Antrag auf Befreiung oder (Teil-) Erlass der Langzeitstudiengebühren

gem. § 13 Abs. 1 NHG oder § 14 Abs. 2 NHG

Eine Taschenuhr ist an eine kleine Truhe gelehnt. In und vor der Truhe liegen verschiedene Münzen verstreut.
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Frist: Die Befreiung oder der (Teil-)Erlass kann grundsätzlich nur während des Rückmeldezeitraums für das kommende Semester beantragt werden.

Semesterbeitrag: Studierende, denen die Befreiung bzw. der Erlass genehmigt worden ist, haben für Ihre Rückmeldung den regulären Semesterbeitrag auf das Konto des Studentensekretariats zu überweisen. Bei Teilerlass sind zusätzlich die verbleibenden Gebühren zu entrichten. Frist ist auch hier der o.g. Rückmeldezeitraum.

Hinweis:

  • Grund Kinderbetreuung: Beantragung für 2 aufeinander folgende Semester möglich
  • Grund PJ: Beantragung für 3 aufeinander folgende Semester möglich

Hinweise zur möglichen Rückerstattung

Sollte sich aus Ihrem Antrag ein Anspruch auf eine Gebührenrückerstattung ergeben, überweisen wir das Geld an das Ursprungskonto der Zahlung zurück. Sollten Sie dies nicht wünschen, stellen Sie einen Antrag auf Rückerstattung, um uns die abweichende Bankverbindung mitzuteilen

Ausfüllhinweise

  • Bitte beachten Sie: innerhalb des Formulars ist ein Zwischenspeichern nicht möglich.
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Antrag auf Befreiung oder (Teil-) Erlass der Langzeitstudiengebühren

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