Informationen für Studierende
aller Fakultäten der Medizinischen Hochschule
Mit dieser Seite wollen wir Sie, die Studierenden an der Medizinischen Hochschule Hannover, zu den besonderen Belangen der Studierenden zum Arbeitsschutz informieren.
Während des gesamten Studiums betreuen wir Sie als zuständige Betriebsärzt:Innen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Haben Sie Probleme bei der Ergonomie am Arbeits-/ Ausbildungsplatz, beim Tragen von Handschuhen, Kitteln, Mund- und Gesichtsschutz, bzgl. körperlicher und psychischer Belastung, so sind wir Ihre AnsprechpartnerInnen.
Bitte vereinbaren Sie dann einen Gesprächstermin unter Tel: 0511 - 532 - 3491.
Wegen Ihrer Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (humanes Gewebe, Blut und anderere Körperflüssigkeiten) müssen Sie sich nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) an einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung teilnehmen. Sie besteht aus einer Anamneseerhebung, einem Beratungsgespräch, außerdem besteht auf freiwilliger Basis das Angebot einer körperlichen Untersuchung und einer Blutabnahme. Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass zu der Vorsorge mit!
Impfschutz
Sie können frühzeitig für Ihren Impfschutz sorgen, indem Sie Impflücken durch Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin füllen lassen:
Seit dem 01. März 2020 besteht für Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Tätige in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen die Nachweispflicht zur Masernschutzimpfung. Das bedeutet, dass 2 dokumentierte Masernimpfungen vorliegen müssen. Die Masernimpfung ist in Deutschland nur als MMR -Impfung (Masern/Mumps/Röteln) erhältlich. Die Regelungen zur Nachweispflicht werden in erster Linie in § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erläutert und betreffen auch alle Studierenden. Der entsprechnede ärtzliche Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz muss bei der Immatrikulation vorliegen! (Bei Fragen bitte an das Studiendekanat Ihrer Fakultät wenden)
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission in Deutschland (STIKO) sollten Sie bei
- Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Windpocken (Varizellen) über 2 nachgewiesene Impfungen verfügen, vorausgesetzt, Sie haben keine dieser Erkrankungen durchgemacht. Bei einem fehlendem Impfschutz gegenüber Windpocken, können Sie die Varizellenimpfung bei uns im betriebsärztlichen Dienst kostenlos erhalten. In Ausnahmefällen ist auch eine nachträgliche Impfung gegen Masern (MMR-Kombinationsimpfung) in unserer Impfsprechstunde möglich.
- Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und Keuchhusten über eine Grundimmunisierung verfügen und diese alle 10 Jahre auffrischen lassen (Auffrischimpfung gegen Tetanus/Diphterie/Keuchhusten alle 10 Jahre gemäß STIKO, eine Auffrischimfung gegen Kinderlähmung ist für Deutschland nicht alle 10 Jahre empfohlen).
Ebenfalls empfehlen wir Ihnen die jährlich im Herbst vom Betriebsärztlichen Dienst angebotene Grippeschutz-/COVID-19 Impfung in Anspruch zu nehmen.
Falls wir Ihnen (Auffrisch) Impfungen gegen Hepatitis B - empfehlen, so können Sie diese kostenfrei in unserer Impfsprechstunde (Dienstags 13:00 bis 14:30h und Freitags 07:30 bis 11:30 h) erhalten. Eine Anmeldung ist hierzu nicht erforderlich.
Bei Wegeunfällen, Arbeitsunfällen, Stich-/Schnittverletzungen oder Kontaminationen während des Studiums sowohl bei Tätigkeiten in der Medizinischen Hochschule Hannover als auch bei Praktika, Famulaturen oder als PJ-Student/in in externen Lehrkrankenhäusern melden Sie sich bitte umgehend in unserer zentralen Notaufnahme, bei einem niedergelassenen Durchgangsarzt (D-Arzt) oder in der Notaufnahme des entsprechenden Krankenhauses. So ist gewährleistet, dass die jeweilige Verletzung ordnungsgemäß gemeldet ist und sie Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Für die späteren Laborkontrollen nach Verletzungen mit infektiösem Material in Monat 1, 3 und 6 nach Unfalltag ist der Betriebsärztliche Dienst der MHH für Sie zuständig. Sie können aber auch den Betriebsärztlichen Dienst des jeweiligen Krankenhauses bitten, ob eine Laborkontrolle dort kulanzweise durchgeführt werden kann.
Im Fall einer Schwangerschaft bzw. bei Stillenden gilt auch für Sie als Studierende das Mutterschutzgesetz. Um mögliche Gefährdungen für Sie und das Kind auszuschließen, bzw. zu minimieren, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei uns umgehend nach Kenntnis über die Schwangerschaft beraten zu lassen. Für die Durchführung der jeweilige Gefährdungsbeurteilung auch im Hinblick auf einzelne Kurse ist Ihre Fakultät zuständig. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Studiendekanat Ihrer Fakultät.