Prüfungen
Verantwortlich für die Durchführung und Terminierung von (E-)Prüfungen ist das Studiendekanat. Hier werden die Prüfungen in enger Zusammenarbeit mit den Lehrverantwortlichen vor- und nachbereitet, die Jahrgangsbetreuerinnen führen die Prüfungsaufsicht und veröffentlichen, verwalten und informieren die Studierenden über die Prüfungsergebnisse. Die Dokumentation der Prüfungsergebnisse erfolgt im Computersystem FACT.
Prüfungsdurchführungsbestimmungen
Stand 09.10.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie vielleicht in den Medien verfolgt haben, wurde zum 01.01.2023 die nächste Phase der Einführung einer elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Beschäftigte eingeleitet. Dieses neue Verfahren betrifft auch Studierende, die gesetzlich krankenversichert sind. Sollten Sie als Studierende/r von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und privat krankenversichert sein, fallen Sie nicht unter dieses neue Verfahren.
Aus aktuellem Anlass – wir befinden uns mitten in der Prüfungswoche – möchte ich darauf hinweisen, dass Sie bei einer krankheitsbedingten Nichtteilnahme an einer angemeldeten Prüfung weiterhin eine Papierbescheinigung zum Nachweis Ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit nebst Begleitschreiben im Studiendekanat vorlegen müssen. Diese erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.
Bitte beachten Sie hierbei die 3-Werktage-Frist nach dem Prüfungstermin, damit die Prüfung als entschuldigt verbucht werden kann und Sie keinen Prüfungsversuch verlieren. Gerne können Sie der für die Prüfung zuständigen Jahrgangsbetreuerin die Dokumente bereits per E-Mail-Attachment fristgerecht an das Funktions-Postfach senden und die Originale auf dem Postweg nachreichen. Bei unentschuldigtem Fehlen oder verspäteter bzw. unvollständiger Einreichung von Attesten bzw. Begleitschreiben gilt die Prüfung als `nicht bestanden´.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Olms
Bereichsleitung Studium und Prüfung
Modellstudiengang HannibaL, Studiendekanat (OE 9135)
Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
Prüfungstermine 2023/2024 | Stand: 28.09.2023
Wie melden Sie sich ab?
Die Anmeldung zur Erstprüfung in den Modulen des integrierten Studienabschnitts erfolgt mit der Einteilung für ein Modul durch das Studiendekanat. Studierende, die von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls, nicht aber von der Prüfung befreit sind, werden gesondert geladen.
Eine Abmeldung von einer Modulprüfung der Studienjahre drei bis fünf ist ohne Angabe von Gründen bis zu 10 Werktage vor dem Prüfungstermin möglich. Eine Wiederanmeldung zu der Prüfung ist nicht möglich.
Bitte melden Sie sich über Ihren ►FACT-Webservice ab
Von einer Prüfungsanmeldung über den FACT-Webservice können Sie nicht zurücktreten!
Anmeldung zur Nachholprüfung
Zur Nachholprüfung melden Sie sich im nächsten Quintil über Ihren ►FACT-Webservice an.
Anmeldung zur schriftlichen Nachholprüfung
Für die Anmeldung zu schriftlichen Nachholprüfungen und Wiederholungsprüfungen nutzen Sie bitte Ihren FACT-Webservice.
Eine Anmeldung ist nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Ihre erfolgreich getätigte Prüfungsanmeldung können Sie sofort im FACT-Webservice unter "Bisherige Prüfungsanmeldungen" einsehen. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Ihnen Ihre angemeldeten Nachhol- oder Wiederholungsprüfungen zudem in Ihrem FACT-Stundenplan angezeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Jahrgangsbetreuerin.
Die Anmeldung muss bis spätestens zehn Werktage vor der Prüfung erfolgt sein. Die Prüfungstermine finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Wenn Sie nicht die nächstmöglichen Prüfungswiederholungen wahrnehmen, kann dies zu einer Verlängerung Ihres Studiums führen.
Anmeldung zur mündlichen Nachholprüfung
Für die Anmeldung zu mündlichen Nachholprüfungen und Wiederholungsprüfungen nutzen Sie bitte Ihren ►FACT-Webservice.
Ein Studierender hat ein Anrecht auf Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen (individuelle Klausur bzw. Prüfungsprotokoll von mündlichen Prüfungen).
Studierenden melden sich bei den Lehr-/Prüfungsverantwortlichen, um einen Termin für die Einsicht in die Prüfungsunterlagen / Klausur zu vereinbaren.
Eingesehen werden darf:
- das Protokoll der mündlichen bzw. mündlich-praktischen Prüfung
- die Klausur in Printversion inklusive der Bewertungsmaßstäbe
Ist der Studierende mit der Auskunft nicht einverstanden, richtet er einen Einspruch / Widerspruch schriftlich an das Studiendekanat. Der Einspruch / Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsereignisse erfolgen.
Informationen für Studierende zur Durchführung und Ablauf der Prüfungen.
► ILIAS
Elektronische Prüfungen an der MHH
Prüfungsdidaktik
Dieser Bereich ist Ansprechpartner für (elektronischen) Prüfungen in den (bio-)medizinischen Fächern.
Elektronische Prüfungen an der MHHTechnischer Service für Prüfungsverantwortliche
E-Prüfungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)
Die meisten Prüfungen werden an der MHH elektronisch abgenommen. Dieser Film zeigt, wie eine solche Prüfung durchgeführt wird.