Stipendiaten Promotion & PhD

Befreiung vom Verwaltungskostenbeitrag

Eine schwarze Tafel mit einem weißen Rahmen ist mit zwei Seilen an der Seite aufgehängt. Auf der Tafel steht in weiß 75 Euro off.
Coypright: Karen Arnold/Pixabay

 

 

Sollten Sie ein öffentlich finanziertes Stipendium erhalten (Promotion oder PhD), können Sie sich vom Verwaltungskostenbeitrag (75 Euro) befreien lassen. Reichen Sie dafür bitte neben dem Antrag auf Befreiung auch einen offiziellen Nachweis über das Stipendium beim Studierendensekretariat ein.