Unsere Tierhaltung

Europaweit wird die Versuchstierhaltung durch die Konvention ETS123 und die EU-Richtlinie 2010/63/EU geregelt. Diese Mindestanforderungen werden von uns in der Regel übertroffen. Unsere Ratten werden für die verschiedenen Forschungsmodelle in einem klimatisierten Raum in ventilierten Tierhaltungsschränken mit Tag-Nacht-Rhythmus gehalten und täglich von geschultem Personal kontrolliert.

Alle Ratten werden gruppenweise in durchsichtigen Käfigen (Makrolon Typ IV) gehalten, die mit Nestmaterial, Rückzugsmöglichkeiten (z. B. Pappschalen) und Nagehölzern ausgestattet sind. Wenn möglich, werden mehrere Käfige mit Laufrädern ausgestattet und über Verbindungsrohre gekoppelt, sodass auch größere Gruppen Platz finden. Einzelhaltung findet nur in Ausnahmefällen statt, wenn der Versuch dies erfordert.


Unsere Tierhaltung ist Teil des Zentralen Tierlabor (ZTL) der MHH. Bei allen tierexperimentellen Studien werden wir in Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit von einem Tierschutzbeauftragten beraten. Der Tierschutzbeauftragte berät auch bei der Planung der Versuche und überprüft regelmäßig die Einhaltung der im jeweiligen Tierversuchsantrag beschriebenen Vorgaben. Darüber hinaus unterstützt der Tierschutzbeauftragte bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden und anderen externen Stellen.

Alle tierexperimentell tätigen Mitarbeiter erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung der genehmigten Forschungsprojekte und bilden sich regelmäßig zu tierexperimentellen Themen fort. Inhalte sind u.a. aktuelle (veterinär-)medizinische Entwicklungen, z.B. im Bereich der Anästhesie, sowie Maßnahmen zur Optimierung des 3R-Prinzips (Replacement, Reduction and Refinement of Animal Experimentation).