Studierende mit Behinderung

Das Muster eines grün-orangen Schwerbehindertenausweises, darunter das Muster einer Wertmarke und des Beiblattes zum Ausweis des Versorgungsamtes.
Copyright: Studierendensekretariat/MHH

Schwerbehinderte Studierende, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke verfügen, können sich von der Zahlung des Semesterstickets befreien lassen. 

Dafür müssen Sie ihren Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke im Studierendensekretariat vorlegen.

  • Bei einem unbefristetem Schwerbehindertenausweis muss der Nachweis nur einmal erbracht werden und Sie können für die gesamte Dauer Ihres Studiums befreit werden.
  • Bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis können Sie nur für die Dauer der Befristung befreit werden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag beim Studierendensekretariat einreichen.