Antrag auf Beurlaubung
gem. § 8 der Immatrikulationsordnung der MHH

Die Beurlaubung kann nur für das kommende Semester und grundsätzlich nur während des Rückmeldezeitraums (bis 7. Februar für das Sommersemester, bis 7. Juli für das Wintersemester) beantragt werden.
Semesterbeitrag: Beurlaubte Studierende haben für Ihre Rückmeldung den Beitrag für das Studentenwerk auf das Konto des Studentensekretariats zu überweisen. Frist ist auch hier das Ende des Rückmeldezeitraums.
Hinweis
- Rückwirkende Beurlaubungen sowie Beurlaubungen für das 1. Fachsemester sind nicht möglich.
- Ggf. können in einem Urlaubssemester Ansprüche auf Sozialleistungen wie z. B. Kindergeld, Stipendium oder Bafög entfallen. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, teilen Sie den betreffenden Stellen eine Beurlaubung unverzüglich mit.
Ausfüllhinweise
- Bitte beachten Sie: innerhalb des Formulars ist ein Zwischenspeichern nicht möglich.
- Verwenden Sie zum Ausfüllen des Formulars die Browser Chrome, Edge oder Firefox. Die Verwendung von Safari führt zu Schwierigkeiten beim Ausfüllen!
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Aufklärung zum Datenschutz
Die MHH beachtet bei der Verarbeitung der Studierendendaten die gesetzlichen Vorgaben. Diese finden Sie unter diesem Link.