Krankenpflegedienst und Ausbildung in erster Hilfe

Für den Erhalt der Äquivalenzbescheinigung über den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind Studierende der Humanmedizin verpflichtet, einen Nachweis über das Absolvieren eines Krankenpflegedienstes gemäß § 6 ÄApprO sowie über die Ausbildung in erster Hilfe gem. § 5 ÄApprO vorzulegen.

Studierende können diese Nachweise jetzt über unseren MHH Online Campus (Service > Anträge > Veränderungsmitteilung) vorlegen.

Die hier vorgelegten Nachweise müssen von den Studierenden für Beantragung der Zulassung zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aufbewahrt werden.