Förder-FAQ
Antragsberechtigt sind Mitarbeitende, Studierende und Promovierende der MHH.
Ja. Bitte reichen Sie Ihre Anträge unter Einhaltung folgender Fristen ein:
Antragsvolumen bis einschl. 5.000 Euro
sechs Wochen vor Projektbeginn
Antragsvolumen über 5.000 Euro
jeweils zum 30.04. und 31.10. des Jahres
Stipendien und Reisekostenzuschüsse können formlos per E-Mail beantragt werden. Für Projektanträge nutzen Sie bitte das Formular "Förderantrag" aus unserem Downloadbereich (siehe unten).
Reisekostenzuschüsse für Doktorand:innen in den strukturierten Promotionsprogrammen
Doktorand:innen in den StrucMed-, KlinStrucMed- und DigiStrucMed-Programmen der MHH können für Reisen zu Kongressen oder Symposien, auf denen sie einen Vortrag halten oder ein Poster präsentieren, einen Zuschuss von maximal 750 Euro beantragen. Der Antrag kann formlos per E-Mail erfolgen, muss aber eine Kostenaufstellung und einen Nachweis über die Annahme des Posters bzw. Vortrags enthalten.
Sonstige Einzelförderungen
Stipendien oder Reisekostenzuschüsse für Nicht-Doktorand:innen können ebenfalls formlos per E-Mail beantragt werden und müssen eine Kostenaufstellung und ein Empfehlungsschreiben der jeweiligen Abteilungs-/Einrichtungsleitung enthalten, aus dem hervorgeht, dass die Förderung im Interesse der MHH ist.
Nach erfolgter Förderung wünschen wir uns einen Kurzbericht und gerne auch Fotos, damit wir auf der Website der GdF über die erfolgte Förderung berichten können. Ein formales Berichtswesen gibt es aber nicht.