Bessere Arbeitsbedingungen und mehr Fachkräfte: Neue Entlastungsvereinbarung regelt Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche.

Beschäftigte der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) haben – zusammen mit der Gewerkschaft Verdi – im vergangenen Jahr umfangreiche Entlastungsmaßnahmen und Konsequenzen für verschiedene Belastungssituationen erkämpft. Mit den in der Entlastungsvereinbarung (E-VE) festgelegten Regelungen sollen die in der Krankenversorgung der MHH tätigen Mitarbeitenden nachhaltig entlastet werden.
„Wir betrachten die Vereinbarung zwischen der MHH und Verdi als Zeichen der Wertschätzung und als weiteren wichtigen Baustein, mit dem sich die MHH als attraktive Arbeitgeberin positioniert“, erklärt die für Wirtschaftsführung und Administration zuständige MHH-Vizepräsidentin Martina Saurin. „Die Arbeitsbelastung schien in bestimmten Bereichen nicht mehr erträglich zu sein. Es können jetzt Leistungseinschränkungen notwendig werden; und in jedem Fall – auch wenn wir zusätzliches Personal finden – werden die finanziellen Auswirkungen das Ergebnis der MHH weiter in ein hohes Defizit treiben. Nichtsdestotrotz bin ich zuversichtlich, dass wir mit dem Entlastungsversprechen als Arbeitgeberin attraktiver werden.“
„Wir haben bereits in den vergangenen Monaten zahlreiche neue Mitarbeitende für die MHH begeistern können“, berichtet der für die Krankenversorgung zuständige MHH-Vizepräsident Prof. Dr. Frank Lammert. „In unserem Pflegedienst und im medizinisch-technischen Dienst arbeiten aktuell so viele Menschen wie noch nie. Trotzdem benötigen wir kontinuierlich neue Fachkräfte! Wir gestalten daher die Entlastungsvereinbarung zusammen mit den Mitarbeitenden, um das Ziel einer dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege, in den therapeutischen Berufen sowie in der Ausbildung zu verwirklichen.“
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In Kraft seit April
Die E-VE wurde – zusätzlich zum bestehenden Tarifvertrag der Länder – als schuldrechtlicher Vertrag zwischen der MHH und Verdi abgeschlossen. Sie trat zum 1. April 2025 in Kraft. Die Vereinbarung regelt Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche für das Arbeiten auf Stationen, in Diagnostik-Bereichen und Spezialambulanzen. Außerdem definiert die E-VE bestimmte belastende Situationen, die durch Zeitgutschriften auszugleichen sind. Das sind beispielsweise ein kurzfristiger Tausch im Dienstplan oder der Einsatz in einem anderen als dem Bereich, in dem die Mitarbeitenden eingearbeitet sind.
Text: Inka Burow