Schließfächer

Nutzungsbedingungen für Schließfächer in den Gebäuden I01 und I02

Präambel

Die Schließfächer in den Gebäuden I01 und I02 stehen Studierenden v.a. für die studienbegleitenden Prüfungen in den Prüfungshörsälen im I01 (Hörsaal F) und I02 (Hörsaal D) zur Verfügung. Die Nutzung während der Prüfungen ist freiwillig.

Zuständigkeit und Zweck

  • Die Schließfächer in den Gebäuden I01 und I02 werden durch das Studiendekanat Humanmedizin bereitgestellt.
  • Schließfächer stehen nur Studierenden der MHH zur Verfügung.
  • Schließfächer dienen prioritär für die studienbegleitenden Prüfungen Humanmedizin, für die sicherere Verstauung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten, die in den Prüfungshörsälen nicht gestattet sind.
  • Die langfristige Nutzung außerhalb der Prüfungszeiträume ist nicht gestattet. Das Studiendekanat kann bei Zuwiderhandeln Einzelpersonen die Nutzung untersagen und Schließfächer öffnen.
  • Gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe oder Gegenstände dürfen in den Schließfächern nicht, verderbliche Lebensmittel nicht über längere Zeit aufbewahrt werden.
  • Die Schließfächer sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren.

Verlust und Öffnung durch das Studiendekanat

  • Der Verlust des Schüssels ist umgehend beim Dekanat (E-Mail: studiendekanat@mh-hannover.de / Tel.: 05115329014) zu melden. Eventuell entstehende Kosten für die Wiederbeschaffung und Öffnung sind von der Nutzerin beziehungsweise dem Nutzer zu ersetzen.
  • Dekanatsmitarbeitende sind berechtigt, zur Kontrolle, bei Gefahr, bei nicht sachgemäßer Nutzung und im Verlustfall des Schlüssels die Schließfächer zu öffnen. Die Öffnung wird immer von mindestens zwei Dekanatsmitarbeitenden vorgenommen (4-Augen-Prinzip). Ersatzschlüssel werden ausschließlich im Dekanat verschlossen aufbewahrt und stehen ausschließlich der Leitung zur Verfügung.
  • Die Öffnung des Schließfachs bei Schlüsselverlust erfolgt ausschließlich zu den Bürozeiten des Dekanats. Ein Anspruch auf Öffnung außerhalb der Bürozeiten besteht nicht.
  • Die Ausgabe von Gegenständen an Nutzerinnen und Nutzer erfolgt ausschließlich nach Vorlage eines geeigneten Dokuments zur Identitätskontrolle.  Die Ausgabe wird durch die Dekanatsmitarbeitenden dokumentiert und beidseitig unterschrieben (Personendaten, Zeitpunkt, Gegenstände, Zustand der Gegenstände)
  • Die den Schließfächern entnommenen Gegenstände bei Öffnung ohne Beisein der Nutzer:innen werden sieben Tage lang im Dekanat aufbewahrt und anschließend an das Fundbüro der Medizinischen Hochschule Hannover abgegeben. Das den geräumten Schließfächern entnommene Schlüsselpfand verfällt.
  • Für die Bereitstellung von Schlüsseln kann Pfand in angemessener Höhe erhoben werden (Münzeinwurf).

Haftung

  • Die Nutzung der Schließfächer geschieht auf eigene Gefahr.
  • Das Dekanat oder die MHH übernehmen keine Haftung für die eingebrachten Gegenstände.
  • Der Haftungsausschluss gilt nicht für durch Mitarbeitende vorsätzlich oder grob fahrlässigen verursachte Schäden.
  • Die Aufbewahrung in den Schränken gilt nicht als Verwahrung durch das Studiendekanat der MHH.