Abstinenzkontrollen zur MPU

Sie können an der Medizinischen Hochschule Hannover Untersuchungen zum Nachweis von Drogenabstinenz bzw. Alkoholabstinenz für eine MPU durchführen lassen. Das Institut für Rechtsmedizin bietet entsprechende Programme und die dazugehörige fachliche Beratung an. Wir sind für forensische Untersuchungen inklusive Fahreignungsdiagnostik akkreditiert (Link), die Vorgehensweise entspricht den Vorgaben zur Fahreignungsdiagnostik nach den CTU-Kriterien. Darüber hinaus verfügt das Institut über qualifiziertes Personal zur Durchführung der Untersuchungen und über kompetente Wissenschaftler und Ärzte mit Erfahrungen in der forensischen Bewertung und Begutachtung.

 

So laufen die Kontrollen ab:

Urinuntersuchungen

  • Sie treffen mit uns eine schriftliche Vereinbarung zur Aufnahme in ein Kontrollprogramm.
  • Innerhalb der Laufzeit des Programms werden Sie von uns telefonisch einbestellt und müssen spätestens am Folgetag eine Urinprobe vor Ort abgeben.
    Je nach Laufzeit erfolgen insgesamt 4 - 6 Urinabgaben. Die Randbedingungen entsprechen den Vorgaben für eine Verwertbarkeit im Rahmen einer MPU.
  • Eine Abwesenheit innerhalb der Laufzeit (wegen Urlaub, beruflicher Verpflichtungen oder Krankheit) müssen Sie bei uns anzeigen.
  • Sie bekommen Einzelbefunde über die Untersuchungsergebnisse.
  • Am Ende des Kontrollprogramms erhalten Sie zusätzlich einen Abschlussbericht zur Vorlage bei der MPU.

 

Haaruntersuchungen

  • Sie vereinbaren mit uns einen Termin zur Haarentnahme.
  • Unsere Mitarbeiter entnehmen vor Ort geeignete Haarproben. Typischerweise werden 3cm lange Haare (Alkoholabstinenz) bzw. 6cm lange Haarproben (Drogenabstinenz) benötigt. Gefärbte Haare können in der Regel nicht verwendet werden.
  • Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie einen Bericht mit einer Bewertung der Ergebnisse zur Vorlage bei einer MPU.
  • Je nach Fragestellung sind weitere Haarentnahmen nach einigen Monaten nötig, um den geforderten Abstinenzzeitraum belegen zu können.

 

Konsummusteranalyse bei Cannabiskonsum:

Wenn Sie von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert wurden, zur Überprüfung Ihrer Fahreignung eine Konsummusteranalyse durchführen zu lassen, müssen Sie in der Regel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Schreibens eine Urin- sowie eine Blutprobe abgeben. Wir sichern dann entsprechende Blut- und Urinproben, außerdem erfolgt eine ärztliche Befragung (Anamnese). Nach Abschluss der Untersuchungen erhalten Sie von uns ein Gutachten zur Weiterleitung an die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Kontakt

Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch an das Sekretariat des Instituts für Rechtsmedizin der MHH
(0511- 532 4570). Terminvereinbarungen sind in der Regel auch kurzfristig möglich.
Für eine fachliche Beratung werden Sie ggf. mit unseren wissenschaftlichen Mitarbeitern verbunden.