
Senat der MHH
Der Senat der MHH ist das höchste akademische Gremium der Hochschule. Er beschließt die Grundordnung der MHH, den Entwicklungs- und den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, auch zu wesentlichen Änderungen in Studiengängen und hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht. Das Präsidium ist in allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig. Der Senat wird alle zwei Jahre neu gewähltem Senat und ihm gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an; die Gruppe der Hochschullehrer:innen stellt sieben Mitglieder, die anderen drei Statusgruppen jeweils zwei Mitglieder.
Stimmberechtigte Mitglieder
Statusgruppe der Hochschullehrer:innen







Statusgruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden


Statusgruppe der Studierenden


Statusgruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung (MTV)


Beratende Mitglieder
Präsidium



Dekanate




Präsidialamt

Vertretung des Hochschulrats

Vertretung des Personalrats

Vertretung der Promovierenden

Gleichstellungsbeauftragte

Vorsitzende der Sektionen
Sektion I Sektion II Sektion III Sektion IVSitzungsprotokolle des Senats
Sitzungsprotokolle des Senats
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