Studienplatztausch

Mit einem Studienplatztausch besteht für Sie die Möglichkeit, den Studienort zu wechseln, ohne an der neuen Hochschule am regulären Bewerbungsverfahren teilnehmen zu müssen.
Für einen Studienplatztausch benötigen Sie zunächst eine_n Tauschpartner_in. Eine_n solchen kann die MHH Ihnen allerdings nicht vermitteln. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an eine der zahlreich vorhandenen Studienplatztauschbörsen zu wenden, wie z. B.
- Verein zur Förderung studentischer Belange e.V.
- UNICUM.de
- Uni Pur
- etc.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel an die Medizinische Hochschule im Studiengang Humanmedizin aufgrund des Modellstudiengangs zu einer Verlängerung Ihres Studiums führen kann.
Weitere Informationen zum Studienplatztausch
Einigen Sie sich mit Ihrem/n Tauschpartner_innen, wer die Kommunikation mit der MHH bei Rückfragen und im Rahmen der Antragstellung führt. Bevorzugt erfolgt die Kommunikation per E-Mail mit dem/der an der MHH eingeschriebenen Studierenden.
Prüfen Sie vor Abgabe des Antrags außerdem, welche Dokumente der anderen Tauschhochschulen eine Unterschrift des Studierendensekretariats der MHH benötigen und ob Sie für die Tauschochschulen ggf. im Original vorgelegt werden müssen.
Helfen Sie die Bearbeitungszeit zu verkürzen, indem Sie den Antrag sowie alle weiteren Unterlagen per E-Mail anreichen. Sie erhalten die unterschriebenen Unterlagen dann per E-Mail zurück. Sofern nötig: Vermerken Sie in der E-Mail, ob und welche Unterlagen Sie für die Tauschhochschule ggf. im Original per Post benötigen und an welche Adresse diese übermittelt werden sollen.
- Tauschgenehmigungen werden nur für Vollstudienplätze erteilt.
- Die Tauschpartner_innen müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung im gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sein.
- Der/die Tauschpartner_in, welche an die MHH wechselt, muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung den Leistungsstand für eine Zulassung in das angestrebte Tauschsemester haben. Prüfen Sie dies anhand der jeweiligen Checkliste (Humanmedizin/Zahnmedizin).
Der Tausch muss beim Studierendensekretariat der MHH entweder auf dem dafür vorgesehenen Formular der MHH oder mit dem Antrag der Tausch-Universität schriftlich, bevorzugt per E-Mail, beantragt werden .
Entsprechende Nachweise für die oben genannten Tauschvoraussetzung müssen erbracht und mit dem Antrag eingereicht werden.
Konkret vorzulegen sind:
- vollständig ausgefüllter und beiden Tauschpartner_innen unterschriebener Antrag
- Immatrikulationsbescheinigung des/der zur MHH wechselnden Tauschpartner_in
- Nachweise zum aktuellen Leistungsstand des/der zum MHH wechselnden Tauschpartner_in (z. B. Transcript of Records, ggf. Zeugnisse über staatlisch Zwischenprüfungen oder vergleichbare Nachweise)
Ein Studienplatztausch ist jeweils nur vor Beginn eines Semesters möglich und kann nur vollzogen werden, wenn alle am Tausch beteiligten Hochschulen den Tausch schriftlich genehmigt haben.
Tauschanträge können in folgenden Zeiträumen gestellt werden:
- Sommersemester: 01. Dezember bis spätestens 31. März
- Wintersemester: 01. Juni bis spätestens 30. September
- Der/die MHH verlassende Studierende muss eine E-Mail an seinen/ihren Jahrgangsbetreuer im Studiendekanat und an das Studierendensekretariat schicken, mit der Information, dass ein Studienplatzaustausch und somit eine Exmatrikulation an der MHH beabsichtigt wird. Die E-Mail ist vom studentischen E-Mail-Account zu versenden.
- Der/die MHH verlassende Studierende muss einen Antrag auf Exmatrikulation beim Studierendensekretariat stellen und sich anschließend an der Tauschhochschule einschreiben. Geschieht dies nicht, wird die Immatrikulation des Tauschpartners an der MHH aufgehoben.
- Der Tauschpartner muss sich an der MHH im Studierendensekretariat einschreiben. Wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der alten Universität noch nicht vorliegt, kann die Einschreibung vorläufig vorgenommen werden.
Sollte die MHH, auch nach erteilter Tauschgenehmigung, nachweisen können, dass mit dem Studienplatztausch Geld- oder Sachleistungen verbunden sind oder waren, wird der Tausch nicht vollzogen bzw. rückgängig gemacht.
Der Tausch wird selbst bei frühzeitig erteilter Genehmigung erst zu Beginn des Folgesemesters vollzogen. Es ist daher zur Sicherung Ihres Studienplatzes unbedingt erforderlich, sich zunächst für das Folgesemester an der Heimatuniversität rückzumelden (Überweisung der Semesterbeiträge). Bei Vollzug des Tausches werden bereits gezahlte Gebühren erstattet.
Für den Studienplatztausch mit der Universität Oldenburg gilt ein vereinfachtes Verfahren:
- Der quotengleiche Tausch kann bereits vor der Einschreibung an der jeweiligen Hochschule mit Hilfe der Zulassungsbescheide beider Tauschpartner_innen beantragt werden.
- Verwenden Sie auf dem Tauschantrag die Registriernummer oder BID (von Hochschulstart) anstelle der Matrikelnummer. - Wir akzeptieren in diesem Fall auch das Antragsformular der Universität Oldenburg. Sie verwenden entweder unsere Vorlage oder die der Universität Oldenburg, nicht beide Formulare.