gründe zutreffend sind.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines medizinischen Grundes wird durch den/die zuständige Ärzt_in getroffen.
Die Unterbringung der Begleitperson ist gem. § 11 Abs. 3 SGB V aus nachfolgenden Gründen zur Erreichung des Behandlungserfolgs medizinisch notwendig:
- Neugeborenes/Säugling; Kleinkind od. Kind im Vorschulalter; Schulkind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
- zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren durch geistige oder körperliche Behinderung des/der Patient_in
- bei ausgeprägten Angstzuständen oder zu befürchtenden gravierenden psychischen Problemen für die/den Patient_in
- bei schwerkranken Patient_innen (z. B. Organversagen, schwierige Operationen, onkologische Erkrankung o.ä.)
- zum Erlernen und Einüben therapeutischer oder pflegerischer Maßnahmen oder der Handhabung von Hilfs- oder Heilmitteln zur Anwendung über die akutstationäre Versorgung hinaus in der häuslichen Umgebung
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0511/532-19300 zur Verfügung.
Das Dokument zur Ansicht vorab finden Sie hier.
Projekt "Kinderherz-Zimmer". Eltern und Geschwister herzkranker Kinder, die in der Kinderherzchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) operiert werden müssen, können in den Kinderherz-Zimmer des Hotel VIVA CREATIVO übernachten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
HOTEL VIVA CREATIVO
Im Heidkampe 80
30659 Hannover/Bothfeld
Tel. 0511/647 55-0
Fax 0511/647 55-15
Mail: info@hotel-viva-creativo.de
Internet: https://www.viva-creativo.de
"Haus Schutzengel" für Menschen mit Mukoviszidose
Haus Schutzengel
Fuhrberger Straße 14
30625 Hannover
Ansprechpartnerinnen:
Helga Nolte & Erna Renz
Tel. 0511 - 7 61 63 29
Mail: HNoltemuko.info und ERenzmuko.info
Internet: www.haus-schutzengel.de
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer (PDF)
Der Verein zur Förderung krebskranker Kinder Hannover e.V. betreut zusätzlich 3 Vier-Zimmerwohnungen. Eltern kranker Kinder können teilweise auch im Zimmer bei ihren Kindern übernachten.
Ansprechpartner_innen für die Unterbringung sind am Aufnahmetag Ihres Kindes in unserer Kinderklinik die Pflegekräfte auf der jeweiligen Station.
Für Eltern erkrankter Kinder stehen folgende Unterkünfte zur Verfügung, unter anderem unterstützt von:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können im Hotel Mercure, direkt neben der Medizinischen Hochschule Hannover gelegen, übernachten, um in der Nähe Ihrer Anghörigen zu sein oder um einen Nachsorgetermin wahrzunehmen.
Die Kontaktdaten des Hotels sind:
Hotelkomplex IBIS & Mercure Hotel Hannover Medical Park (Lageplan)
Feodor-Lynen-Straße 1
30625 Hannover
Tel: 0511 / 9566-299
Fax: 0511 / 9566-333
Mail: H1631-re@accor.com
Internet: Hotel Mercure
Die MHH hat mit dem Hotel einen Kooperationsvertrag geschlossen, der ab dem 1. September 2009 gültig ist. Wenn Sie sich als Patient_in/ Patientenbegleiter_in legitimieren (Arztbrief, Formblatt “Unterbringung von Begleitpersonen für Patient_innen“), können Sie in einem erstklassigen Hotel zu sehr günstigen Konditionen, die HTX-/ Lungen TX – Patienten ohne Zuzahlung übernachten.
Näheres finden Sie in den Merkblättern, die Sie sich, wenn Sie möchten, ausdrucken können.
- Merkblatt: Erwachsenenbegleiter_in/ Selbstzahler_in (wird zurzeit überarbeitet)
- Merkblatt: HTX- / Lungen TX- Patienten (wird zurzeit überarbeitet)
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Frau Beate Riechel
Medizinische Hochschule Hannover
Kaufmännisches Gebäudemanagement
MHH -Vertragsmanagement
Tel. 0511 532-4051
Mail: riechel.beate@mh- hannover.de