Gasthörstudium

Wenn Sie sich für ein Gasthörstudium entscheiden, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Gasthörerschaft per E-Mail im Studierendensekretariat stellen. Die Deadline hierfür ist:
- 15. März (für das Sommersemester)
- 15. September (für das Wintersemester)
Anträge, die später oder unvollständig eingehen, können dann nicht mehr berücksichtigt werden. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden Sie per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert.
Beachten Sie bitte, dass Sie als Gasthörende_r lediglich in einem Umfang von 8 Semesterwochenstunden (SWS) an Vorlesungen teilnehmen dürfen. Entsprechend der SWS werden die Gasthörgebühren berechnet:
- bis 4 SWS = 50 Euro
- ab 4 SWS = 75 Euro
Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 3 werden keine Gasthörgebühren für Studierende erhoben, die bereits an einer anderen niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung eingeschrieben sind.
Ein Gasthörstudium in der Humanmedizin ist an der MHH leider nicht möglich. Grund dafür ist der praxisnahe Unterricht mit Patientenkontakt bereits zu Beginn des Studiums, im Gegensatz zum üblichen Regelstudiengang.
Im Studiengang Zahnmedizin ist es möglich, Vorlesungen als Gasthörende_r zu besuchen. Eine Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen (z. B. praktische Kurse) der Zahnmedizin ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Vorlesungen, aus denen Sie wählen können. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf den Webseiten der Zahnmedizin.
Sollten Sie bereits im Ausland Zahnmedizin studiert haben und die gewählten Vorlesungen als Vorbereitung für eine Kenntnisprüfung in Deutschland nutzen wollen, erkundigen Sie sich bitte im Studiendekanat der Zahnmedizin, ob die Inhalte der Vorlesungen alle Inhalte der Kenntnisprüfung abdecken. Ein spezielles Angebot für ausländische Zahnärzte zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung bietet die MHH nicht an.
Bitte wenden Sie sich vor Beantragung einer Gasthörer_innenschaft zunächst an die entsprechende Studiengangskoordination. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Berufssprachkurse für ausländische Medizinner_innen
Sie sind ein/eine ausländische Mediziner_in, der/die sich auf die Fachsprachenprüfung vorbereiten und/oder seine/ihre Deutschkenntnisse für den Arbeitsalltag in Praxis und Klinik verbessern möchte? Oder befinden Sie sich im Anerkennungsverfahren Ihres Berufsabschlusses als Mediziner_in oder Apotheker_in in Deutschland?
In verschiedenen Berufssprachkursen (BSK) können Sie Ihre Sprachkenntnisse für eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt verbessern, z. B. beim Institut für Sprachen und Kommunikation oder bei der Volkshochschule in Hildesheim.