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Veröffentlicht am 15.09.2026
Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten generativer KI werfen bei Lehrenden häufig die Frage auf, welche Leistungen Studierende eigenständig erbracht haben und welche Ausarbeitungen – insbesondere schriftliche – von einer KI generiert wurden. Ein generelles Verbot der Nutzung generativer KI ist jedoch kein praktikabler Lösungsweg. Denn aktuell lässt sich nicht nachweisen, ob ein Text mithilfe generativer KI erstellt wurde oder nicht. Sogenannte KI-Detektoren können – ähnlich wie generative KI-Systeme selbst – fehlerhafte Ergebnisse liefern und sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Überprüfung der KI-Urheberschaft schriftlicher Arbeiten geeignet.
Bereits 2023 hat die MHH eine KI-Richtlinie verabschiedet, die Regeln zur Verwendung generativer KI bei der Erstellung wissenschaftlicher Dokumente festschreibt. Unser neues Lernmodul beleuchtet nun, wie die Nutzung generativer KI im wissenschaftlichen Prozess sinnvoll dokumentiert werden kann. Ziel ist es dabei auch, eine kritische Reflexion über die Nutzung generativer KI in der Lehre und Forschung anzuregen.