Familien-LOM für Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen
Das Familien-LOM ist eine besondere Form der „leistungsorientierten Mittelvergabe“ für die Rückkehr von Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen von Kliniken und Instituten der MHH aus dem Mutterschutz bzw. aus der Elternzeit.
Die erste Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) für Forschung wurde an der MHH 2005 eingeführt. Sie integrierte von Beginn an eine besondere Fördermaßnahme für Nachwuchswissenschaftlerinnen, indem die wissenschaftlichen Leistungen von Frauen mit dem Faktor 1,5 in die Berechnungen aufgenommen wurden. Die Institute bzw. Kliniken der MHH und die Arbeitsgruppen, die LOM erwirtschaften, haben auf diese Weise einen direkten finanziellen Gewinn durch die Arbeit von Wissenschaftlerinnen. Dadurch entsteht ein besonderer Anreiz, Frauen zu fördern und zu halten. Außerdem werden die wissenschaftlichen Leistungen von Frauen sichtbarer. Der Frauenfaktor im Forschungs-LOM hat als innovative und erfolgreiche Frauenfördermaßnahme nicht nur hochschulintern, sondern auch bundesweit einen guten Ruf.
Als die MHH im Rahmen des von der Robert-Bosch-Stiftung geförderten Projektes "Familie in der Hochschule" eine neue Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf konzipierte und einen finanziellen Anreiz für Kliniken, die Mütter beschäftigen, schaffen wollte, lag es daher nahe, den LOM-Begriff aufzugreifen, und das Familien-LOM war geboren. In der Anfangsphase wurde das Familien-LOM von der Robert-Bosch-Stiftung co-finanziert. Diese Förderung lief 2010 aus und das Präsidium der MHH entschloss sich dazu, das Projekt voll aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
2010 wurde die MHH für das Familien-LOM vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft mit der Hochschulperle ausgezeichnet. Seither hat sich das Familien-LOM an der MHH immer weiter etabliert. Seit 2014 werden nicht nur Ärztinnen sondern auch Wissenschaftlerinnen gefördert.
Eine schnelle und kurze Information zum Familien-LOM geben der deutsche Flyer Familien-LOM und englische Flyer Familien-LOM funding an der Medizinischen Hochschule Hannover.
Insgesamt stellt die MHH im Jahr 2023 für dieses noch immer innovative frauen- und familienpolitische Förderinstrument 250.000 € zur Verfügung davon 150.000 € für Personal- und Sachmittel und 100.000 € für Investitionsmittel.
Bitte beachten Sie, dass Familien-LOM an die übliche Jährlichkeit der Haushaltsmittel gebunden sind.
Die Vergabe von Familien-LOM erfolgt seit dem 1. Januar 2018 als Antragsverfahren. Bitte erläutern Sie in einem Anschreiben den Zusammenhang zwischen den beantragten Maßnahmen und Ihrer Karriere.
Nutzen Sie bitte zur Antragstellung das Antragsformular Familien-LOM bzw. die englische Version "Application for Familien-LOM funding".
Familien-LOM in Höhe von bis zu 12.000 € kann beantragt werden, wenn (Vergabekriterien):
- die Ärztin oder Wissenschaftlerin innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Geburtstermin des Kindes/der Kinder an, an ihren Arbeitsplatz in der MHH zurückgekehrt ist.
- die Rückkehr der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Antragstellung im laufenden Jahr oder im Vorjahr erfolgt ist.
- die Ärztin oder Wissenschaftlerin zum Vergabezeitpunkt der Mittel und deutlich über den Rückkehrtermin hinaus noch an der MHH beschäftigt ist.
- der von der Rückkehrerin und der Abteilungsleitung gestellte Antrag von der Kommission für Gleichstellung (KfG) bewilligt wird und die Mittel von der Gleichstellungsbeauftragten zugesagt werden.
- Ein Antrag kann für dasselbe Kind und denselben Wiedereinstieg nur einmalig gestellt werden. Familien-LOM kann auch für Mehrlingsgeburten nur einmal bewilligt werden.
Die Anträge werden nach Eingang fortlaufend bearbeitet. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahmen trifft die Kommission für Gleichstellung (KfG) in ihren Sitzungen. Ihren ausgefüllten Antrag senden Sie bitte rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor einer KfG-Sitzung an die Gleichstellungsbeauftragte der MHH, OE 0013.
Im Jahr 2023 finden insgesamt sechs KfG-Sitzungen statt, davon wird über Familien-LOM Anträge entschieden:
für das Jahr 2024 am 10. Oktober 2023.
Bitte senden Sie Ihren Antrag im Original bitte mindestens zwei Wochen vor der KfG-Sitzung zur Prüfung an das Gleichstellungsbüro.
Nach Genehmigung der Anträge in der KfG-Sitzung wird die Mittelzusage erteilt. Lesen Sie hierzu bitte den MHH Leitfaden Familien-LOM für Antragstellerinnen bzw. die englische Version "Guide to Familien-LOM funding for applicants".
Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt dann über eine von der geförderten Frau neu einzurichtenden und selbst zu verwaltenden Kostenstelle. Die Mittel sind nach dem Einrichten des Kontos sofort verfügbar. Die Budgeteinstellung erfolgt anteilig einmal monatlich. Kontrollieren Sie bitte regelmäßig ihre Kontoauszüge in SAP. Ansprechpartner:innen, Formulare zur Einrichtung einer Kostenstelle oder SAP-Schulungstermine finden Sie im Intranet im Seitenbaum links unter Kaufmännisches Controlling bzw. unter folgendem Link https://intranet.mh-hannover.de/kc.html?&MP=158-10129 . SAP-Schulungen für Kostenstellen- und Fondsverantwortliche finden i.d.R. einmal monatlich an einem Freitag statt.
Bitte beachten Sie die Fristen zum Jahresende:
- für Investitionsmittel in der Regel Mitte Oktober und
- für Sachmittel i.d.R. Mitte Dezember des Jahres.
Bei Fragen rufen Sie uns an!
Wir bitten Sie, uns die zweckentsprechende Verwendung des Familien-LOM im Januar des Folgejahres nach der Auszahlung nachzuweisen.
Als Verwendungsnachweis dient uns eine Kopie des SAP-Kontoauszugs, ein kurzer Bericht zur Kommentierung der Verwendung und eine tabellarische Gegenüberstellung der zugesagten und in Anspruch genommenen Mittel. Diese Unterlagen sollen entweder per E-Mail oder Hauspost an die Gleichstellungsbeauftragte gesendet werden und dienen zur Vorlage bei der Kommission für Gleichstellung und für die Berichterstattung im Gleichstellungsbericht.