- Rückwirkende Beurlaubungen sowie Beurlaubungen für das 1. Fachsemester sind nicht möglich.
- Ggf. können in einem Urlaubssemester Ansprüche auf Sozialleistungen wie z. B. Kindergeld, Stipendium oder Bafög entfallen. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, teilen Sie den betreffenden Stellen eine Beurlaubung unverzüglich mit.
- Für Studierende der Humanmedizin: Das Absolvieren eine Famulatur während der Beurlaubung nicht möglich.
Sollte sich aus Ihrem Antrag ein Anspruch auf eine Gebührenrückerstattung ergeben, überweisen wir das Geld an das Ursprungskonto der Zahlung zurück. Sollten Sie dies nicht wünschen, stellen Sie einen Antrag auf Rückerstattung, um uns die abweichende Bankverbindung mitzuteilen
Aufklärung zum Datenschutz
Die MHH beachtet bei der Verarbeitung der Studierendendaten die gesetzlichen Vorgaben. Diese finden Sie unter diesem Link.