Freiwilliges Jahr in der Wissenschaft (FWJ)

Wir an der Medizinischen Hochschule Hannover bieten gemeinsam mit unseren Partnerinstituten das Freiwillige Jahr in der Wissenschaft (FWJ) für Abiturient_innen an. Das FWJ ist ein Projekt innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes bzw. des Freiwilligen Sozialen Jahrs.
Du hast in deinem FWJ die Möglichkeit ein Forschungsprojekt deiner Wahl zu begleiten. Egal ob du dich für den medizinischen oder naturwissenschaftlichen Bereich oder die Ingenieurswissenschaften interessierst. Wir haben bestimmt das richtige Projekt für dich dabei.
Im FWJ arbeitest du ein Jahr lang in einer Forschungsgruppe mit und erlernst die Arbeit im Labor, die Techniken der Statistik, Begleitung von Studien, Entwickeln von Lasern und vieles mehr.
Wenn wir dein Interesse geweckt haben, kannst du dich in unserer aktuellen Projektliste über die konkreten Projekte informieren. Wir wünschen dir viel Spaß beim Stöbern!
Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du dir gern noch einmal unseren Flyer ansehen oder dich direkt bei uns melden.
Dein Büro für die Freiwilligendienste
Alle Informationen zur Bewerbung Erfahrungsberichte von unseren Freiwilligen
Projektübersichten
Alle Projekte des jetztigen und der vorherigen Jahrgänge
Projektliste 2020/2021 Projektliste 2019/2020FAQ
Das FWJ wird in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet.
Der Verdienst liegt bei 400 € pro Monat inkl. sämtlicher Geldersatzleistungen, wie z. B. Unterkunft oder Verpflegung.
Das FWJ richtet sich an Abiturienten, die sich für ein Studium oder eine Ausbildung im naturwissenschaftlichen Bereich interessieren und nicht älter als 27 Jahre sind.
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar. Beginn des Freiwilligen Jahres in der Wissenschaft ist der 01.09. , nach Absprache ist auch ein Einstieg im August möglich.
Die Teilnahme an den Begleitseminaren ist verpflichtend. Insgesamt sind während eines zwölfmonatigen Einsatzes 25 Seminartage verpflichtend. Bei einer längeren bzw. kürzeren Vertragsdauer werden die Seminartage entsprechend angepasst (z. B. 6 Monate = 15 Seminartage).
Ja. Als Wartezeit für ein Studium zählt jedes Semester, in dem du nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist. Also gilt die Zeit im FWJ auch als Wartezeit. Je nach dem, für welchen Studiengang du dich bewirbst, kannst du durch das Ableisten eines Dienstes deine Zulassungschancen verbessern.
Universitäten und Hochschulen können Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die FWJ-Zeit als Vorpraktikum anerkennen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Wenn du den Freiwilligendienst bereits angetreten hast und dann eine Zusage für einen Studien- oder Ausbildungsplatz bekommst, hast du die Möglichkeit, den Freiwilligendienst zu kündigen bzw. aufzulösen. Du kannst deinen Studienplatz aber auch um ein Jahr nach hinten verschieben, die Zusage bleibt in diesem Fall erhalten.
Am Ende des FWJ kannst Du bei der MHH ein Zeugnis beantragen, welches eine qualitative Bewertung der Arbeit beinhaltet. Ebenso können jederzeit für Behörden oder ähnliches eine Bescheinigung über Deinen Freiwilligeneinsatz ausgestellt werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Unter bestimmten Umständen kannst du den Freiwilligendienst auch in Teilzeit ableisten, zum Beispiel, wenn du einen Sprachkurs besuchst oder einen Angehörigen pflegst.
Wie sich die wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Tage verteilt ist abhängig von der jeweiligen Einsatzstelle. Je nach Einsatzbereich können auch Wochenenddienste oder Schichtdienste anfallen.
Zum einen steht dir in deinem Einsatzbereich ein_e Betreuer_in zur Verfügung, an die du dich bei Fragen zu den alltäglichen Arbeitsabläufen wenden kannst. Zum anderen steht dir das Team vom Büro für die Freiwilligendienste bei allen Fragen rund um das Thema „Freiwilligendienst“ gerne zur Verfügung.
Jede_r Freiwillige erhält eine Einarbeitung in seinem jeweiligen Einsatzbereich. Je nach Einsatzbereich kann diese Einarbeitung unterschiedlich lang ausfallen.
Für Freiwillige besteht die Möglichkeit, vergünstigt mit Bus und Bahn im Großraumverkehr Hannover zu fahren, entweder mit dem Firmenabo der MHH oder mit der Jugendnetzcard der Üstra.
Je nach Einsatzstelle kann es sein, dass Du Wochenendarbeit leisten musst. Dafür bekommst Du in der Regel in der darauffolgenden Woche einen entsprechenden Ausgleich (freie Tage).
Da es sich beim FWJ um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, bist Du während der Freiwilligendienstzeit Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der MHH gezahlt.
Der allgemeinrechtliche Anspruch (Altersgrenze) auf Kindergeld besteht auch während der Ableistung eines Freiwilligendienstes.
Freiwillige im FWJ werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden von der MHH übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familienversicherung ruht für die Zeit des Freiwilligendienstes und kann - zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums - wieder aufleben.
Inwieweit die private Krankenversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes "ruhend" gestellt werden kann, muss mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung vor dem Freiwilligendienst geklärt werden.
Eine Nebenbeschäftigung ist möglich, allerdings muss diese beantragt und genehmigt werden. Zuständig hierfür ist das Büro für die Freiwilligendienste. Der zeitliche Umfang einer Nebentätigkeit darf 8 Stunden pro Woche sowie die tägliche Arbeitszeit inkl. des FWJ von 10 Stunden nicht überschreiten.
Als Freiwillige_r hast Du einen Anspruch auf 26 Urlaubstage (= Arbeitstage, nicht Wochentage) bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten. Bei einer längeren bzw. kürzeren Vertragsdauer wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
Nein.
Die Beantragung von Wohngeld ist für Freiwillige im FWJ prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des FWJ mit der Wohngeldbehörde geklärt werden.
Eine Unterkunft kann seitens der MHH leider nicht gestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, einen Platz im Studentenwohnheim zu beantragen.