Prüfungszeitverlängerung / Nachteilsausgleich
Durch Beschluss des Prüfungsausschusses kann Ihnen bei bestimmten Beeinträchtigungen, die Sie in der Regel durch ein ärztliches Attest nachweisen müssen, auf Antrag Prüfungszeitverlängerung bewilligt werden.
Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Jahrgangsbetreuerinnen, um mit Ihnen rechtzeitig über die Prüfungszeitverlängerungen zu sprechen.
Infoblatt Studieren mit Behinderung Behindertenbeauftragte für Studierende
Für eine allgemeine Beratung steht Ihnen Frau Prof.in Jörns zur Verfügung.