
Informationen zum Deutschlandstipendium und Landesstipendium Niedersachsen
Für bereits immatrikulierte Studierende ab dem 2. Semester läuft die Bewerbungsfrist vom 15.09.-06.10.2025.
Nur für Studienanfängerinnen und Studienanfänger (1. Semester Medizin, Zahnmedizin, Bachelor/Master) läuft die Bewerbungsfrist läuft vom 15.10.-31.10.2025.
Während dieser Zeiträume wird das Online-Bewerbungsformular freigeschaltet. Eine Bewerbung außerhalb dieser Zeiten ist nicht möglich.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gewährt Stipendien für Studierende. Es handelte sich hierbei um Einmalzahlungen in Höhe von je 500 Euro. Die Stipendien sollen vorrangig vergeben werden an besonders begabte Studierende aus den sog. bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als den Hauptschulabschluss), insbesondere für solche der ersten Generation (diejenigen, die als erstes ein Studium in einer Familie beginnen) sowie für Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, verwendet werden. Daneben können auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb der Hochschule berücksichtigt werden.
WER KANN SICH BEWERBEN?
Bewerben können sich alle immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende in grundständigen Studiengängen und in konsekutiven Masterstudiengängen, die sich im jeweiligen Wintersemester in der Regelstudienzeit befinden. NICHT bewerben können sich Studierende im Studiengang Bachelor Hebammenwissenschaft.
Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen und Bedingungen wie für das Deutschlandstipendium.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich, wer als Student_in an der MHH immatrikuliert ist, gleich welcher Fachrichtung und Abschluss. NICHT Bewerben können sich Studierende Bachelor Hebammenwissenschaft.
Die Vergabe der Stipendien ist im Stipendienprogramm-Gesetz eindeutig geregelt. Die Stipendien werden aufgrund von „Begabung und Leistung“ vergeben (Stipendien-Satzung der MHH).
„Begabung und Leistung“ werden wie folgt nachgewiesen werden:
- für bereits immatrikulierte Studierende ab dem 2. Semester durch die bisher erbrachten Studienleistungen, oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.
- für Studienanfängerinnen und Studienanfänger die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem insbesondere berücksichtigt werden:
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, insbesondere hochschulpolitisches Engagement,
- besondere persönliche und familiäre Umstände wie Krankheit und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studien-begleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.
Mehr Informationen erhalten Sie unter Häufig gestellte Fragen oder unter www.deutschlandstipendium.de
Hier erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten: https://www.mhh.de/deutschlandstipendium-foerdern
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich, wer als Student:in an der MHH in immatrikuliert und nicht beurlaubt ist, gleich welcher Fachrichtung und Abschluss. Nicht bewerben können sich Studierende Bachelor Hebammenwissenschaft und Promotionsstudierende (z.B. HBRS School).
Können sich auch Erstsemesterstudierende bewerben?
Ja. Die Immatrikulationsbescheinigung muss bis spätestens Ende Oktober ! nachgereicht werden, sofern diese bei Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt.
Welche Dokumente soll ich mitschicken?
Neben dem Bewerbungsformular sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Motivationsschreiben !
2. Tabellarischer Lebenslauf !
3. NUR bei Erstsemesterstudierenden und Studienbewerber:innen (auch Master!) : Immatrikulationsbescheinigung (muss bis Ende Oktober nachgereicht werden !)
4. eine aktuelle Leistungsübersicht ! bzw. die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) (HZB NUR bei Erstsemestern)
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Medizin: aktuelle Leistungsübersicht aus Fact/WebApp ! UND (sofern vorhanden) Äquivalenzbescheinigung UND (sofern vorhanden) Gesamtschein
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Zahnmedizin: sämtliche Scheine ! UND (sofern vorhanden) NVP und ZVP
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Bachelor- und Masterstudiengänge: aktuelle Leistungsübersicht !, Bachelorabschlusszeugnis (Masterstudierende), Immatrikulationsbescheinigung (bei Neueinschreibung)
6. aktuelle ! Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres gesellschaftliches Engagement, ggf. Kontoauszüge
7. Praktikums- und Arbeitszeugnisse
Ohne aktuelle und vollständige Nachweise wird die Bewerbung nicht berücksichtigt!
Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappen. Diese sind nicht notwendig!
Was steht im Motivationsschreiben?
Im Motivationsschreiben haben Sie die Möglichkeit der Auswahlkommission weitere Informationen über Ihre Person, Ihren Studienerfolg und Ihre Studienmotivation mitzuteilen. Hier geben Sie auch an, in welchem Umfang Sie z.B. in Ihrem Ehrenamt oder Job tätig sind oder wie alt Ihre Kinder sind.
Außerdem: Was sollte die Auswahlkommission noch über Sie erfahren? Wie oft sind Sie ehrenamtlich tätig? Wie alt sind Ihre Kinder? Wie oft helfen Sie in der Familie im Falle einer besonderen Situation? In Ausnahmefällen kann die Regelstudienzeit überschritten sein. Dies muss begründet in der Bewerbung angegeben werden. Was möchten Sie besonders hervorheben in Ihrer Bewerbung? Warum sind besonders Sie für ein Deutschlandstipendium geeignet?
Wer entscheidet über die Vergabe?
Die Auswahlkommission der Hochschule.
Sind bei der Vergabe Schul- und Studienleistungen entscheidend?
Sie sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Talent. Bei der Auswahl zählen jedoch auch andere Kriterien wie z.B. das Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche, die Erziehung eigener Kinder, die Pflege von Angehörigen oder auch die Bewältigung von besonderen biografischen Hindernissen. Das Auswahlverfahren soll die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt monatlich 300 Euro. Die eine Hälfte wird von privaten Förderern, die andere Hälfte vom Bund finanziert.
Wie lange läuft das Stipendium?
Die Förderung dauert in der Regel mindestens zwei Semester und umfasst maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach einem Jahr prüft die Hochschule, ob die Stipendiatin oder der Stipendiat die Förderkriterien noch erfüllt. Aus schwerwiegenden Gründen kann kann die Förderhöchstdauer verlängert werden. Dies muss begründet bei der Bewerbung angegeben werden.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Nein.
Wie lange werden meine Bewerbungsunterlagen aufbewahrt?
Die Unterlagen werden mit Beginn des darauffolgenden Bewerbungszeitraums vernichtet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Deutschlandstipendiums ►FAQs für Studierende
Für Studierende
Für Förderer
Informationen zu Ihren Fördermöglichkeiten (Link)