Aktuelle Fragen von Eltern - und unsere Antworten dazu
Rufen Sie Ihre jeweilige Ambulanz bzw. außerhalb der Dienstzeit die Station unter 0511 532-3288 an, um das Vorgehen zu besprechen. Wenn Sie in die Klinik kommen sollen, kommen Sie zunächst in ein Isolationszimmer der Notaufnahme. Dort wird ein Arzt der Notaufnahme oder unseres Teams anhand der Anamnese und Untersuchung entscheiden, ob Ihr Kind auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet werden sollte und ob eine stationäre Behandlung erfolgen muss.
Gehen Sie auf keinen Fall direkt selber auf die Station!
Rufen Sie bei Ihrem Hausarzt oder der dafür zentral eingerichteten Informationsnummer (116 117) an, dort wird weiter entschieden ob, wie und wo Sie getestet werden. Die betroffene Person sollte keinen direkten Kontakt zu dem krebskranken Kind haben.
Im Augenblick werden Eltern aus diesem Grund von uns nicht krankgeschrieben.
Von den weltweiten Erfahrungen der letzten Monate denken wir, dass ein lebensbedrohlicher Verlauf möglich aber unwahrscheinlich ist.
Aktivitäten außerhalb des Hauses sollten auf Spaziergänge mit den Eltern beschränkt bleiben. Gehen Sie nicht mit Ihrem Kind einkaufen, vermeiden Sie öffentliche Verkehrsmittel und Orte, an denen Sie mit fremden Menschen zusammenkommen. Dies gilt momentan für alle Kinder.
Auch die Geschwister, sowie aktuell alle anderen Kinder auch, sollten Kontakte außerhalb des engsten Familienkreises vermeiden. Auch Besuche bei den Großeltern sollten vermieden werden.
Weiterhin ist es (weltweit) so, dass sich zwar viele Kinder mit dem neuen SARS-Cov-2-Virus infizieren, aber nur wenige daran schwer erkranken. Dies ist unabhängig davon, ob eine Vorerkrankung (z.B. eine Krebserkrankung) vorliegt oder nicht. Die bekannten Risikofaktoren bei Erwachsenen sind bisher nicht auf Kinder übertragbar. Daher unterscheiden sich unsere Empfehlungen für vorerkrankte Kinder aktuell nicht von den allgemeinen, vom RKI ausgesprochenen Empfehlungen, hinsichtlich Quarantäne, Schutz und Schulbesuch.
Wir können Ihnen leider keine absolute Sicherheit bzw. Garantie geben. Nach unserer Einschätzung wäre es aber nicht falsch, wenn Sie Ihre Kinder trotz Vorerkrankung wieder in die Schule schicken, sobald diese wieder öffnen. Hygieneregeln wie Abstandhalten sind dabei aber möglichst zu beachten.
Nachtrag:
Uns ist der Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministers für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Schulen bekannt. Hier steht, dass Kinder nach Krebserkrankungen zuhause bleiben „können“. Nach unserer aktuellen Einschätzung ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich. Auch gesunde Geschwisterkinder können unseres Erachtens in die Schule gehen.
In diesem Zusammenhang gibt es auch eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) im Austausch mit den Konventgesellschaften und mit Unterstützung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Ansonsten gilt für alle:
- Zwei Meter Abstand zu allen Personen halten, die nicht zur Kernfamilie gehören!
- Regelmäßiges Händewaschen!
- Sich nicht ins Gesicht fassen!
- In die Ellenbeuge husten/niesen!
- Und: keine Hände schütteln!
Wenn Sie möchten, können Sie sich unsere aktuellen Corona-Hinweise auch als PDF herunterladen: