Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen: Neue E-VE soll in den kommenden vier Monaten ausgehandelt werden.
Seit eineinhalb Jahren regelt in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eine Entlastungsvereinbarung (E-VE) Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche für viele der in der Krankenversorgung tätigen Mitarbeitenden. Das Ziel ist klar: Die rund 2.200 Beschäftigten in der Pflege und in weiteren Bereichen sollen verlässlich vor Überlastung geschützt und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Mit der vorgesehenen Abkehr von der PPR 2.0 als Instrument zur Messung und Planung des Pflegepersonalbedarfs entfällt die bisherige Bemessungsgrundlage für Belastungen. Einschneidende Gesetzesänderungen verändern darüber hinaus die finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser fundamental: Durch die Krankenhausreform und das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird die Finanzierung der Pflege ab 2027 grundlegend geändert. Vor diesem Hintergrund hat MHH-Vizepräsidentin Martina Saurin, Vorstandsmitglied für das Ressort Wirtschaftsführung und Administration, in einem Gespräch mit Verdi heute die Kündigung der E-VE bis Ende dieses Monats und damit zum 31. Januar 2027 angekündigt. So haben MHH und Gewerkschaft nun gut vier Monate Zeit, um eine neue Vereinbarung auszuhandeln.
Weiterentwicklung mit dem Ziel tatsächlicher Entlastung
Land und MHH verfolgen unverändert das Ziel, die MHH-Beschäftigten in der Pflege verlässlich und nachhaltig zu entlasten und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass geprüft werden muss, ob die bestehenden Regelungen dieses Ziel wirksam und dauerhaft erreichen können. Die offenen Fragen zur Umsetzung und die nötig gewordene Weiterentwicklung der E-VE sollen nun in den zuständigen Gremien weiter beraten werden. „Dabei muss es darum gehen, eine tatsächliche Entlastung für die Beschäftigten, eine gute Patientenversorgung und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der MHH miteinander in Einklang zu bringen“, erklärt MHH-Vizepräsidentin Saurin.
E-VE bisher kein Gamechanger
Ein wichtiger Maßstab für den Erfolg der E-VE ist die Frage, ob sich die Arbeitssituation der Beschäftigten tatsächlich verbessert. Die bisher verfügbaren Kennzahlen ergeben dahingehend keine Bestätigung. Das MHH-Präsidium wird in Kürze die Beschäftigten persönlich in einem Informationstermin über die Gründe für die Neuverhandlungen und das weitere Vorgehen informieren.
Auch bei der Personalgewinnung lässt sich bislang nicht erkennen, dass die E-VE einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für die MHH darstellt. Zwar konnte kontinuierlich die Zahl der Pflegefachpersonen in den vergangenen Jahren erhöht werden – aber in einem geringeren Ausmaß als erhofft. Aus den Vorstellungsgesprächen lernten wir, dass andere Rahmenbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber wie beispielsweise Sportangebote oder Vergünstigungen beim Deutschlandticket eine größere Rolle spielen.
Hoher Aufwand bei der Umsetzung
Eine weitere Herausforderung ist die Komplexität der Vereinbarung. Nach monatelangen intensiven Bemühungen hat sich gezeigt, dass die automatisierte und schichtgenaue Berechnung von Belastungspunkten und Entlastungstagen technisch nicht möglich ist. Zudem haben sich in der Umsetzung der Vereinbarung Missverständnisse gezeigt, etwa bei der Umsetzung in der Zentralen Notaufnahme (ZNA), beim Wechsel zwischen den in der Vereinbarung vorgesehenen Systemen sowie bei der künftigen Berechnungsgrundlage für Belastungen in der Pflege.
Über 20 Millionen Euro zusätzliche Belastung jährlich durch die E-VE
Finanziell hat die E-VE wie erwartet erhebliche Auswirkungen. Für 2025 entstand durch weiteres Personal und Entlastungstage ein zusätzlicher Aufwand von über 20 Millionen Euro, der überwiegend nicht refinanziert wurde. Dabei galt die Vereinbarung 2025 lediglich neun Monate. Auch für 2026 und 2027 wird derzeit mit Kosten in vergleichbarer Größenordnung gerechnet.
E-VE seit 1. April 2025 in Kraft
Die E-VE wurde – neben dem bestehenden Tarifvertrag der Länder – als schuldrechtlicher Vertrag zwischen der MHH und Verdi abgeschlossen. Sie trat zum 1. April 2025 in Kraft. Die Vereinbarung regelt Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche für das Arbeiten auf Stationen, in Diagnostik-Bereichen und Ambulanzen. Außerdem definiert die E-VE übergeordnete belastende Situationen, die durch Belastungspunkte auszugleichen sind. Das sind beispielsweise ein kurzfristiger Tausch im Dienstplan oder der Einsatz in einem anderen als dem Bereich, in dem die Mitarbeitenden eingearbeitet sind.
Text: Inka Burow