Über das Institut
Nach der Gründung Rechtsmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover 1965 war das Fach Rechtsmedizin anfänglich nur in der Lehre vertreten. Der erste Lehrbeauftragte war der damalige Privatdozent Dr. Bernd Brinkmann, früher Hamburg, heute Ordinarius für Rechtsmedizin an der Universität Münster. Die Planungen zur Errichtung eines Institutes im Zentrum für Pathologie und Rechtsmedizin wurden gemeinsam von ihm und dem damaligen Leiter des Zentrums, Prof. Dr. A. Georgii, vorgenommen.
Mit Fertigstellung der Räumlichkeiten im Gebäude "Theoretische Institute II" wurde zu Beginn des Sommersemesters 1977 Prof. Dr. Dr. P. Zink zum ersten Lehrstuhlinhaber für Rechtsmedizin in Hannover berufen. Bis zu seinem Weggang 1982 an die Universität Bern war es ihm gelungen, ein funktionsfähiges Institut aufzubauen, das sowohl Aufgaben der Forschung und Lehre als auch gerichtsmedizinische Dienstleistungen realisiert. Zwischen der Wiederbesetzung des Lehrstuhles am 1.10.1983 und dem 31.12.2009 wurde das Institut von Prof. Dr. H. D. Tröger geleitet. Seit dem 1.1.2010 ist Prof. Dr. Michael Klintschar Leiter des Instituts.
Neben der Lehre und Forschung wird eine Vielzahl von praktischen Aufgaben für die Rechtspflege wahrgenommen. Im Rahmen der täglichen gerichtsmedizinischen Praxistätigkeit ist das Institut zuständig für die Landgerichtsbezirke Aurich, Hannover, Oldenburg und Osnabrück sowie Teile der Landgerichtsbezirke Braunschweig, Bückeburg, Hildesheim und Lüneburg.
Seit Oktober 2010 bietet das Institut für Rechtsmedizin mit dem „Projekt Kinderschutz“ und der „Einrichtung einer Kinderschutzambulanz“ unter der Leitung von Frau PD Dr. A.S. Debertin ein neues spezialisiertes Angebot in Niedersachsen, das niedergelassenen und klinischen Ärztinnen und Ärzten eine qualifizierte medizinische Diagnostik, Dokumentation und Spurensicherung bei vermuteter Kindesmisshandlung und Verdacht auf sexuellen Missbrauch ermöglicht.
Seit 1986 besteht eine Außenstelle in Oldenburg. Zuvor war seit 1935 in diesem Gebäude das Staatliche Pathologische Institut der Bezirksregierung Weser/Ems untergebracht, in welchem bis zu 150 Gerichtssektionen jährlich durchgeführt worden sind, so dass hier gute Voraussetzungen für eine gerichtsmedizinische Tätigkeit gegeben waren.